Der Bauausschuss hatte im öffentlichen Teil seiner letzten Sitzung nur eine kurze Tagesordnung abzuhandeln. Für ein (bereits seit vielen Jahren bestehendes) Carport in Hammerbühl wurde hinsichtlich der nach Garagenverordnung des Freistaates Bayern und der Garagen- und Stellplatzsatzung vorgesehenen Aufstell- und Rangierfläche vor dem Carport eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Diese Genehmigung kann erteilt werden, wenn insbesondere am Carport keine Tore angebracht werden und das Ein- und Ausfahren in den öffentlichen Verkehrsraum keine Behinderung oder gar Gefährdung über Gebühr darstellt. Im vorliegenden Fall sind keine Tore vorhanden, die vorbeiführende Ortsstraße hat nur ein verhältnismäßig geringes Verkehrsaufkommen und die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist seit längerem auf 30 km/h begrenzt. Die Ausnahmegenehmigung wurde folglich erteilt.
Im Zusammenhang mit den Diskussionen um eine erforderliche Drucksteigerung in Teilen des Wasserleitungsortsnetzes in Egloffstein sprach sich der Gemeinderat im Frühjahr dafür aus, zunächst genormte Druckmessungen durchzuführen, um den Umfang einer evtl. erforderlichen Leitungserweiterung abschätzen zu können. Das Ergebnis liegt nun vor und bestätigte die die Annahmen. Zum Erreichen eines verlässlichen Wasserdrucks muss zwischen den Anwesen HausNr. 221 bis HsNr. 72 eine neue Leitung verlegt werden, um diese von der Füllleitung des Hochbeählters Vogelherd abkoppeln zu können.