Die Haushaltssatzung des Marktes Egloffstein wurde dem Landratsamt Forchheim zur Kenntnis gegeben.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung samt ihrer Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht.
Haushaltssatzung des Marktes Egloffstein (Landkreis Forchheim) für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Markt Egloffstein folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 6.558.100 € |
| und | |
| im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.565.050 € |
ab.
Für das Haushaltsjahr 2026 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe | 325 v. H. |
| 2. | Grundsteuer B für sonstige Grundstücke | 325 v. H. |
| 3. | Gewerbesteuer | 400 v. H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf | 1.093.000 € |
festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.