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Mitteilungsblatt für den Markt Egloffstein
Ausgabe 16/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Marktes Egloffstein für das Haushaltsjahr 2026

Die Haushaltssatzung des Marktes Egloffstein wurde dem Landratsamt Forchheim zur Kenntnis gegeben.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Haushaltssatzung samt ihrer Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht.

Haushaltssatzung des Marktes Egloffstein (Landkreis Forchheim) für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Markt Egloffstein folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

6.558.100 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

4.565.050 €

ab.

§ 2

Für das Haushaltsjahr 2026 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

325 v. H.

2.

Grundsteuer B für sonstige Grundstücke

325 v. H.

3.

Gewerbesteuer

400 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

1.093.000 €

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Egloffstein, den 23.07.2026
Markt Egloffstein
Stefan Förtsch
1. Bürgermeister