Den Anträgen auf Umnutzung eines Einfamilienhauses zu einem Dreifamilienhaus in Hammerbühl und der Bitte um Erlaubnis zum Aufstellen einer Infotafel des CSU-Ortsverbandes in Affalterthal konnte stattgegeben werden. Des Weiteren hat der Bauausschuss den Neuerlass der Stellplatzsatzung vorberaten.
Der Freistaat Bayern hat das sog. „Modernisierungsgesetz“ verabschiedet. Dieses Gesetz soll dem vielfach gewünschten Bürokratieabbau dienen. Das Modernisierungsgesetz bringt neben vielen anderen Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich Digitalisierung oder Beschleunigung von Genehmigungsprozessen auch Auswirkungen auf die Bayerische Bauordnung mit sich. Insbesondere die kommunalen Stellplatz- und Garagensatzungen sind hiervon betroffen und müssten in ganz Bayern bis zum 01. Oktober geändert oder ab diesem Zeitpunkt neu erlassen werden. Der Markt Egloffstein hat seine bis dato geltende Satzung den neuen Regelungen angepasst und entsprechend abgeändert. Sie wurde in der Gemeinderatssitzung vom 04.08. beschlossen und wird in dieser Ausgabe des amtlichen Mitteilungsblattes öffentlich bekannt gegeben. Unter der letzten Bundesregierung wurde das „Wärmeplanungsgesetz“ (WPG) beschlossen. Es verpflichtet alle Kommunen Deutschlands bis zu einem bestimmten Stichtag (bei uns bis zum 30.06.2028) einen Wärmeplan für das jeweilige Gemeindegebiet aufgestellt zu haben. Die Verpflichtung trifft jede Gemeinde und Stadt, unabhängig von ihrer Größe oder Siedlungsstruktur. Hierbei geht es insbesondere um die langfristige Umstellung dezentraler fossiler Heizsysteme auf umwelt- und klimafreundlichere Wärmeversorgung. Da der Bund aufgrund grundgesetzlicher Regelungen den Kommunen keine Aufgaben übertragen darf, wurden die Bundesländer vom Bund damit betraut. In einem Flächenland wie Bayern ist eine zentrale Durchführung jedoch nicht sachgerecht. Hierzu fehlen dem Freistaat die nötigen Kenntnisse der konkreten Voraussetzungen in den Gemeinden vor Ort. Aus diesem Grund hat der Bundesgesetzgeber im WPG die Kommunen bereits als Adressaten der Wärmeplanung vorgesehen. Der Freistaat hat dies aufgegriffen und die Kommunen als planungsverantwortliche Stellen der Wärmeplanung benannt. Gleichzeitig eröffnete der Freistaat Bayern die Möglichkeit zu sog. „Konvoibildung“ durch mehrere Gemeinden, um die gesetzlich vorgeschriebene Wärmeplanung gemeinsam zu erarbeiten. Zusammen mit dem Klimaschutzmanagement des Landkreises wurden denkbare Zusammenschlüsse erarbeitet. Für den Markt Egloffstein bietet es sich an, hier mit den nachbarkommunen Obertrubach und Pretzfeld zusammenzuarbeiten. Dies wurde in der letzten Gemeinderatssitzung so beschlossen. Auch in Pretzfeld und Obertrubach wurden dementsprechende Entscheidungen getroffen. Aufgrund des Konnexitätsprinzips muss der Freistaat Bayern die Erstellung des Wärmeplans finanziell unterstützen. Nach aktuellem Kenntnisstand wird für Gemeinden unserer Struktur und unserer Größe mit einer Kostenbeteiligung des Freistaates von ca. 35.000 € pro Kommune gerechnet, dies dürfte den Aufwand jedoch nur zum Teil abdecken.
Aus vorherigen nichtöffentlichen Sitzungen konnten noch Auftragsvergaben an Firmen im Zusammenhang mit der KiTa-Erweiterung bekanntgegeben werden. Des weiteren entband der Bürgermeister die Gremiumsmitglieder von ihrer Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich der unmittelbar bevorstehenden Umstrukturierung der beiden Bankfilialen in Egloffstein.
Die Gemeindeverbindungsstraße Bieberbach - Heidekreuz bedarf auf Egloffsteiner Gemeindegebiet einer Sanierung. Dies soll nach Wunsch des Marktes Egloffstein im Zusammenhang mit dem derzeit stattfindenden Straßenausbau der Kreisstraße zwischen Bieberbach und Wichsenstein erfolgen. Allerdings gibt es derzeit noch Differenzen hinsichtlich der Baukosten zwischen dem Landkreis und dem Markt Egloffstein auf der einen Seite und der nicht sehr kooperationsfreundlichen Baufirma andererseits. Bei der Erweiterung der KiTa ELMAR werden derzeit die Außenanlagen gestaltet und im Bestandsbau werden während der Schließtage in den Sommerferien die Sanitäranlagen in die vorgeschriebene geschlechterspezifische Trennung für Kinder des Hortes umgebaut.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung tagte am 05.08. im Mehrzweckhaus Affalterthal. Aufgrund der anstehenden Sanierung der Kläranlage Äpfelbach mit einem geschätzten Aufwand von rund 10 Mio. € stand die Verabschiedung des Haushalts im Mittelpunkt der Beratungen. Die anteiligen Investitionskosten der 5 Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes werden nach den „Einwohnerwerten“ aufgeteilt. In die Summe der Einwohnerwerte fließen neben der reinen Anzahl der Menschen auch Berechnungen aus abwasserspezifischen Kenngrößen, wie z. B. die Anzahl von Sitzplätzen in den Gaststätten, die Übernachtungszahlen in den Beherbergungsbetrieben, die hochgerechnete Anzahl von Tagesgästen in den jeweiligen Gemeinden aber auch die höhere Belastung der Kläranlage durch Abwässer aus lebensmittelverarbeitenden Betrieben wie Bäckereien, Metzgereien und aufgrund der Kohlenstofffracht insbesondere Brauereien. So leben im Einzugsgebiet der Kläranlage zwar nur rund 7.000 Menschen. Die sog. „Schmutzfracht“, welche über die Kanlaisation an der Kläranlage ankommt, weist jedoch rund 11.000 Einwohnerwerte aus. Die zuletzt in den Jahren 2022 - 2024 durchgeführten Berechnungen der EW-Anteile der einzelnen Kommunen sehen für die angeschlossenen Ortsteile der Stadt Gräfenberg Hohenschwärz, Höfles, Haidhof und Thuisbrunn einen Anteil von rund 18 % am Zweckverband vor. Die letzte Berechnung davor wurde im Jahr 2011 durchgeführt und brachte für Gräfenberg einen Anteil von 10 %. Die Stadt Gräfenberg ist mit den gestiegenen Umlagebeträgen nicht einverstanden und forderte vom Zweckverband eine Rückkehr zu den alten Anteilsgrößen. Dies gewährte die Verbandsversammlung nicht und beschloss stattdessen einen Kompromiss dahingehend, dass der Haushalt 2025 anhand der Einwohnerwerte aus 2024 (also 18,13 %) verrechnet wird und im Laufe des Jahres durch unabhängige Ingenieurbüros eine Neuberechnung unter Auswertung von Messergebnissen aus den abwasserintensiven Betrieben erfolgen soll.