Für landwirtschaftliche Betriebe mit Großviehhaltung werden auf Antrag je Großvieheinheit 12 cbm Frischwasser pro Jahr in Abzug gebracht. Wir bitten Sie daher, Ihren durchschnittlichen Viehbestand bis
spätestens 17. Oktober 2025
in der Verwaltung zu melden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach diesem Termin eingehende Anträge aus buchungstechnischen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden können.