Der Bauausschuss konnte den Bauanträgen auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Ferienwohnung in Schweinthal und auf Umbau eines Einfamilienhauses mit Anbau eines Carports in Bieberbach das gemeindliche Einvernehmen erteilen. Für die baurechtlich eigentlich genehmigungsfreie Errichtung eines Pools / Löschteichs in Hundshaupten ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich. Auch dieser wurde zugestimmt.
Auf großes Unverständnis stießen die aus Sicht des Gremiums überzogenen behördlichen Auflagen, insbesondere hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Anforderungen bei der beabsichtigen Säuberungen eines kurzen Bachabschnitts entlang des Wiesenwegs zwischen Egloffstein und Mostviel. Der aus dem Brunnleitental kommende Bach verläuft auf einer Länge von rund 80 Metern entlang des Wiesenweges. Da das Bachbett aufgrund der geringen Strömungsgeschwindigkeit in der Vergangenheit stark verlandete, trat der Bach über sein Ufer und spülte den bei Wanderern und Spaziergängern sehr beliebten Weg aus. Das Ansinnen des Marktes Egloffstein, das angeschwemmte Sediment im Bachbett auszubaggern und vorübergehend entlang des Baches zu lagern stieß bei den anliegenden Grundstückseigentümern auf Wohlwollen, nicht jedoch bei den Wasserwirtschafts- und Naturschutzbehörden. Dem Markt Egloffstein wurde das Säubern des Bachbettes untersagt und es soll zunächst durch ein zertifiziertes Fachbüro eine FFH-Verträglichkeitsabschätzung durchgeführt werden. Solche Gutachten erfordern einen gewissen Aufwand an Zeit und natürlich Kosten und münden nicht selten in die darauffolgende FFH-Eingriffsbilanzierung, welche wiederum Zeit und weitere Kosten verursachen würde. Bei diesem Punkt soll zunächst nochmals mit den Fachbehörden und ihren vorgesetzten Dienststellenleitern nachverhandelt werden, um eine für alle gangbare Lösung zu finden.
Beim Markt Egloffstein ging ein Antrag auf Ausweisung eines Halteverbotes in der Markgrafenstraße auf Höhe der Hausnummer 48 ein. Nach Angaben des Antragstellers wird dort zusehends dauerhaft geparkt. Dadurch wird die Fahrbahn verengt, so dass ein Begegnungsverkehr nicht mehr möglich ist. Das direkt an die Straße angrenzende Wohnhaus wurde bereits mehrmals von rangierenden Fahrzeugen tangiert. Des Weiteren fehlt eine Ausweichmöglichkeit für Busse und LKW. Aufgrund der Länge der durch parkende Autos eingeengten Strecke kann diese nicht ausreichen überblickt werden und ein Ausweichen ist nur sehr schlecht möglich. Die Polizei und die Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt waren bereits vor Ort und begutachteten die Stelle. Nach Ansicht der Fachbehörden könnten dort noch da. 3 – 4 Autos parken, im Kurvenbereich sei ein Parken nicht möglich. Dies sollte nach Ansicht der Polizei durch das Aufbringen einer Sperrflächenmarkierung auf der Fahrbahn nochmals verdeutlicht werden. Angemerkt wurde seitens Landratsamt und Polizei auch die prekäre Parksituation für Besucher der Arztpraxis, der Apotheke, des Einkaufsladens und weiterer Einrichtungen in der Ortsmitte. Das Ausweisens eines weiteren Halteverbotes würde die Situation verschärfen. Nach Diskussion aller Punkte entschied der Bauausschuss mehrheitlich, ein Parkverbot für diesen Bereich bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Die Entscheidungsbefugnis liegt hier beim Staatlichen Bauamt im Einvernehmen mit der Verkehrsbehörde am Landratsamt und der Polizeiinspektion Ebermannstadt.
Ein weiterer Punkt in Sachen Verkehrsregeln betrifft den Kreuzungsbereich in Schweinthal aus Richtung Schlehenmühle kommend. Gemäß des Grundsatzes, den Verkehr nur an absolut notwendigen Stellen durch Verkehrsschilder zu regeln und die bestehende Beschilderung soweit möglich, abzubauen, wurde von der Polizei und dem Landratsamt vorgeschlagen, die in Schweinthal geltende „Zone 30“ bereits am Ortseingang aus Richtung Schlehenmühle anzuordnen. Dadurch würde sich die Vorfahrtsregelung an besagter Kreuzung ändern und es würde hier die Regel „rechts vor links“ gelten. Dieser Ratschlag wurde vom Gremium anders gesehen. Man befürchtet, einen Gefahrenpunkt für die Verkehrsteilnehmer zu schaffen und trat dem Ansinnen nicht näher.
Für die im März 2026 anstehenden Kommunalwahlen müssen die Gemeinde eine Wahlleitung und ihre Stellvertretung benennen. Der Marktgemeinderat berief die Verwaltungsangestellten Frau Sigrid Gries zur Wahlleiterin und Frau Viktoria Großmann zu ihrer Stellvertreterin.
Zwei Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen können öffentlich bekanntgemacht werden: Die Auftragsvergabe für die Baumeisterarbeiten für die Freibadsanierung erging an die Fa. Walter-Bau aus Ebermannstadt-Burggaillenreuth und die Ausschreibung für das Gewerk „Edelstahlbecken“ zur Freibadsanierung hat die Fa. e s m GmbH aus Pirna gewonnen.
Der Landkreis plant, die Ausstattung der Feuerwehren mit umluftunabhängigen Atemschutzgeräten umzustellen. Bisher ist es so, dass die Atemschutzgeräte im Eigentum der jeweiligen Gemeinden stehen. Der Landkreis betreibt eine zentrale Atemschutzwerkstatt, welche die Wartung und Instandsetzung der Geräte übernimmt. Die hierfür an die Gemeinden berechneten Kosten haben eine enorme Unterdeckung. Statt der bisher verrechneten Kosten in Höhe von 47 € pro Wartung und Gerät müssten bei einer Vollkostenberechnung eigentlich 312 € pro Wartung und Gerät verlangt werden. Das Delta bezahlt aktuell der Landkreis und refinanziert es über die Kreisumlage durch die Gemeinden.
In den letzten 8 Jahren wurden dem Markt Egloffstein von der Atemschutzwerkstatt in Summe rund 27.000 € für Wartungs- und Reparaturarbeiten in Rechnung gestellt. Bei der vorgenannten Vollkostenabrechnung hätte der Markt Egloffstein rund 180.000 € für die Arbeiten entrichten müssen. Hinzu kommt, dass in den kommenden Jahren viele Atemschutzgeräte am Ende ihrer Einsatzzeit ankommen und eine Neubeschaffung erforderlich ist. Hier kämen auf den Markt Egloffstein geschätzte 35.000 – 40.000 € an Investitionskosten zu.
Kreisbrandrat Oliver Flake war in der Sitzung anwesend und erläuterte das von ihm ausgearbeitete Modell: Zukünftig sollen die Geräte vom Landkreis beschafft werden und verbleiben auch im Eigentum des Landkreises. Sobald die Geräte nach einem Einsatz bzw. einer Übung oder auch zur turnusmäßigen Wartung in der Werkstatt abgegeben werden, erhalten die Feuerwehren sofort die benötigte Anzahl an Austauschgeräten, so dass die Einsatzbereitschaft stets gewährleistet ist. Die Gemeinden zahlen im Gegenzug ein jährliche Pauschale, in der die Beschaffung, die Wartung und die Reparatur der Geräte beinhaltet ist. Eine Kalkulation der Landkreiskämmerei sieht hierfür 815 € / Gerät / Jahr vor. Kalkulationsgrundlage ist, dass sich nahezu alle kreisangehörigen Gemeinden diesem Atemschutzpool anschließen. Um einen gewissen Unsicherheitsfaktor abzudecken hat der Gemeinderat den Bürgermeister bevollmächtigt, mit dem Landkreis einen Nutzungsvertrag über die 12 im Markt Egloffstein eingesetzten Geräte über höchstens 950 € pro Gerät und Jahr abzuschließen. Der Nutzungsvertrag soll eine Laufzeit von 12 Jahren haben.
Der Bürgermeister berichtete noch über die krankheitsbedingte sehr angespannte Personalsituation in der Kindertagesstätte. Zum Zeitpunkt der Sitzung waren von ursprünglich 18 Mitarbeiterinnen nur noch 4 im Dienst. Die KiTa wechselte daher in den Notbetreuungsbetrieb mit verkürzten Öffnungs- und Betreuungszeiten.