Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, Sanierung der Kirche Egloffstein
Beschluss Nr. 42/2023:
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Antrag auf denkmalschutzrechtlicher Erlaubnis für die Sanierung der Schlosskirche St. Bartholomäus in Egloffstein. Der Bauausschuss begrüßt diese Maßnahme ausdrücklich und unterstreicht die Bedeutung der Schlosskirche St. Bartholomäus für die charakteristische Ortsansicht von Egloffstein.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 7 |
Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Erlaubnis zur Errichtung eines überdachten Lagerplatzes auf der FlNr. 557 der Gemarkung Affalterthal
Beschluss Nr. 43/2023:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis vom Antrag einer naturschutzrechtlichen Erlaubnis zum Aufstellen eines Zeltes auf der FlNr. 557 der Gemarkung Affalterthal.
Das gemeindliche Einvernehmen zum zwischenzeitlich bereits errichteten Zelt wird unter der Maßgabe erteilt, dass die Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt die Interessen der Grundstücksnachbarn insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Abstandsflächen überprüft, erteilt.
Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung von 3 Musterhäusern als Probewohn- und Ferienhausanlage auf der Fl. Nr. 1302/3, Gem. Bieberbach in Rothenhof
Beschluss Nr. 44/2023:
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung von 3 Musterhäusern als Probewohn- und Ferienhausanlage auf der Fl. Nr. 1302/3, Gem. Bieberbach durch Friedrich Maderer, Hardt 65 b, 91327 Gößweinstein. Um auszuschließen, dass sich die bestehende Doline auf dem Nachbargrundstück Fl. Nr. 1294, Gem. Bieberbach auch auf das Baugrundstück erstreckt, ist im Baugenehmigungsverfahren ein Baugrundgutachten vorzulegen. Auf die Doline am Nachbargrundstück Fl. Nr. 1294, Gem. Bieberbach wird ausdrücklich hingewiesen.
Für das Bauvorhaben sind sechs Stellplätze vorzusehen.
Für die Fassadengestaltung ist eine vorvergraute Fassade und nicht die geplante Fassade mit karbonisiertem Holz vorzusehen.
Das gemeindliche Einvernehmen wird unter Berücksichtigung der Auflagen erteilt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 7 |
Erneute Vorlage des Bauantrages auf Neubau einer Trocken-WC-Anlage im Wildpark Hundshaupten auf der Fl. Nr. 177, Gem. Hundshaupten
Beschluss 45/2023:
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Antrag auf Befreiung von der WasserschutzgebietsVO Weiherwiesenquelle für den Bau und Betrieb einer Trockentoilette im WSG II. Dem Antrag wird unter der Auflage, dass während der Bauphase und ein halbes Jahr nach Inbetriebnahme der Trockentoilette, wöchentlich Wasserproben im Auftrag und auf Kosten des Landkreises Forchheim gezogen werden, zugestimmt.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf Neubau einer Trocken-WC-Anlage wird unter der Voraussetzung erteilt, dass eine Befreiung von den Anforderungen der WSG-Verordnung mit den genannten Auflagen genehmigt wird.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 7 |
Sperrung des Weges zwischen Hammerbühl 5 und Hammerbühl 1
Sachvortrag:
Der sog. „Wirtsberg“ in Hammerbühl stellt eine kurze Verbindung zwischen dem „oberen Dorf“ Hammerbühl und den unten an der Staatsstraße liegenden Anwesen dar.
Für eine Befahrung mit mehrspurigen Fahrzeugen durch Ortsunkundige ist er aufgrund der Steilheit und der Wegebreite nicht geeignet. Es wird kein Winterdienst durchgeführt.
Das Befahren von oben nach unten ist für Fahrzeuge aller Art verboten.
Von unten nach oben ist die Benutzung durch entsprechende Schilder („Sackgasse“ und „gesperrt für Fahrzeuge aller Art“ mit Zusatz „Anlieger frei“) verkehrsrechtlich eingeschränkt.
Bereits vor einigen Jahren wurden bei Google Maps durch die Verwaltung Änderungen eingearbeitet, die die Straße als gesperrt kennzeichnen. Diese blieben einige Monate erhalten, danach wurde die Straße wieder als passierbar gekennzeichnet.
Gleichwohl berichten Anwohner immer wieder von Versuchen, dem Vernehmen nach hauptsächlich von Dienstleistern im Paketzustellgewerbe, die Straße durchgehend zu befahren. Wiederholt kam es schon zu gefährlichen Situationen und Unfällen.
Nun lautet ein Vorschlag der Anlieger, die Straße mittels eines Absperrpollers physisch zu sperren. Die Zufahrt zum Anwesen Hammerbühl 18 sollte hierbei von unten noch möglich sein. Im weiteren Verlauf bergan könnte nach Meinung der Anlieger dann mittig ein Absperrpfosten gesetzt werden. Die bergan liegenden Grundstücke dienen ausschließlich landwirtschaftlichen bzw. gärtnerischen Zwecken und können sowohl von der oberen Dorfstraße, als auch über den zur Sperrung anstehenden Weg als auch über einen Privatweg erreicht werden. Zur Sicherheit könnte den Anliegern (2 -3 Eigentümerfamilien) ein Entsperrschlüssel für den Pfosten gegeben werden.
Der Bauausschuss sprach sich für die vorgeschlagene mittige Anbringung eines Pfostens im Weg aus. Es soll kein umklappbarer Pfosten, sondern ein Pfosten mit Hülse gesetzt werden
Bauantrag auf Errichtung einer Außentreppe und einer Fluchttür im OG des Schlosses Hundshaupten, Hundshaupten 25, 91349 Egloffstein durch Heinrich von Pölnitz
Beschluss Nr. 47/2023:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis vom Antrag auf Errichtung einer Außentreppe und Errichtung einer Fluchttür im Obergeschoss des Schlosses Hundshaupten anstelle eines bestehenden Fensters.
Das gemeindliche Einvernehmen wird sowohl hinsichtlich des Antrages auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis als auch hinsichtlich des Antrages auf Baugenehmigung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 6 |