Grundstückseigentümer sind verpflichtet, dem Markt Egloffstein alle beitragspflichtigen Veränderungen an Grundstücken und Gebäuden mitzuteilen.
Dazu zählen insbesondere Dachgeschossausbauten, nachträgliches Anbringen von Wasseranschlüssen in Garagen oder Nebengebäuden, Grundstücksvergrößerungen oder ähnliches. Für solche Veränderungen muss ein zusätzlicher Kanal- und Wasserherstellungsbeitrag gezahlt werden. Sollten Sie diese Meldung bisher versäumt haben, fordern wir Sie auf, dies bis spätestens 15.12.2023 nachzuholen.