Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass sich viele Grundstückseigentümer nicht an die Vorschriften über die Bepflanzung der Grundstücke halten. Hecken und Bäume ragen teilweise weit in die öffentliche Verkehrsfläche hinein. Dadurch wird das Durchkommen für Müllfahrzeuge und des Winterdienstes erschwert. Verkehrszeichen sind oft zugewachsen und können nicht mehr sicher erkannt werden. Wir
bitten die Grundstückseigentümer daher, folgende Punkte zu beachten:
| - | Hecken und entsprechende Begrünung dürfen nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen |
| - | Bei Bäumen sind über dem Gehsteig eine lichte Höhe von 2,50 m und über der Straßenfläche eine lichte Höhe von 4,50 m freizuschneiden. |
| - | Im Einmündungsbereich von Straßen ist eine Bepflanzung nur bis zu 1 m Höhe zulässig. |
Die Grundstückseigentümer werden um entsprechende Beachtung gebeten.