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Mitteilungsblatt für den Markt Egloffstein
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Ab KW 48 wird der Versand der ersten Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 beginnen. Da die Bearbeitung derzeit noch andauert, können nicht alle Bescheide auf einmal verschickt werden. Es kann deshalb der Fall sein, dass Steuerschuldner, für die mehrere Aktenzeichen geführt werden, nicht alle Bescheide gleichzeitig erhalten. Auch bei Bescheiden, gegen die Sie bereits Widerspruch eingelegt haben, kann die Bearbeitung seitens des Finanzamtes noch andauern.

Für die Festsetzung der anfallenden Grundsteuer ist die Berechnungsgrundlage des Marktes Egloffstein der Grundsteuermessbetragsbescheid, den das Finanzamt Forchheim über Ihre Grundsteuererklärung ermittelt hat.

Dieser festgesetzte Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz des Marktes Egloffstein multipliziert. Das Ergebnis daraus ist die zu zahlende Grundsteuer.

Der Markt Egloffstein ist bei der Steuerfestsetzung an diesen Grundlagenbescheid des Finanzamtes Forchheim kraft Gesetzes (§ 182 Abs. 1, § 184 Abs. 1 AO) gebunden. Eine abweichende Festsetzung ist nicht möglich.

Das Finanzamt kann auf Antrag der Steuerpflichtigen rückwirkend Änderungen oder Korrekturen des Grundsteuermessbetragsbescheides vornehmen. Der Grundsteuerbescheid des Marktes Egloffstein ändert sich jedoch erst, sobald die geänderte entsprechende Grundlage des Finanzamtes vorliegt. Solange bleibt die bisherige Festsetzung bestehen. Bei Fragen zu Ihrem Grundsteuermessbetrag, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Forchheim. Der Markt Egloffstein kann und darf hieran keine Änderung vornehmen.