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Mitteilungsblatt für den Markt Egloffstein
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Aufgrund seiner nur noch einjährigen Gültigkeit und der teilweisen fehlenden Anerkennung durch anderer Staaten hat die Verwendbarkeit und Bedeutung des Kinderreisepasses weiter abgenommen. Er wird deshalb zum 01.01.2024 abgeschafft.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31.12.2023 verlängert oder aktualisiert bzw. bis zum Ende der Gültigkeit verwendet werden.

Für Kinder kann entweder ein Personalausweis oder ein Reisepass (jeweils sechsjährige Gültigkeit) für Reisen ins Ausland beantragt werden. Beide Dokumente werden von der Bundesdruckerei Berlin erstellt und haben somit eine längere Produktionszeit.

Hinsichtlich der Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland unter folgendem Link Auskünfte: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise.

Bei weiteren Fragen steht das Bürgerbüro gerne zur Verfügung.