Die Haushaltssatzung des Marktes Egloffstein wurde durch das Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom 08.12.2025, Az.: 21-9410, zur Kenntnis genommen.
Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht.
Haushaltssatzung des Marktes Egloffstein (Landkreis Forchheim) für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Markt Egloffstein folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 6.330.450 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 5.521.700 €
ab.
Für das Haushaltsjahr 2025 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe — 325 v. H. |
| 2. | Grundsteuer B für sonstige Grundstücke — 325 v. H. |
| 3. | Gewerbesteuer — 400 v. H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf — 1.055.000 €
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.