Da sich das Jahr dem Ende neigt und Silvester näher kommt, hier ein paar Hinweise zum Umgang mit Feuerwerkskörpern.
Bitte lassen Sie im Umgang mit Feuerwerkskörpern die notwendige Sorgfalt walten, beachten vorhandene Sicherheitshinweise und halten Sicherheitsabstände ein.
Verwenden Sie nur zugelassene Feuerwerkskörper, die mit einem CE-Zeichen versehen sind und über eine Zulassungsnummer verfügen. Die Gebrauchsanleitung auf Feuerwerkskörpern muss außerdem in deutscher Sprache vorhanden sein.
In Deutschland sind handelsübliche Feuerwerkskörper für Silvester in die Kategorie 2 eingestuft. Dazu zählen z. B. Raketen, Batterien, Fontänen, Verbundfeuerwerke oder Römische Lichter. Diese sind frei zugänglich ab 18 Jahren.
Kleinstfeuerwerke der Kategorie 1 dürfen bereits ab 12 Jahren erworben werden. Dazu zählen z. B. Knallerbsen und -bonbons, Tischfeuerwerke oder Wunderkerzen. Wer Feuerwerkskörper der Kategorie 2 an Personen unter 18 Jahren weitergibt, macht sich strafbar!
Feuerwerk darf grundsätzlich nur 31. Dezember und 01. Januar gezündet werden!
Wir bitten um Beachtung und Rücksichtnahme auf Andere!