Dem Markt Egloffstein liegt eine Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der FlNr. 183/1 der Gemarkung Affalterthal vor. Das Grundstück befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich und ist über einen land- und forstwirtschaftlich genutzten Anliegerweg erreichbar. Die Wasserver- und Abwasserentsorgung befinden sich in unmittelbarer Nähe des gewünschten Baugrundstückes. Der Bauausschuss hat unter der Maßgabe des Abschlusses einer Erschließungsvereinbarung hinsichtlich der Leitungsrechte und des Wegeunterhalts das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
In der Gemarkung Egloffstein soll auf der FlNr. 151/12 ein ca. 30 m² großes Lagerzelt in einem unbebauten Grundstück innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans aufgestellt werden. Der Bauwerber wünscht das Aufstellen am Rand des Grundstückes, außerhalb des vorgesehenen Baufensters. Das gemeindliche Einvernehmen hierzu wurde auch aus städtebaulichen und raumordnerischen Gründen erteilt.
Der Landkreis Forchheim möchte im Wildpark eine neue Talbrücke über den „Hüller Graben“ errichten. Die Brücke wird mit einer Länge von rund 216 m und an der höchsten Stelle ca. 53 m über dem Talgrund die hochgelegenen Gehege verbinden. Neben den baurechtlichen Vorschriften ist dem Markt Egloffstein als öffentlicher Wasserversorger der Schutz der Weiherwiesenquelle, welche der Trinkwasserversorgung dient, besonders wichtig. Das eigentliche Bauvorhaben befindet sich teilweise in der Schutzzone III, die angedachte Zufahrt tangiert sogar die Schutzzone II der Quelle. Das Einvernehmen wurde unter vielen Auflagen, die den Schutz der Wasserqualität dienen erteilt.
In der Gemarkung Bieberbach wurde eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses bereits positiv verbeschieden. Die Baugenehmigungsbehörde forderte eine Bauleitplanung in Form einer Einbeziehungssatzung. Das Vorhaben fällt jedoch in die jüngst in Berlin verabschiedeten Regelungen des BauGB (ugs. „Bauturbo“). Der Bauausschuss zeigte sich damit einverstanden, das Bauvorhaben über die neue Regelung abzuwickeln.
Für das alte Freibad war eine Entnahmeleitung für Wasser aus der Trubach zur früheren Wärmepumpe vorhanden und wasserrechtlich genehmigt. Die zeitliche Befristung der Genehmigung läuft demnächst aus. Da die Leitung und auch die Wasserentnahme für den zukünftigen Betrieb des Freibades nicht mehr benötigt wird, wurde der aufwendige Beantragungs- und Genehmigungsprozess für eine Verlängerung des Rechts nicht mehr durchgeführt. Dem Rechteinhaber (also dem Markt Egloffstein) wurde bei Erteilung des Rechts im Jahre 1974 auferlegt, bei Aufgabe der Entnahmeleitung diese aus dem Bachlauf zu entfernen und das Entnahmebauwerk zurückzubauen. Auf diese Auflage wurde nun seitens der Wasserrechtbehörden hingewiesen. Die Rückbauarbeiten werden im Zuge der Freibadsanierung mit erledigt werden.
Ende November fand eine Besprechung des Baugrundgutachters, des Statikers, des Edelstahlbeckenherstellers zur Freibadsanierung statt. Die bisherigen Planungen sahen vor, die Fundamente der Beckenumrandung auf CSV-Säulen zu stellen und den Beckenboden gleich einer Wanne auf verdichteten Boden zu legen. Der Baugrundgutachter kommt zur Einschätzung, dass aufgrund der bauphysikalisch schwierigen Bedingungen unterschiedliche Setzungsverhalten nicht ausgeschlossen werden können. Nach Aussage des Edelstahlbauers lässt der Beckenboden höhere Setzungstoleranzen zu, allerdings kann es bei den Überlaufrinnen Probleme geben und durch die ungleichen Setzungen die Beckenhydraulik beeinflusst werden. Es wurde daher darauf hingewiesen, dass im Falle von Baugrundsetzungen, die die zulässigen Werte überschreiten, Nacharbeiten zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit erforderlich werden. Das entscheidende Institut für die Prüfung der Statik forderte im Nachgang, dass der Baugrundgutachter nachvollziehbar die zu erwartenden Setzungsdifferenzen berechnen soll und der Edelstahlbeckenhersteller eine verbindliche schriftliche Erklärung abgibt, ob das Becken diese zu erwartenden Setzungen schadlos aufnehmen kann. Der Bauausschuss hat von dieser Problematik Kenntnisgenommen und war erstaunt über die Situation, da ja genau aufgrund des problematischen Bodens das Becken weiter Richtung Wald verrutscht wurde. Da vom Beckenhersteller wohl keine schriftliche Erklärung über das Verhalten des Beckens bei Setzungen zu erwarten ist, muss mit Mehrkosten durch die Gründung der Beckenfläche durch CSV-Säulen gerechnet werden.
Teile des Erweiterungsbaus der Kindertagesstätte können ab Januar 2026 genutzt werden. Der Bauhof und das KiTa-Team werden während der Weihnachtsferien den Umzug aus den bisher genutzten Räumen in der Grundschule und in den gemieteten Containern vollziehen.