Tagesordnung:
| 1. | Anfragen gem. § 30 der GeschO |
| Es lagen keine entsprechenden Anfragen vor | |
| 2. | Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 04.07.2023 |
Beschluss Nr. 1/2024:
Der Marktgemeinderat genehmigt das Protokoll der Sitzung vom 04.07.2023.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
3. Bgm. Polster und MGR Manuel Vogel enthielten sich.
3. | Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 08.11.2023 |
Beschluss Nr. 2/2024:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2023 und genehmigt dieses.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
MGR Bieneck enthielt sich.
4. | Vorstellung der Messergebnisse der Verkehrsanalyse zur Vorbereitung der Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung |
Bereits seit längerer Zeit häufen sich beim Markt Egloffstein die Beschwerden über zu schnell fahrende bzw. falsch parkende Autos im Gemeindegebiet.
Der Marktgemeinderat hat daher im November 2022 mit 14 zu 1 Stimme sein Interesse an der Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung bekundet und die Verwaltung beauftragt, mit den in Frage kommenden Dienstleistern bzw. Zweckverbänden in Kontakt zu treten und die Details über eine mögliche Zusammenarbeit zu klären.
Der Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern (z. B. tätig in Ebermannstadt, Forchheim u. Heroldsbach) hat vor Mitte 2025 keine freien Kapazitäten.
Unter den verbliebenen Anbietern (Zweckverband zur Verkehrsüberwachung Oberpfalz, z. B. tätig in Gößweinstein und Hallerndorf und Markt Zapfendorf, tätig u. a. in Gräfenberg, Dormitz, Kleinsendelbach) hat sich der Markt Zapfendorf als leistungsfähiger und kompetenter Partner herauskristallisiert.
Der Markt Zapfendorf arbeitet bei der Überwachung des fließenden Verkehrs mit der gGKVS (gemeinnützige Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit) zusammen, welche über die entsprechenden technischen Gerätschaften verfügt.
Im Spätsommer 2023 wurde der fließende Verkehr an 13 verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet verdeckt gemessen. Die jeweiligen Messungen erfolgten an den Punkten, an denen sich die Beschwerden gehäuft hatten, ergänzt durch Hinweise aus Verwaltung und der drei Bürgermeister.
Die gGKVS hat die Messergebnisse ausgewertet. Herr Bischof, früherer Geschäftsführer der gGKVS war in der Sitzung anwesend, um die Ergebnisse vorzustellen und ein Resümee bzw. eine Empfehlung abzugeben.
Bei der Bürgerversammlung vom 04.12.2023 in Egloffstein, Gasthof Zur Post wurde von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern der eindeutige Wunsch geäußert, der Markt Egloffstein möge eine kommunale Verkehrsüberwachung einführen. Dies wurde durch eine mit großer Mehrheit der Anwesenden gefasste Empfehlung aus der Bürgerversammlung untermauert.
Bei der Vorstellung der Messergebnisse gab es aus Verkehrssicherheitsgründen positive wie negative Überraschungen. In den Außenorten im östlichen und westlichen Gemeindegebiet herrscht nicht nur wesentlich weniger Verkehr als auf der Hauptachse des Trubachtals, sondern die Verkehrsteilnehmer halten sich auch prozentual eher an die zulässige Höchstgeschwindigkeit. So wurde z. B. in Affalterthal, Höhe Mehrzweckhaus, in Bieberbach Höhe Kirche und Höhe Kindertagespflege, in Hundsboden am Ortseingang aus Richtung Egloffsteinerhüll und in Hundshaupten am Ortseingang aus Richtung Hundsboden die Geschwindigkeiten gemessen. In Affalterthal lagen 99 % der gemessenen Geschwindigkeiten im korrekten bzw. zu tolerierenden Bereich, in Bieberbach-Steinbruch waren dies 93 %, in Bieberbach an der Kirche wurde innerhalb von 24 Stunden kein einziger Verstoß gemessen, in Hundsboden hielten sich noch 84 % an die zulässige Geschwindigkeit bzw. bewegten sich im Toleranzbereich und in Hundshaupten waren dies 93 %.
Ein davon abweichendes Bild zeigte sich bei den Messungen auf Staatsstraße im Tal. Während die Überschreitungen der Geschwindigkeit in Mostviel auf Höhe der Tagespflege mit 8 % und die an der Hammermühle mit 9 % noch hinnehmbar wären, betrug der prozentuale Anteil der Geschwindigkeitsüberschreitungen am Schulwegübergang in der Talstraße in Egloffstein 59 %, an der Kindertagesstätte sogar 78 %. Leider wird genau dort, wo die schwächsten Verkehrsteilnehmer (Kinder zu Fuß) unterwegs sind, am schnellsten gefahren. In Bärenthal auf Höhe der Brücke über die Trubach lag die Überschreitung bei 49 %, wobei hier in Richtung Gräfenberg mit 71,5 % Überschreitungen wesentlich schneller gefahren wird als in die Gegenrichtung mit 21,3 % Überschreitungen. Anlass zur Sorge bereitet auch der Bereich der Staatsstraße Richtung Pretzfeld auf Höhe Schweinthal. Auf Höhe der Bushaltestelle verstießen 51 % der Verkehrsteilnehmer gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit und auf Höhe der Abzweigung Richtung Bieberbach / Schlehenmühle waren dies sogar 74 %.
Anmerkung: Die im Nachgang zur Sitzung erschienene Berichterstattung durch die Nordbayerischen Nachrichten war insoweit falsch, als dass darin ausgeführt wurde, die gemessene DURCHSCHNITTSgeschwindigkeit an der Kindertagesstätte würde 86 km/h betragen. Richtig ist, dass diese 86 km/h nicht die Durchschnittsgeschwindigkeit, sondern die höchste gemessene Geschwindigkeit während des Messzeitraums war.
5. | Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Markt Zapfendorf über die Aufgabenübertragung der Verkehrsüberwachung im fließenden Verkehr |
Die Zusammenarbeit mit dem Markt Zapfendorf zur kommunalen Verkehrsüberwachung erfolgt durch eine Aufgabenübertragung der hoheitlichen Befugnisse gem. dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG).
Die Aufgabenübertragung erfolgt durch den Abschluss einer Zweckvereinbarung.
In der Zweckvereinbarung ist geregelt, dass der Markt Zapfendorf die hoheitlichen Befugnisse zur Durchführung der Geschwindigkeitsüberwachung inklusive Ahndung der Verstöße übernimmt, eine einmalige Pauschale zur Beschaffung und Einrichtung der entsprechenden Software in Höhe von 1.300 € anfällt, der Markt Egloffstein jährlich mindestens 120 Stunden Überwachungsstunden (entspricht durchschnittlich 2,3 Stunden pro Woche) durchführen lässt, die anfallenden Personal- und Sachkosten über einen Verteilerschlüssel, bestehend zur Hälfte aus Zeitanteilen und zur anderen Hälfte aus den aufgelaufenen Verwarnungs- und Bußgeldern auf alle beteiligten Kommunen umgelegt werden, die im Markt Egloffstein anfallenden Verwarnungs- und Bußgelder dem Markt Egloffstein zustehen und die Zweckvereinbarung zunächst eine Laufzeit von 2 Jahren hat.
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist davon nicht erfasst. Sie wäre mit einer gesonderten Vereinbarung zu schließen.
Nach intensiver Beratung mit dem Markt Zapfendorf kann dieser zunächst nicht zu einer solchen Vereinbarung raten. Der finanzielle Aufwand für den Markt Egloffstein stünde aufgrund der kleinen Größe der Ortschaften, der daraus resultierenden wenigen Verstöße bei gleichzeitig zu erwartender großen Verärgerung der Verkehrsteilnehmer und der ortsansässigen Betriebe in keinem darstellbaren Verhältnis so der Bürgermeister im Sachvortrag.
Große Teile des Marktgemeinderates sprachen sich für die Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung aus. Für die Überwachung des fließenden Verkehrs (Geschwindigkeit) votierten 11 Ratsmitglieder, für das Einholen näherer Modalitäten für die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Parkverstöße) votierten ebenfalls 11 Mitglieder.
a) | Beschluss fließender Verkehr |
Beschluss Nr. 3/2024:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Inhalt der Zweckvereinbarung mit dem Markt Zapfendorf über die Aufgabenübertragung der Verkehrsüberwachung.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 2 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
3. Bgm. Polster und MGR Wirth stimmten dagegen.
b) | Beschluss ruhender Verkehr |
Beschluss Nr. 4/2024:
Hinsichtlich der Überwachung des ruhenden Verkehrs wird die Verwaltung beauftragt, die genauen Modalitäten mit dem Markt Zapfendorf und dem beauftragten Dienstleister zu klären und dem Gremium zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 2 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
2. Bgm. Thäter und MGRin Bieger stimmten dagegen.
6 | Kenntnisnahme von der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Haushaltes 2023 |
Dem Haushalt des Marktes Egloffstein wurde mit Schreiben vom 06.12.2023, eingegangen am 15.12.2023 die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt. Das Schreiben ist im Ratsinfosystem zur Sitzungsvorbereitung eingestellt.
Die Genehmigung beinhaltet eine Reihe von Feststellungen bzw. Auflagen mit zum Teil deutlichen Formulierungen in Richtung einer Priorisierung der anstehenden Investitionen, das Reduzieren von freiwilligen Leistungen, welche nicht zum Pflichtaufgabenbereich einer Kommune gehören und gleichzeitig die Einnahmen im Verwaltungshaushalt zu steigern. Der Marktgemeinderat ist über diese Feststellungen zu informieren und der Rechtsaufsicht ein entsprechender Kenntnisnahmebeschluss vorzulegen.
Des Weiteren ist die Haushaltssatzung amtlich öffentlich bekannt zu machen.
Anmerkung zu Punkt 3 der Auflagen / Feststellungen:
Die Aussage, die Pro-Kopf-Verschuldung würde sich auf 459 % des landesweiten Durchschnitts belaufen, bezieht sich auf die Annahme, dass der Markt Egloffstein die im Haushaltsplan veranschlagten Kredite in Höhe von 2.214.600 € in Anspruch genommen hätte. Diese Neuverschuldung musste nicht aufgenommen werden. Die Pro-Kopf-Verschuldung zum 01.01.2024 beträgt dadurch 193,35 € und liegt somit bei 71% des Landesdurchschnitts.
MGR Wirth erkundigte sich nach der Bedeutung des Schreibens für die geplante Freibadsanierung. Bgm. Förtsch deutete es als Signal in die Richtung freiwillige Leistungen zu streichen. Der Handlungsspielraum werde deutlich eingeschränkt werden. Weitere Informationen zum Freibad wurden anschließend im Tagesordnungspunkt Sonstiges gegeben.
Beschluss Nr. 5/2024:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Haushaltes 2023 inkl. der hierzu getroffenen Feststellungen und Auflagen der Kommunalaufsicht.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
7. | Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren |
Der Markt Egloffstein hat seit 2011 eine Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren gem. Art. 28 BayFwG.
Um den Satzungsvollzug zu erleichtern hat der Gesetzgeber den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, den Kostenersatz über Pauschalsätze festzulegen. Das Verzeichnis der Pauschalsätze befindet sich in der Anlage zur Satzung.
Diese Pauschalsätze für Fahrzeug-, Geräte- und Personalkosten werden in unregelmäßigen Abständen durch den Bayerischen Landesfeuerwehrverband, dem Bayerischen Innenministerium, dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband und den kommunalen Spitzenverbänden neu festgesetzt.
Im 4. Quartal 2023 wurden die neuen Sätze veröffentlicht.
Es wird zur Rechtssicherheit empfohlen, die Anlage zur Satzung auf die aktuell gültigen Pauschalsätze zu ändern.
3. Bgm. Polster erkundigte sich, ob die Nachbargemeinden die gleichen Sätze anwenden.
Bgm. Förtsch informierte, dass dies grundsätzlich der Fall ist. Ob diese neuen Pauschalsätze bereits in Anwendung sind oder inwieweit diese erst zeitversetzt beschlossen werden, konnte in der Sitzung nicht geklärt werden.
Anmerkung:
Der Text der Änderungssatzung wurde einstimmig beschlossen. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird er in diesem Mitteilungsblatt amtlich veröffentlicht, so dass ein Abdruck des kompletten Beschlusstextes hier an dieser Stelle nicht erfolgt.
8. | Neufestsetzung der Obergrenze der gewährten Verpflegungsaufwendungen bei ehrenamtlichen Diensten |
Der Markt Egloffstein gewährt bei bestimmten Anlässen auf Antrag eine Verpflegungsvergütung bei ehrenamtlichen Einsätzen (z. B. bei Leistungsprüfungen der Feuerwehr oder bei den jährlichen Aufräumaktionen).
Der jeweils durchführende Verein legt hierzu im Nachgang einen Nachweis über die teilnehmenden Personen und die Rechnungen für die Verpflegung dieser Personen vor.
Die Obergrenze des zu erstattenden Betrages wurde vor rund 10 Jahren auf 6,- € pro teilnehmender Person festgelegt.
Im Laufe des zurückliegenden Jahres wurde von verschiedenen Personen, Organisationen und Gastwirten angeregt, diese Kostenobergrenze aufgrund allgemein gestiegener Lebenshaltungskosten nach oben anzupassen.
Eine Anpassung erscheint aufgrund der gestiegenen Kosten aber auch aufgrund des wertvollen Dienstes unserer Ehrenamtlichen als durchaus angebracht.
Beschluss Nr. 7/2024:
Der Markt Egloffstein erstattet die nachgewiesenen Verpflegungskosten der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger, insbesondere bei den Leistungsprüfungen der Feuerwehr und bei den jährlichen Aufräumaktionen zugunsten der Umwelt, bis zu einem Betrag von 10,- € / Person.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
9. | Stellungnahme zum Ausbau der Kreisstraße FO 21 durch den Landkreis Forchheim zwischen Sportplatz Bieberbach und Wichsenstein |
Beschluss Nr. 8/2024:
Der Markt Egloffstein nimmt Kenntnis von den Planungen des Landkreises Forchheim über den Ausbau der FO 21 zwischen Wichsenstein und der Einmündung „Heide“.
Grundsätzlich wird die Maßnahme begrüßt. Die Entschärfung der Kurven und das Modellieren der vorhanden Senken und Kuppen kann einen Beitrag zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der FO 21 leisten.
Der Landkreis Forchheim wird aufgrund des tatsächlichen Verkehrsflusses und der daraus resultierenden Verkehrsbedeutung der GVS Bieberbach – Morschreuth ersucht, die Möglichkeiten zur Aufstufung als Kreisstraße zu prüfen und die notwendigen Schritte zur Übernahme in die Wege zu leiten.
Unabhängig davon sieht der Markt Egloffstein eine reine Fahrbahnsanierung der Einmündung der GVS Bieberbach – Morschreuth als ausreichend an. Eine Kostenbeteiligung an der geplanten Maßnahme wird abgelehnt, da dem Markt ein weitaus günstigeres Angebot für die Deckensanierung der auf den Gemeindegebiet des Marktes Egloffstein gelegenen GVS Bieberbach – Morschreuth vorliegt.
Die Notwendigkeit eines Einbaus einer Verkehrsinsel wird nicht gesehen. Hier reicht wie bisher eine Fahrbahnmarkierung aus.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
10. | Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen, die aufgrund des Wegfalls des Geheimhaltungsgrundes bekannt gegeben werden können |
Beschluss 51/2023: Der Marktgemeinderat hat beschlossen, ein digitales Wasser- und Abwasserkataster zu erstellen. Die externen Dienstleistungen wurden an die Fa. RIWA GmbH aus Amberg vergeben.
Beschluss 52/2023: Der Markt Egloffstein hat das Grundstück der FlNr. 21/8 der Gemarkung Egloffstein (an der Talstraße, unmittelbar vor der Kindertagesstätte) mit einer Größe von 102 m² vom Freistaat Bayern erworben.
11. | Sonstiges, Anfragen und Bekanntgaben |
- Freibad, Sanierung Sachstand:
Der Projektträger Jülich (PTJ) hat Mitte Dezember mitgeteilt, dass von Seiten des PTJ nun doch keine Einwände gegen die vorgeschlagene Kostenaufteilung zwischen einer Fördermittelbeantragung beim Bund und beim Freistaat Bayern bestehen. Die Gesamtfördersumme des Bundes von 3,8 Mio € wir dadurch nicht geschmälert. Der Fördersatz des Bundes erhöht sich bei einer angenommenen Förderung des Freistaates Bayern von 60 % auf die zuwendungsfähigen Kosten durch die Verminderung der beim Bund angemeldeten Kosten für alle drei Bäder von 62,68 % auf 64,85 % bis 70,59 % (je nachdem, ob die Nebenkosten komplett beim Bund bleiben oder anteilig auf Bayern angerechnet werden).
MGR Hopfengärtner fragte nach, ob die Fördersumme beim Aussteigen einer Gemeinde trotzdem noch in voller Höhe zur Verfügung stehen würde. Dies wurde vorsichtig als zumindest im Bereich des Möglichen beschrieben.
Mit einer Fertigstellung Ende 2024 ist nicht zu rechnen, da immer noch kein Förderbescheid vorliegt. Eine Verlängerung der Förderfrist sei laut Frau. Dr. Selig vom PTJ jedoch möglich. Derzeit fehlt noch eine Stellungnahme der Bayerischen Landesbaudirektion.
MGR Wirth merkte an, den Haushalt 2024 zeitnah aufzustellen.
Für die Förderung über das bayerische Landesprogramm SPFS ist u. a. ein Nachweis über durchzuführende Schwimmkurse bzw. Schwimmunterricht zu erbringen. Hierzu wurden in der Vergangenheit diverse Gespräche mit möglichen „Leistungsanbietern“ geführt. So könnte sich der SCE z. B. vorstellen, zukünftig eine Sparte „Schwimmsport“ zu eröffnen, das Training der Triathlonabteilung soll auch zukünftig wieder im Freibad durchgeführt werden. Die Schulleitung der Grundschule Egloffstein hat große Bereitschaft signalisiert, den Lehrplan zukünftig flexibel zu gestalten, so dass das Schulschwimmen in die Sommermonate gelegt wird und dieses dann bei entsprechender Witterung im Freibad stattfinden kann. Eine Mitarbeiterin des Tourismusvereins bietet nebenberuflich Schwimmkurse für Kleinkinder im Juramar Pottenstein an. Sie wurde angefragt, dies zukünftig auch im Freibad anzubieten.
Diese Sachverhalte wurden (neben anderen geforderten Unterlagen) der Regierung von Oberfranken übersandt. Eine telefonische Rücksprache Sitzungstag ergab, dass die Unterlagen des Marktes Egloffstein somit vollständig sind und sobald die Unterlagen aus Wiesenttal und Gräfenberg ebenfalls vervollständigt sind in einer der kommenden Abteilungsbesprechungen behandelt werden. Des Weiteren hat die ROfr. mitgeteilt, dass sie wohl über drei eigenständige Förderanträge entscheiden wird und nicht auf die „interkommunale Zusammenarbeit“ abstellen kann. Nach Aussage des Fördermittelgebers wäre dies insbesondere dann gegeben, wenn sich mehrere Kommunen auf den Betrieb eines Bades verständigen würden und dies in einer gemeinsame Betriebsträgerschaft unterhalten. Nach Erstellung der Sitzungsvorlage erhielt Bgm. Förtsch noch eine erfreuliche Nachricht. Der bayerische Fördersatz beträgt 63 % und damit würden ca. 312.000 Euro als bayerische Förderung zur Verfügung stehen. Es wurde angeraten einen Antrag auf Freigabe zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen, da der bayerische Staatshaushalt noch nicht verabschiedet wurde.
- Wasserleitung Ringschluss Oberer Berg
Im Zuge der Inbetriebnahme der Verbindungsleitung der Weiherwiesenquelle-Hundshaupten mit dem Versorgungsbereich der Arlesbrunnenquelle-Egloffstein kann wie hinlänglich berichtet für einen Teil der Anwesen am Oberen Berg ein höherer Wasserdruck angeboten werden. Hierzu müssen noch Absperrschieber in das bestehende Ortsnetzsystem eingebaut werden, um zum einen die tieferliegenden Anwesen vor einem zu hohen Druck zu bewahren und gleichzeitig die Füll- und Druckleitung zwischen den Hochbehältern Kirchenweg und Vogelherd ungestört betreiben zu können.Die Schieber müssen also an wirtschaftlich und vor allen Dingen technisch geeigneten Stellen eingebaut werden, was dazu führt, dass die „außerhalb“ des dann mit höherem Drucks versorgten Gebietes den gleich (niedrigen) Druck erhalten wie seit jeher.
Derzeit wird der Versorgungsdruck über einen Druckminderer am neu errichten Pumpengebäude am Weg Richtung Wasanger auf das gleiche Niveau wie seit jeher eingependelt.
Zwei Eigentümer der „außerhalb“ gelegenen Anwesen haben auf der Bürgerversammlung am 04.12.23 nachgefragt, weshalb sie nicht in den Genuss eines höheren Druckes kommen. Der Bürgermeister erwiderte, dass hierzu eine ca. 250 m lange neue Wasserleitung für einen „Ringschluss“ am Oberen Berg gebaut werden müsse und nannte eine ungefähre Investitionssumme von 50.000 €. Dieser Betrag rührt aus Erfahrungswerten über Kosten in Höhe von ca. 200 € pro laufenden Meter Wasserleitung im Ortsnetz.
Mittlerweile haben die Eigentümer auch mit verschiedenen Mitgliedern des Marktgemeinderates Kontakt aufgenommen.
Um eine stichhaltige Grundlage für eine Entscheidung über den Bau der Leitung zu erhalten, wurde das Ingenieurbüro Dürrschmidt beauftragt, über die erforderliche Investition eine Kostenschätzung im Sinne der HOAI zu erarbeiten. Im Bauausschuss soll dann eine Beschlussempfehlung für das Gesamtgremium geben werden.
MGR Manuel Vogel erkundigte sich, ob die Tatsache für die spätere Verbesserungsbeitragssatzung relevant wäre und eine Klärung bis dahin möglich ist. Bgm. Förtsch ging von einer relativ zeitnahen Rückmeldung aus. Der Sachverhalt müsste dann auch in die Satzung eingearbeitet werden.
- Die „Interessengemeinschaft Oberer Berg“ hat für die Errichtung eines gemeinschaftlich genutzten Backofens eine Förderung über das Regionalbudget der ILE Wirtschaftsband A9 – Fränkische Schweiz beantragt. Mit Schreiben vom 21.12.2023 wurde eine Förderung in Höhe von 80 % auf die Nettoausgaben in Aussicht gestellt. Die prognostizierten Gesamtausgaben belaufen sich auf 9.550 € inkl. MwSt., was zu einer Förderung in Höhe von 6.420,17 € führt.
Die Umsetzung des Projektes muss bis 20.09.2024 abgeschlossen sein und bis 01.10. der Durchführungsnachweis erstellt worden sein.
Die „Interessengemeinschaft Oberer Berg“ wünscht einen Beschluss über die Nutzungserlaubnis des angedachten gemeindeeigenen Grundstückes.
Der Bauausschuss hatte sich bereits im Januar 2020 mit dem Thema befasst und kann sich eine grundsätzliche Überlassung der Grünfläche vor dem Anwesen Egilolfstraße 223 für diesen Zweck vorstellen.
Eine Anfrage beim Bauamt des Landratsamtes durch Bürger des Oberen Berges ergab, dass die Errichtung eines Backofens in der angedachten Größe baurechtlich genehmigungsfrei sei.
Es wird vorgeschlagen, die Nutzung gegen eine geringe fiktive Nutzungsgebühr zu erlauben, die Nutzungsgebühr gleichzeitig als Beitrag zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Pflege der Dorfkultur jedoch zu 100 % erlassen wird. Eine andere Möglichkeit wäre die Förderung z. B. in Form einer 20-jährigen kostenlose Nutzung des Grundstücks. Das Gremium sprach sich dem Vorhaben gegenüber positiv aus.
Die Entscheidung über die Nutzung und ihre genauen Modalitäten soll in der nächsten Sitzung des Bau- und Grundstücksausschusses getroffen werden.
- Aus dem Gremium wurde der wiederholte Hinweis über Kalamitäten am Weg in das Todsfeldtal durch den veränderten Bachlauf gegeben. Hier soll demnächst ein Treffen der beteiligten Behörden wie Naturschutz, Wasserwirtschaftsamt, Landratsamt, Gemeinde und den Eigentümern der Uferflurstücke erfolgen.