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Mitteilungsblatt für den Markt Egloffstein
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Bauausschuss hatte über das gemeindliche Einvernehmen zu einem Bauantrag der Vantage Tower AG auf Errichtung eines Mobilfunkmasten in der Gemarkung Hundshaupten zu befinden. Bereits im Jahr 2021 erfolgte im Rahmen des Mobilfunkpaktes zur Suche nach einem geeigneten Standort für einen Mobilfunkmast im Gebiet zwischen Egloffsteinerhüll, Hundsboden und Hundshaupten eine Beteiligung des Marktes Egloffstein. Nach Anhörung der Öffentlichkeit wurde damals ein Suchkreis definiert, deren Außenkanten mindestens 400 m zum nächsten dauerhaft bewohnten Gebäude der drei Ortschaften liegen soll. Die langwierigen und komplexen Vorplanungen seitens der Mobilfunkbetreiber und der bundeseigenen Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) sind nun abgeschlossen. Nach mehreren Varianten- und Standortprüfungen wurde nun ein Standort auf einem Hochplateau auf der FlNr. 322 der Gemarkung Hundshaupten gefunden. Dieser Standort erfüllt zum einen den vom Markt Egloffstein gewünschten Mindestabstand von 400 m zur Wohnbebauung, ist mobilfunktechnisch als Standort geeignet und noch mit einem einigermaßen darstellbaren Aufwand technisch zu erschließen. Ursprünglich hatte der Bauherr (Vantage Towers) einen Standort ca. 25 m näher an Hundsboden ins Auge gefasst. Bei einem Ortstermin im Februar 2025 mit Vertretern der MIG, des Bauherrn, dem Grundstückseigentümer und dem Bürgermeister wurde der nun beantragte Standort gefunden. Die Verschiebung um 25 m auf das Hochplateau machte eine komplette Neuplanung inkl. neuer Förderanträge bei der MIG erforderlich, weshalb der Bauantrag erst im Dezember 2025 eingereicht werden konnte.

Bei dem Funkmast handelt es sich um ein über Mobilfunkförderprogramme unterstütztes Vorhaben zur Schließung der sog. „White-Spots“. Es ist baurechtlich insoweit ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich. Eine Errichtung im innerörtlichen Bereich hätte dann Vorrang, wenn dadurch das Ziel der Mobilfunklückenschließung in gleicher Qualität erreicht werden würde. Dies scheint aufgrund der Topographie unwahrscheinlich, des Weiteren ist es auch im Sinne des Marktes Egloffstein, das Vorhaben eben NICHT im bebauten Ortszusammenhang zu errichten.

Die Umsetzung der Baumaßnahme muss spätestens 24 Monate nach Erteilung der Baugenehmigung erfolgen. Auf dem Mast werden mehrere Anbieter aufgeschaltet. Die Erschließung des Mastes erfolgt über Hundsboden. Der zuständige Stromnetzbetreiber Bayernwerk sucht noch einen geeigneten Standort für die notwendige Trafostation, über welche dann auch das komplette Ortsnetz von Hundsboden erschlossen wird.

Der Bauausschuss hat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag einstimmig erteilt.

Im Bereich von Rothenhof wurde eine Bauvoranfrage über die Errichtung von drei Einfamilienhäusern gestellt. Das Grundstück befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich, allerdings im unmittelbaren Anschluss an bestehende Bebauung, so dass das Genehmigungsverfahren über den von der Bundesregierung im Oktober 2025 eingeführten „Bauturbo“ fällt. Eine Herausforderung bei der beantragten Bebauung des Grundstücks kann die in unmittelbarer Nähe zur angedachten Bebauung liegende Doline darstellen. Das gemeindliche Einvernehmen wurde mit einer Gegenstimme unter der Auflage erteilt, dass der Baugrund für diese Bauvorhaben geeignet ist und keine naturschutzfachlichen und hydrologischen Bedenken hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Doline bestehen. Diese Maßgaben werden nun vom Landratsamt über entsprechende Gutachten geprüft.

Wesentlich einfacher war die Behandlung eines Antrages auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports am Paradiesweg dar. Baurechtlich spricht nichts gegen die Genehmigung und verkehrsrechtlich gab der Bauausschuss dem Bauherrn die Auflage, dass ein Mindestabstand von 0,5 m zum öffentlichen Verkehrsgrund eingehalten werden muss.

In der Sitzung des Gesamtgremiums vergangene Woche war u. a. ein Antrag der Ortsgruppe Leutenbach des Fränkische-Schweiz-Vereins auf Bezuschussung der Errichtung eines „Dolinenwanderweges“ bei Seidmar auf der Agenda. Dieses Projekt soll nach letztem Stand über eine LEADER-Maßnahme co-finanziert werden. Der Finanzierungsplan der LEADER-Managerin sieht explizit keine finanzielle Beteiligung der Nachbargemeinden vor. Insoweit steht der Antrag der FSV-Ortsgruppe in einem gewissen Widerspruch zum offiziellen Kostenplan und wurde daher abgelehnt.

Ein weiterer Punkt war die Festsetzung des sog. „Erfrischungsgeldes“ für die Wahlhelfer anlässlich der bevorstehenden Kommunalwahlen. Während bei überörtlichen Wahlen das Erstattung gesetzlich geregelt ist, muss bei Kommunalwahlen die Erstattung per Gemeinderatsbeschluss festgesetzt werden. Es wurde ein Betrag in Höhe von 50 € pro Person für den Wahlsonntag und in Höhe von 35 € für evtl. erforderliche Tätigkeiten am Montag bzw. bei Durchführung einer Stichwahl am 22.03. festgesetzt.

Der Bürgermeister gab noch bekannt, dass die verpflichtende kommunale Wärmeplanung nun doch nicht im Konvoi mit den Nachbargemeinden Pretzfeld und Obertrubach durchgeführt wird, da bei einer Konvoibildung keine nennenswerten Vorteile erkennbar sind. Des Weiteren berichtete er von der Kommandantenversammlung der Feuerwehren auf örtlicher Ebene. Die Kommandanten regten hierbei die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans und die Ausstattung der Schule, des Mehrzweckhauses Affalterthal und des Feuerwehrhauses Egloffstein mit Notstromaggregaten und Einspeisemöglichkeiten aus, um bei länger andauernden und größeren Stromausfällen gewappnet zu sein. Die Containermodule an der Kindertagesstätte sind nicht mehr in Nutzung. Sie konnten jedoch witterungsbedingt noch nicht abgeholt werden. Ein neuer Versuch ist für Mitte Februar geplant. Die Haushaltsberatungen sollen nach Möglichkeit noch mit dem jetzigen Gemeinderatsgremium erfolgen und die Verabschiedung des Haushalts ist für April vorgesehen.