Aus den öffentlichen Sitzungen des Bauausschusses und des Marktgemeinderates vom 20.02.2024
Der Bauausschuss unseres Marktgemeinderates traf sich am 20.02. zu einer „rollenden Sitzung“. Die ersten beiden Tagesordnungspunkte beschäftigten sich mit der Errichtung eines gemeinschaftlich genutzten Backofens durch die „Interessengemeinschaft Oberer Berg“. Wie bereits mehrfach berichtet, planen die Bürger am Oberen Berg in Egloffstein die Errichtung eines Backofens für die gemeinschaftliche Nutzung durch die Anwohner. Das Ansinnen stieß auch beim Wirtschaftsband A9 – Fränkische Schweiz auf Gefallen und wird mit Mitteln aus dem Regionalbudget der integrierten ländlichen Entwicklung über einen privatrechtlichen Vertrag finanziell unterstützt. Der Markt Egloffstein steht dem Vorhaben bereits seit Beginn der Überlegungen vor einigen Jahren aufgeschlossen gegenüber. In diesem Jahr nun soll der Backofen errichtet werden. Der Bauausschuss ist mit der Nutzung eines gemeindeeigenen Grundstücks zur Errichtung des Backofens einverstanden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die genauen Modalitäten in einer Vereinbarung mit den Vertretern der Interessengemeinschaft schriftlich zu fixieren.
Das für den Backofen vorgesehene Areal von ca. 70 m² liegt unmittelbar neben der Egilolfstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schlehbühl“ und wird derzeit als öffentliche Grünfläche genutzt. Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1982 weist dem Grundstücksteil keine besondere Funktion zu. Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bplans zur Errichtung des Ofens konnte daher stattgegeben werden.
Aus der Anwohnerschaft im oberen Bereich des Paradiesweges kommt es seit der Fahrbahnsanierung immer wieder zu Hinweisen und Beschwerden über zu schnell fahrende Autos. Jüngst sprach ein Familienvater beim Bürgermeister vor und stellte den Antrag, den Paradiesweg und die Arlesbrunnenstraße als verkehrsberuhigten Bereich (umgangssprachlich „Spielstraße“) auszuweisen. Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die in Betracht kommenden Straßen insbesondere durch geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion haben. Das bedeutet, der verkehrsberuhigte Bereich muss baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn nicht vorherrscht. In der Regel wird dies durch einen niveauausgleichenden Ausbau (Pflasterung), Pflanzbeete oder Pflanzkübel, wechselseitige Parkstände, Plateau-Aufpflasterungen und Einengungen, Einbahnregelungen oder sogar Sackgassenregelungen aus der jeweils einfahrenden Richtung erreicht. Bremsschwellen auf der Fahrbahn allein sind in der Regel nicht ausreichend, da sie ohne begleitende Maßnahmen Autofahrer auch zum wiederholten Beschleunigen zwischen den Schwellen verleiten können. Der Paradiesweg und die Arlesbrunnenstraße dienen hauptsächlich dem Ziel- und Quellverkehr aus dem Wohngebiet. Als Durchgangsstraße zur Umfahrung der Ortsdurchfahrt wird der Straßenzug nur in Ausnahmefällen genutzt. Baulich weist er nicht den Charakter eines verkehrsberuhigten Bereiches aus, da er eben nicht die oben erwähnte „Aufenthaltsfunktion“ hat, sondern lediglich dem Verkehr dient. Der gesamte Straßenzug ist als „Zone 30“ ausgewiesen. Das Geschwindigkeitsdisplay des Marktes Egloffstein wird immer mal wieder am Paradiesweg installiert. Die Auswertung der Messergebnisse zeigt (mit wenigen Ausnahmen in verkehrsarmen Zeiten) keine signifikanten Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Oftmals wird die von Fußgängern bzw. Anwohnern subjektiv wahrgenommene Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeuge wesentlich höher wahrgenommen, als sie tatsächlich ist. Dieser Effekt steigert sich mit zunehmender Größe der Kraftfahrzeuge bzw. auch mit der Geräuschemission des jeweiligen Fahrzeuges. Das Gremium kam überein, dem Antrag des Bürgers zunächst nicht näher zu treten. Stattdessen soll der dort vorherrschende Verkehr mit der demnächst startenden Verkehrsüberwachung kontrolliert und die Verstöße zur Steigerung der Verkehrssicherheit geahndet werden.
Der Landkreis Forchheim hat Stellungnahme des Marktes Egloffstein zum geplanten Ausbau der Kreisstraße FO21 zwischen dem Sportplatz Bieberbach und Wichsenstein erwidert. Das Gremium hat die Erwiderung zur Kenntnis genommen.
In der sich anschließenden Sitzung des Gesamtmarktgemeinderates war auch Herr Schulte vom renommierten Kommunalberatungsbüro Dr. Schulte aus Veitshöchheim anwesend. Er referierte erneut über die Möglichkeiten der Verbesserungsbeitragssatzung in der Wasserversorgung. Deren Erlass setzt rechtsgültige Grundsatzungen und rechtsgültige Beitrags- und Gebührensatzung mit detailgenau kalkulierten Herstellungsbeiträgen voraus. Seit der letzten Kalkulation der Herstellungsbeiträge im Jahre 2011 hat der Markt Egloffstein rund 2.380.000 € (netto) in die Versorgung mit Trinkwasser investiert. Zuwendungen des Staates sind in dieser Zeit im Umfang von 66.576 € an den Markt Egloffstein geflossen. Diese werden vom umlagefähigen Aufwand in Abzug gebracht. Der sich daraus ergebende Herstellungsbeitrag für neu hinzukommende beitragspflichtige Grundstücke bzw. Geschossflächenmehrungen beträgt dann 1,16 €/m² bei den Grundstücksflächen und 6,29 €/m² bei den Geschossflächen, jeweils zzgl. 7 % USt. Bei bereits bestandkräftig veranlagten Grundstücken und Gebäuden erfolgt keine Neuveranlagung.
Für die jüngsten Investitionen in die Verbundleitungen und dem bevorstehenden Bau zur Steigerung der Versorgungssicherheit sowie einer in der Sitzung beschlossenen Erweiterung des Ortsnetzes zur Steigerung des Versorgungsdrucks fallen Kosten in Höhe von rund 2,22 Mio. € (netto) an. Der Staat fördert hier mit Zuwendungen in Höhe von 904.495 €, so dass rund 1,31 Mio. € auf die an die Wasserversorgung angeschlossenen Grundstücke umgelegt werden müssen. Dies führt zu einer voraussichtlichen Höhe der Verbesserungsbeiträge in Höhe von 0,66 € pro m² Grundstücksfläche und in Höhe von 3,57 € pro m² Geschossfläche. Diese Kosten werden sich vorläufig noch etwas reduzieren, da beschlossen wurde, das Ortsnetz nicht ganz so umfangreich, wie in der vorliegenden Planung und Kostenschätzung ausgewiesen, zu erweitern. Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig, die Satzungen mit diesen Parametern rechtssicher durch die Verwaltung und das Büro Dr. Schulte ausarbeiten zu lassen und in der nächsten Sitzung zu verabschieden.
Bürgermeister Förtsch konnte noch drei Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen nun öffentlich bekannt geben: Beschluss Nr. 16 aus 2024 beinhaltet die Auftragserteilung an die Fa. Hawle aus Freilassing über die Lieferung und Errichtung eines Hochbehälters in Rohrmodulweise für die Wasserversorgung, Beschluss 17 und 18 aus 2024 regeln die Abschlüsse von Ingenieurverträgen mit dem Büro Dürrschmidt aus Nürnberg. Im Rahmen der Betriebsaufgabe der Schwarz-Bau GmbH wurden einige kleinere Gerätschaften für den Bauhof gekauft. 3. BGM Polster berichtete bereits in der vorhergehenden Sitzung von der Kommandantenversammlung der Feuerwehren auf Gemeindeebene. Die Einsatzkleidung für die Feuerwehrdienstleistenden soll nach Wunsch der Kommandanten zukünftig über eine zentrale Kleiderkammer beschafft und die vorhandenen Helme der Einsatzkräfte mittelfristig auf einen anderen Typ umgestellt werden. Der Gemeindefeuerwehrtag 2024 wird voraussichtlich bei der FFW Hundsboden/Hundshaupten und in 2025 bei der FFW Affalterthal stattfinden.