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Mitteilungsblatt für den Markt Egloffstein
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Dem Bauantrag auf Errichtung von zwei Stützmauern, einer Terrassenüberdachung, eines Gartenhauses und Auffüllungen auf einem Grundstück an der Arlesbrunnenstraße konnte teilweise entsprochen werden. Der Errichtung der zwei Stützmauern, wovon eine bereits erstellt wurde, der geplanten Terrassenüberdachung und dem Errichten eines Gartenhauses konnte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Die ebenfalls bereits getätigten Auffüllungen widersprechen dem ursprünglich genehmigten Plan. Nun wurde von den Bauherren eine Genehmigung von Auffüllungen bis zu 4 m Höhe beantragt. Da sich das Grundstück bauplanungsrechtlich im Außenbereich befindet, musste bei der damaligen Baugenehmigung ein Freiflächengestaltungsplan vorgelegt werden und der Eingriff sowie der erforderliche Ausgleich dargestellt werden. Diese Vorgaben als Bestandteil der ursprünglichen Baugenehmigung können durch die massiven Auffüllungen voraussichtlich nicht mehr eingehalten werden. Die Auffüllungen wurden sehr steil angeböscht, so dass diese teilweise bereits abbrechen und auf das darunterliegende gemeindliche Grundstück rutschen. Der Bauausschuss war der Meinung, dass die Auffüllungen nicht wie beantragt genehmigt werden können und von den Bauherren eine neue Lösung erarbeitet werden muss. Kritikpunkte sind vor allem die geplante Höhe der Auffüllung, der nicht vorhandene Abstand zur Grenze und der vorhandene Böschungswinkel. Die Auffüllungen sollen sich besser in das vorhandene Geländeprofil einpassen. Auch muss der mit der Baugenehmigung verpflichtende ökologische Ausgleich noch auf dem Grundstück möglich sein. Befürchtet wurde außerdem, dass bei einem später möglichen Ausbau der „Unteren Schmiedgasse“ aufgrund der jetzt getätigten Auffüllungen massive Stützmauern auf Kosten der Gemeinde bzw. der dann erschließungskostenpflichtigen Anrainer errichtet werden müssen.

Dem Antrag auf isolierte Befreiung hinsichtlich des Baufensters zur Errichtung eines Carports in der Von-Pölnitz-Straße wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Die Bayernwerk Netz GmbH plant in Hundsboden die Errichtung einer neuen Trafostation. Der von Bayernwerk vorgeschlagene Standort auf einem gemeindeeigenen Grundstück stößt auf erhebliche Bedenken bei den hinterliegenden Grundstückseigentümern. Die Gebäude auf dem Grundstück der Nachbarn stehen unter Denkmalschutz und wurden aufwendig, auch unter Zuhilfenahme öffentlicher Fördergelder, saniert. Die Nachbarn befürchten durch das Stellen der Trafostation eine optische Verunstaltung ihres Anwesens. Der Bauausschuss hat mehrere gemeindeeigene Grundstücke in Hundsboden besichtigt und auf Tauglichkeit bzw. Entbehrlichkeit geprüft. Sie sollen der Bayernwerk Netz GmbH als Alternativen vorgeschlagen werden und hinsichtlich der technischen Realisierbarkeit überprüft werden.

Auf einem Wohnhaus in Affalterthal soll eine PV-Anlage errichtet werden. Da das Haus unter Denkmalschutz steht, ist hierfür eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich. Aufgrund der Wichtigkeit des gesamtpolitischen Ziels der Energieerzeugung und der Tatsache, dass das Anwesen in der Vergangenheit bereits mit einigen Anbauten versehen wurde, die der Denkmaleigenschaft zumindest optisch widersprechen, erhebt der Markt Egloffstein keine Einwände gegen den Antrag auf Erlaubnis.

Im Ortsteil Bieberbach soll mit einem Grundstückseigentümer ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Erschließungsvereinbarung geschlossen werden, damit der Eigentümer sein Grundstück bebauen kann.

Das Staatsministerium für Umwelt hat bis auf weiteres bayernweit die Fördermittel für Landschaftspflege- und Naturparkmaßnahmen ausgesetzt. Die ursprünglich angedachte Erneuerung der Unterstellhütte an der Kneippanlage bzw. am Wiesenweg über Fördergelder scheint daher nicht mehr realisierbar – obwohl die Maßnahme der Geschäftsstelle des Naturparks bereits im Jahre 2022 vorgestellt wurde. Um die Unterstellhütte doch noch errichten zu können, berichtete der Bürgermeister von der Beauftragung der im Freibad tätigen Tiefbaufirma zum Ausbau der Pflaster und Betonfundamente. Die Mitarbeiter des Gemeindebauhofes werden anschließend neue Pflaster verlegen und eine von einer örtlichen Zimmerei bereits auf Maß abgebundene Unterstellhütte errichten.