Verordnung des Landratsamtes Forchheim über das Überschwemmungsgebiet an der Trubach (Gewässer II. Ordnung) auf dem Gebiet des Marktes Pretzfeld, des Marktes Egloffstein, der Gemeinde Obertrubach und der Stadt Gräfenberg von Flusskilometer 0,000 bis Flusskilometer 15,050
Bekanntmachung
gemäß Art. 73 Abs. 6 Satz 2 BayVwVfG
Im Verfahren bezüglich des o. g. Vorhabens wurden fristgerecht Einwendungen und Bedenken erhoben.
Gemäß Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i. V. m. Art. 73 Abs. 6 Satz 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) hat das Landratsamt Forchheim als Anhörungsbehörde die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern.
Der Erörterungstermin bezüglich des Überschwemmungsgebietes an der Trubach (Gewässer II. Ordnung) von Fluss-km 0,000 bis Fluss-km 15,050 findet am
Dienstag, den 23.04.2024
um 10:00 Uhr
im Schulungsraum B 110/111 des Landratsamtes Forchheim,
Dienststelle Ebermannstadt,
Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt
statt.
Der Erörterungstermin wird hiermit gemäß Art. 73 Abs. 6 Satz 2 BayVwVfG rechtzeitig vorher ortsüblich bekanntgemacht.
Der Termin ist nicht öffentlich.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne diesen verhandelt und entschieden werden (Art. 67 Abs. 1 Satz 3 BayVwVfG).
Hinweis:
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung ist gemäß Art. 27a BayVwVfG auch auf der Internetseite des Landratsamtes Forchheim unter folgendem Link abrufbar:
http://lra-fo.de/site/2_aufgabenbereiche/Natur_Umwelt/Wasserrecht/fb_wasserrecht.php