In der Sitzung wurden die in bereits mehreren vorherigen Treffen diskutierten und ausgearbeiteten neuen Satzungen der öffentlichen Wasserversorgung des Marktes Egloffstein verabschiedet. Die öffentliche Wasserversorgung gehört kommunalrechtlich und finanztechnisch zu den sog. „kostendeckenden Einrichtungen“. Dies bedeutet, dass der nicht über öffentliche Zuschüsse gedeckte Bedarf an den Investitions- und Betriebskosten über Gebühren und Beiträge von den Wasserabnehmern finanziert werden muss. Die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Beiträge ergibt sich aus der Globalberechnung, die Höhe der jeweiligen Gebühren wiederum aus der regelmäßig fortgeschriebenen Gebührenkalkulation. Für die Globalberechnungen bedient sich der Markt Egloffstein der Zuhilfenahme des renommierten Kommunalberatungsbüros Dr. Schulte und Röder aus Veitshöchheim. Seit der letzten Globalberechnung hat der Markt Egloffstein 2.383.103 € in die Wasserversorgung investiert. Davon sind 2.316.346,94 € auf die Wasseranschlussnehmer umzulegen. Der Beitragssatz bei den noch nicht abgerechneten Herstellungsbeiträgen, also für neu hinzukommende Bauflächen oder Geschossflächenmehrungen im gesamten Versorgungsgebiet beträgt zukünftig 6,29 € pro m² Geschossfläche und 1,16 € pro Quadratmeter Grundfläche. Bereits abgerechnete Grundstücke und Gebäude sind hiervon nicht betroffen. Der umfangreiche Satzungstext wurde einstimmig beschlossen.
Der Bau der Verbundleitungen mit den dazugehörenden Pumpwerken, der Neubau eines Hochbehälters mit Drucksteigerungspumpwerk und die Erweiterung eines Teilbereichs des Ortsnetzes führen zu vorerst geschätzten zusätzlichen Investitionen in Höhe von 2.204.433 €. Der Freistaat Bayern gewährt hierauf Zuwendungen in Höhe von 904.495 €, so dass hier ein sog. Verbesserungsbeitrag über den nicht durch Zuwendungen gedeckten Restbetrag in Höhe von 1.299.938 € erhoben werden muss. Aus der Wasserversorgung des Marktes Egloffstein werden Grundstücke mit einer Gesamtfläche von insgesamt 794.442 m² und Gebäude mit einer Gesamtgeschossfläche von 220.636 m² versorgt. Dies führt bei einem Verteilungsschlüssel von 40 % der Kosten auf die Grundstücksflächen und 60 % auf die Geschossflächen zu Verbesserungsbeiträgen in Höhe von 3,53 € pro m² Geschossfläche und in Höhe von 0,65 € pro m² Grundstücksfläche. Die dazugehörende Satzung wurde mit einer Gegenstimme beschlossen.
Die Satzungstexte wurden bereits im letzten Mitteilungsblatt veröffentlicht und sind auf der Homepage des Marktes Egloffstein einsehbar.
Das Wirtschaftsband A9- Fränkische Schweiz hat in einem gut eineinhalb Jahre dauernden Diskussions- und Erarbeitungsprozess sein Entwicklungskonzept fortgeschrieben. Herausgearbeitet wurden vier zentrale Handlungsfelder, die sich wiederum in viele Teilziele untergliedern. Die 4 Haupthandlungsfelder lassen sich wie folgt untergliedern:
| - | Nachhaltige Flächennutzung |
| - | Inwertsetzung regionaler Potenziale (z. B. Erzeugnisse, Landschaft) |
| - | Erhalt eines zukunftsfähigen Lebens-- und Erholungsraums |
| - | Steigerung des Selbstverständnisses der Kooperation und Zusammenarbeit |
Der Marktgemeinderat hat durch einstimmigen Beschluss das 93 Seiten umfassende Konzept anerkannt. Es ist ebenfalls auf der Homepage des Marktes Egloffstein zu finden.
Unter dem Punkt „Bekanntgaben“ berichtete der Bürgermeister vom Eingang des Förderbescheides des Freistaates Bayern zur Badsanierung. Hiernach erhält der Markt Egloffstein über das „Sonderprogramm Freibadsanierung“ bei einem Fördersatz von 63 % einen Betrag von vorläufig 312.200 €. Bei geschätzten Gesamtsanierungskosten des Bades rund 2,6 Mio. € (netto) muss der Markt Egloffstein nach Abzug der Förderungen durch Bund und Freistaat noch einen Eigenanteil in Höhe von rund 1,01 Mio. € aufbringen.
Aus der Sitzung des Bauausschusses vom 19.03.2024
Nur kurz war die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung des Bauausschusses: Den Bauanträgen auf Errichtung einer Garage, eines Windfangs und einer Terrassenüberdachung in Egloffstein und dem Bauantrag auf Errichtung eines 3-teiligen Carports in Hundshaupten konnte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.