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Mitteilungsblatt für den Markt Egloffstein
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates

Marktgemeinderat 07.03.2023

TOP 02:

Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift

Beschluss Nr. 12/2023:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 10.01.2023 und genehmigt dieses.Abstimmungsergebnis: 12:0 einstimmig

TOP 03:

Änderung der Kindertageseinrichtungssatzung des Marktes Egloffstein, hier: § 4, Abs. 2, Aufnahme in die Kindertageseinrichtung (=Dringlichkeitsstufen bei höherer Nachfrage als Plätze vorhanden sind) und § 6 Abs. 3, (=Wegfall der Regelungen über Gastkindantrag und -genehmigung)

Beschluss Nr. 13/2023:

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Satzung:

Satzung zur Änderung der Kindertageseinrichtungssatzung des Marktes Egloffstein

Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt der Markt Egloffstein folgende Satzung:

Art. I

§ 4 erhält folgende Fassung:

(1)

Die Aufnahme setzt die Anmeldung durch die Personensorgeberechtigten in der Kindertageseinrichtung voraus. Der Anmeldende ist verpflichtet, bei der Anmeldung die erforderlichen Angaben zur Person des aufzunehmenden Kindes und des Personensorgeberechtigten zu machen.

(2)

Die Aufnahme in die Kindertageseinrichtung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend freie Plätze verfügbar, so wird die Auswahl nach folgenden Dringlichkeitsstufen getroffen:

1.

Kinder, die im Markt Egloffstein wohnen;

2.

Nach dem Lebensalter der Kinder; Vorschulkinder sollen vorrangig aufgenommen werden;

3.

Kinder alleinerziehender Eltern, die einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung nachgehen;

4.

Kinder von Eltern, die beide erwerbstätig sind oder einer Ausbildung nachgehen;

5.

Kinder aus Familien in schwierigen Lebenslagen, die einer sozialen Integration bedürfen.

Zum Nachweis der Dringlichkeitsstufe sind entsprechende Belege beizubringen.

(3)

In der Kindertageseinrichtung können nur so viele Kinder aufgenommen werden wie Plätze in der Bedarfsanerkennung festgelegt sind.

§ 6 (3) wird gestrichen

Art. II

Die Satzung tritt zum 01.09.2023 in Kraft

Abstimmungsergebnis: 12:0 einstimmig

TOP 04: Änderung der Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung des Marktes Egloffstein, § 5, Höhe der Gebühren

Beschluss Nr. 14/2023:

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Satzung:

Satzung zur Änderung der Satzung

für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung des Marktes Egloffstein

Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabegesetzes (KAG) erlässt der Markt Egloffstein folgende Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung des Marktes Egloffstein:

Art. I:

§ 5 wird wie folgt geändert:

(1) Die Gebühr für den Besuch beträgt

1.1 für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres

bis zu vier Stunden täglich

236 € pro Monat

bis zu fünf Stunden täglich

252 € pro Monat

bis zu sechs Stunden täglich

274 € pro Monat

bis zu sieben Stunden täglich

298 € pro Monat

bis zu acht Stunden täglich

318 € pro Monat

ab acht Stunden täglich

334 € pro Monat

1.2 für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt

bis zu vier Stunden täglich

118 € pro Monat

bis zu fünf Stunden täglich

126 € pro Monat

bis zu sechs Stunden täglich

137 € pro Monat

bis zu sieben Stunden täglich

149 € pro Monat

bis zu acht Stunden täglich

159 € pro Monat

ab acht Stunden täglich

167 € pro Monat

1.3 für Grundschulkinder

bis zu zwei Stunden täglich

62 € pro Monat

bis zu drei Stunden täglich

79 € pro Monat

bis zu vier Stunden täglich

94 € pro Monat

bis zu fünf Stunden täglich

117 € pro Monat

(2)

In den Fällen des § 23 (3) BayKiBiG verringert sich die Gebühr nach Abs. 1, Punkt 1.2 um 100 € pro Monat.

(3)

Für bestehende Verträge über die Betreuung von unter Dreijährigen, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird ein einmaliges Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen zum 31.08.2023 eingeräumt.

(4)

Besuchen zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Kindertageseinrichtung, so ermäßigt sich die zu zahlende Gebühr um 15 € monatlich. Beim gleichzeitigen Besuch von drei oder mehreren Kindern einer Familie erhöht sich die monatliche Ermäßigung auf 25 € pro weiteres Kind.

(5)

Eine Umbuchung auf einen höheren Buchungszeitraum ist in Absprache mit der Kindertageseinrichtungsleitung zum 1. des nächsten Monats möglich. Bei Personalauslastung kann eine Höherbuchung versagt werden.

(6)

Eine Umbuchung auf einen geringeren Buchungszeitraum ist unter Einhaltung einer 3-monatigen Frist jeweils zum 1. eines Monats möglich. Eine Reduzierung der gebuchten Stunden unter die Mindestbuchzeit ist nicht möglich.

(7)

Kurzfristige Überbuchungen werden am Ende eines Kindertageseinrichtungsjahres durch eine einmalige Höherbuchung berücksichtigt.

Art. II

Die Satzung tritt zum 01.09.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis: 12:0 einstimmig

TOP 05: Bestätigung der Wahl des stv. Kommandanten der FFw Hundshaupten

Beschluss Nr. 15/2023:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Wahl des Herrn Georg Galster als stellvertretenden Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Hundshaupten und bestätigt dies.

Die Bestätigung erfolgt auf Widerruf und vorbehaltlich des erfolgreichen Absolvierens der in

§ 7 der AVBayFwG i. V. m. § 8 BayFwG genannten Qualifikationen. Die Qualifikationen sind bis spätestens 31.03.2024 nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis: 12:0 einstimmig

Marktgemeinderat 04.04.2023

TOP 01: Erweiterung der Kindertagesstätte ELMAR, Befinden über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB

Beschluss Nr. 21/2023:

Der Marktgemeinderat nimmt die Eingabeplanung zum Antrag auf Baugenehmigung der Erweiterung der Kindertagesstätte ELMAR Egloffstein zur Kenntnis.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die nächsten Schritte in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis: 13:0 einstimmig

TOP 02:

Interimslösung während der Bauzeit des Erweiterungsbaus der KiTa ELMAR in Form von Modulbauweise, Befinden über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB

Beschluss Nr. 22/2023:

Der Marktgemeinderat spricht sich für die Interimslösung in Modulbauweise in Form einer Anmietung von geeigneten Modulen und Errichtung auf dem Grundstück mit der FlNr. 21 der Gemarkung Egloffstein aus.

Um Synergieeffekte im Betrieb der KiTa nutzen zu können, sollen die Module möglichst nahe zum Bestandsgelände der KiTa ELMAR errichtet werden.

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis 13:0 einstimmig

TOP 04: Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift

Beschluss Nr. 23/2023:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 07.03.2023 und genehmigt dieses.

Abstimmungsergebnis 11:0 (2 Enthaltungen)

TOP 05: Aufstellen der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl, Amtsperiode 2024 - 2028

Beschluss Nr. 24/2023:

Der Markt Egloffstein schlägt Herrn Johannes Frauenknecht, Hundshaupten 19, 91349 Egloffstein und Herrn Günter Polster, Markgrafenstraße 53, 91349 Egloffstein zur Berufung als Schöffen für die Amtsdauer 2024 bis 2028 vor.

Abstimmungsergebnis 12:0 (Eine Enthaltung)