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Mitteilungsblatt für den Markt Egloffstein
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, dem Markt Egloffstein alle beitragspflichtigen Veränderungen an Grundstücken und Gebäuden mitzuteilen. Dazu zählen insbesondere Dachgeschossausbauten, nachträgliches Anbringen von Wasseranschlüssen in Garagen oder Nebengebäuden, Umnutzungen, Grundstücksvergrößerungen oder Ähnliches. Für solche Veränderungen muss ein zusätzlicher Kanal- und Wasserherstellungsbeitrag gezahlt werden. Sollten Sie diese Meldung bisher versäumt haben, fordern wir Sie auf, dies bis spätestens 17.05.2024 nachzuholen.