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Hardbergbote - Mitteilungsblatt der Gemeinde Abtsteinach
Ausgabe 1/2024
Aus unserer Gemeinde
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Abschaffung des Kinderreisepasses

Ab dem 01. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum weiterverwendet werden und laufen dann aus.

Ab Januar 2024 kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nur noch ein Personalausweis oder ein Reisepass mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren beantragt werden.

Da diese Dokumente nicht wie die Kinderreisepässe vor Ort ausgestellt, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin produziert werden, muss eine Bearbeitungsdauer von ca. 2 Wochen (Personalausweis) bzw. 3 – 4 Wochen (Reisepass) eingeplant werden.

Erforderlich ist zur Antragstellung ein biometrietaugliches Passbild; bei Kindern ab sechs Jahren müssen zudem die Fingerabdrücke gespeichert werden.

Folgende Gebühren fallen für neue Ausweisdokumente an:

Für Personen bis zum 24. Lebensjahr:

Personalausweis:

22,80 €

Reisepass:

37,50 €

Für Personen ab dem 24. Lebensjahr:

Personalausweis:

37,-- €

Reisepass (ab 1.1.2024)

70,-- €