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Hardbergbote - Mitteilungsblatt der Gemeinde Abtsteinach
Ausgabe 1/2024
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Fördernews des Kreises Bergstraße

Jetzt anmelden für den Kultursommer (KUSS) 2024!

Das Bewerbungsportal ist vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2024 online geöffnet.

Nicht-kommerzielle Veranstalter (Städte, Gemeinden, Kreise, gemeinnützige Vereine, Kirchen und sonstige Institutionen) können sich ab sofort für eine Förderung im Rahmen des Kultursommer Südhessen („KUSS“) bewerben. Angesprochen sind Projektanträge aus den Bereichen Theater, Musik, Literatur, Tanz, Bildende Kunst und Kleinkunst. Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, die nicht nur zum Zuschauen, sondern auch zum Mitmachen einladen, sind ebenfalls gefragt, genauso wie inklusive und integrative Projekte. Der Veranstaltungszeitraum findet vom 1. Juni bis 29. September 2024 statt. Projekte, die den Förderkriterien genügen, können in der Regel in einer Höhe von bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten gefördert werden. Das Projekt muss im Gebiet des Kultursommers Südhessen stattfinden (Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach, Odenwaldkreis, Wissenschaftsstadt Darmstadt).

https://www.kultursommer-suedhessen.de/fuer-veranstalter/bewerbung/

Neue Bundesförderung für Heizungstausch und Gebäude-Effizienzmaßnahmen (BEG EM) startet

Die KfW übernimmt vom BAFA die Förderung des Heizungstausches.

Die reformierte Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) wurde veröffentlicht. Damit kann die neue Förderung für den Heizungstausch zum 1. Januar 2024 und damit zeitgleich mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten. Die neue Förderung unterstützt den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 % Investitionskostenzuschuss. Der einheitliche Grundfördersatz für den Heizungstausch beträgt 30 % für alle Wohn- und Nichtwohngebäude und steht wie bisher allen privaten Hauseigentümern, Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Kommunen offen. Für Wärmepumpen ist ein Effizienzbonus von zusätzlich 5% erhältlich. Für emissionsarme Biomasseheizungen wird ein pauschaler Zuschlag von 2.500 Euro gewährt. Ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen können selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümern erhalten. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie von mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen gewährt. Hinzu kommt erstmals ein Einkommensbonus von 30 % für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Boni können bis zu einer maximalen Höhe von 70 % summiert werden. Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung erfolgt neu bei der KfW (vorher BAFA) und wird voraussichtlich zum 27. Februar 2024 starten. Der Heizungstausch kann aber schon jetzt beauftragt und der Förderantrag zu den neuen Förderkonditionen - übergangsweise und befristet - nachgereicht werden, um bereits von den neuen Fördersätzen zu profitieren. Für die Förderung systemischer Sanierungen (BEG WG und NWG) bleibt die Antragstellung durchgängig möglich. Beim BAFA kann wie gehabt und bereits zum 1. Januar 2024 die Förderung für einzelne Effizienzmaßnahmen beantragt werden, z.B. für die Dämmung der Gebäudehülle, für Anlagentechnik und für die Heizungsoptimierung sowie die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen. Der Fördersatz beträgt hier weiterhin 15 %, plus ggf. 5 % Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen wird auch ein neues zinsverbilligtes Kreditangebot von bis zu 120.000 Euro Kreditsumme eingeführt (für Antragstellende mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro für die selbstgenutzte Wohneinheit). Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit KfW-Heizungsförderung oder einer BAFA-Förderung für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich - eine alleinige Beantragung ist nicht möglich. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kfw.de/beg bzw. www.bafa.de/beg.

BMEL-Bundeswettbewerb „Landwirtschaftliches Bauen 2023/2024"

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 23. Februar 2024.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sucht das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. (KTBL) gemeinsam mit den Bundesländern beispielhafte Lösungen zu aktuellen Fragen im landwirtschaftlichen Bauen. Der diesjährige Wettbewerb „Landwirtschaftliches Bauen" steht unter dem Motto „Dem Klimawandel begegnen - Ställe mit ganzheitlichem Energiekonzept". Mit dem Bundeswettbewerb sollen Stallgebäude ausgezeichnet werden, die durch bauliche und technische Maßnahmen gegen Extremwetterlagen gewappnet sind und über clevere Energiekonzepte verfügen. Der Wettbewerb ist mit insgesamt 30.000 € dotiert; im Einzelfall winken Preisgelder bis 7.500 €. Teilnehmen können Betriebe, die Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe oder Ziegen halten.

https://www.ktbl.de/themen/bundeswettbewerb-bauen-2023

Energiekostenhilfe für hessische Vereine läuft noch bis Mitte 2024

Um die gestiegenen Energiemehrkosten zu stemmen, stellt die Hessische Landesregierung seit 1. März 2023 allen hessischen, gemeinnützigen Vereine hierfür eine finanzielle Unterstützung zur Verfügung (z.B. Tierheime, Sportvereine, Kulturvereine, Naturschutzvereine, Vereine aus dem Bereich Soziales etc.). Auch weiterhin und im nächsten Jahr können Anträge gestellt werden, denn das Landesprogramm läuft noch bis Mitte 2024. Die Energiemehrkosten müssen nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Erstattet werden von diesen Mehrkosten 80 Prozent und maximal 5.000 Euro. In Härtefällen können aber auch höhere Beträge bewilligt werden. Mit der Unterstützungsleistung können so die Mehrausgaben im Energiebereich, die die Vereine stark belastet haben, gemildert werden. Maßgebend sind hier die Mehraufwendungen gegenüber dem Jahr 2019, das als letztes Vor-Corona-Jahr als Basis für die Berechnung dient. Geltend gemacht werden können gestiegene Aufwendungen bei Strom, Gas, Fernwärme oder sonstigen Energieträgern wie Heizöl oder Pellets. Für eventuelle Mehrausgaben im Jahr 2023 können im kommenden Jahr erneut Anträge gestellt werden. Für Anträge steht ein zentraler Online-Antrag zur Verfügung: https://antrag.hessen.de/energie-vereinshilfe. Hier sind auch Informationen und FAQs zur Energiekostenhilfe hinterlegt. Bei der Antragsstellung sollte die Liste der Zuständigkeiten berücksichtigt werden, sodass der Antrag beim richtigen Ressort gestellt wird.