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Hardbergbote - Mitteilungsblatt der Gemeinde Abtsteinach
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024

Mit der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Abtsteinach vom 30.09.2021 wurden in § 5 (1) und (3) die Steuersätze wie folgt festgelegt:

- für den ersten Hund: 72,00 €

- für den zweiten Hund: 144,00 €

- für den dritten und jeden weiteren Hund: 144,00 €

- für gefährliche Hunde 600,00 €

Gegenüber dem Kalenderjahr 2023 ist keine Änderung eingetreten, so dass gem. § 8 (3) der Hundesteuersatzung der Gemeinde Abtsteinach auf die Erteilung von neuen Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2024 verzichtet wird. Die Hundesteuer wird mit in den zuletzt erteilten Hundesteuerbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Der Fälligkeitstermin ist der 01.07.2024. Die Steuer ist auf das Konto der Gemeinde Abtsteinach bei der VR Bank Ried-Überwald eG IBAN: DE92 5096 1206 0002 6033 81 unter Angabe der Steuernummer zu überweisen. Soweit ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt wurde, werden die Beträge zum Fälligkeitstermin eingezogen. Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Jahressteuerschuld angerechnet.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Finanz- und Steuerabteilung der Gemeinde wenden: Nicole Jäger Tel. 06207/9407-20 oder per Mail nicole.jaeger@abtsteinach.de

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese öffentliche Bekanntmachung kann binnen eines Monats nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Abtsteinach (Hardbergbote) Widerspruch bei der Gemeinde Abtsteinach, Kirchstr. 2, 69518 Abtsteinach, erhoben werden.

Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung folgenden Tages.

Durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Wirksamkeit des mit öffentlicher Bekanntgabe erteilten Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.

Abtsteinach, den 12. Januar 2024
Im Auftrag
Finanz- und Steuerabteilung