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Hardbergbote - Mitteilungsblatt der Gemeinde Abtsteinach
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Wahl zur Gemeindevertretung am 14.03.2021:

Amtliche Bekanntmachung über das Nachrücken eines Bewerbers in die Gemeindevertretung

Herr Sven Bassauer wurde bei der Wahl zur Gemeindevertretung am 14.03.2021 als Gemeindevertreter des Wahlvorschlags der CDU gewählt. Aufgrund seiner Ernennung als Bürgermeister zum 01.02.2025 wird er mit Ablauf des 31.01.2025 aus der Gemeindevertretung ausscheiden.

Insofern stelle ich gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetztes (KWG) fest, dass aus dem Wahlvorschlag der CDU als nächster, noch nicht berufene Bewerber Herr Gerhard Sachs in die Gemeindevertretung nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Abtsteinach binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter im Rathaus, Zimmer 11, Kirchstr. 2, 69518 Abtsteinach, einzureichen.

Abtsteinach, 02.01.2025
Stefan Pape
Gemeindewahlleiter