Die Sonderabfall-Kleinmengensammlung findet am Mittwoch, 29. März 2022 zu folgenden Zeiten statt:
15.30 - 17.00 Uhr, Ober-Abtsteinach, Festplatz, Schulstraße 9
Folgende gefährliche Abfälle werden am Umweltmobil angenommen:
| ● Düngemittel | ● Ölverschmutzte Betriebsmittel |
| ● Fotochemikalien (Fixierer, Entwickler) ● Haushaltsreiniger | ● PCB-haltige Lampenkondensatoren, nur Privatanlieferung (Einzelgewicht max. 1kg, Abgabemenge max. 10 kg) |
| ● Holzschutzmittel | ● Pflanzenschutzmittel |
| ● Imprägniermittel | ● Pinselreiniger |
| ● Insektenschutzmittel | ● Rostschutzmittel |
| ● Kalkentferner | ● Quecksilberthermometer/-schalter |
| ● Kosmetika (fest und flüssig trennen) | ● Säuren, Laugen |
| ● Laborchemikalien (fest und flüssig trennen) | ● Spachtelmasse |
| ● Lacke und Lasuren (lösemittelhaltig) - (keine Dispersionsfarben) | ● Spraydosen ● Verdünner |
| ● Leim- und Klebemittel | ● WC-Reiniger |
| ● Lösungsmittel |
Von der Einsammlung am Umweltmobil ausgeschlossen sind:
| ● | chemische Kampfstoffe (Kampfmittelräumdienst 06151/12-0) |
| ● | Gasflaschen (Verkaufsstelle) |
| ● | Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen (Elektrohandel oder Sammelstellen des ZAKB) |
| ● | Munition (Kampfmittelräumdienst 06151/12-0) |
| ● | radioaktive Stoffe (auch bei Verdacht: Regierungspräsidium Darmstadt, Tel. 06151 / 12 3694, Dezernat Immissions- und Strahlenschutz) |
| ● | Keine Annahme von Bleibatterien |
Bitte unbedingt beachten:
| ● | maximale Gebindegröße 20 kg bzw. 20 l. |
| ● | maximale Anliefermenge 100 kg bzw. 100 l. |
| ● | bei Anlieferung von Kleingebinden max. 50 Stück (Laborchemikaliengröße max. 500 g oder 500 ml) |
| ● | bei Anlieferung durch Apotheken bitte die Chemikalien gelistet und nach org. und anorganisch getrennt dem Fachpersonal übergeben. Reaktive Stoffe wie Klasse 4.2, 4.3, 5.1, 5.2 müssen separat gelistet oder das Fachpersonal gesondert darauf hingewiesen werden. |
| ● | Gefährliche Abfälle verschiedener Art nicht zusammenschütten oder vermischen. |
| ● | unnötige Verpackungen vermeiden (z.B. Lackreste einer Art zusammenschütten, leere Gebinde zum Restabfall, Verpackungen entfernen und zum Altpapier bzw. in den Gelber Sack geben. |
| ● | Gefährliche Abfälle nicht irgendwo abstellen, sondern ausschließlich dem Fachpersonal übergeben!!! |
| ● | Dispersionsfarben (Wand- und Fassadenfarben) und Kleber und Leime auf Wasserbasis gehören nicht zu den gefährlichen Abfällen. Sie sind zusammen mit dem Restabfall zu entsorgen. Zwingende Voraussetzung ist, dass die Farben sich in festem Materialzustand befinden. Flüssige und pastöse Farbenreste sind durch Verrühren mit Bindemittel wie Zementpulver oder Gips vor Eingabe in die Mülltonne komplett zu verfestigen. |
| ● | Lacke (auf Lösemittelbasis) sind als gefährliche Abfälle über das Umweltmobil zu entsorgen und dürfen nicht in den Restabfall gegeben werden. |
| ● | Verkaufsstellen für Motoren- und Getriebeöle sind laut §8 Altölverordnung gesetzlich dazu verpflichtet Altöl bis zu der im Einzelfall abgegebenen Menge kostenlos zurückzunehmen. Beim Kauf des Öls wird die Entsorgungsgebühr bereits mit bezahlt. |
Es besteht kein Anspruch auf Abgabe der Sonderabfälle, wenn die Standzeit des Umweltmobils beendet ist!
Ansprechpartner:
Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB)
Frau Köhler Tel.: 0 62 56 / 851 - 155
Am Brunnengewännchen 5
68623 Lampertheim
oder die Umweltfachkräfte der Städte und Gemeinden