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Hardbergbote - Mitteilungsblatt der Gemeinde Abtsteinach
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Direktwahl
der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters
in der Gemeinde Abtsteinach am 12.03.2023

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2023 das Ergebnis der Bürgermeisterwahl wie folgt festgestellt:

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte und jeder Bewerber binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten oder Bewerbers, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 21 Wahlberechtigte unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Abtsteinach, 17.03.2023
Stefan Pape
Gemeindewahlleiter