| Wahlberechtigte | 2.020 |
| Wählerinnen und Wähler | 1.114 |
| Wahlbeteiligung | 55,2% |
| ungültige Stimmen | 9 |
| gültige Stimmen | 1.105 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
| Angelika Beckenbach | Stimmen | Prozent | |
| Ja-Stimmen | 1.023 | 92,6% | Gewählt |
| Nein-Stimmen | 82 | 7,4% |
Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte und jeder Bewerber binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten oder Bewerbers, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 21 Wahlberechtigte unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.