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Hardbergbote - Mitteilungsblatt der Gemeinde Abtsteinach
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Sanierung der Neckarstraße in Ober-Abtsteinach unter Vollsperrung Bauabschnitt 2 – Fr 21.03. - Mo 24.03. Neckarstraße 7 bis Neckarstraße 21 und Löhrbacher Straße 2 (bis Beginn Pflasterbelag)

Fr 21.03. - Mo 24.03. Neckarstraße 7 bis Neckarstraße 21 und Löhrbacher Straße 2 (bis Beginn Pflasterbelag)

Vollsperrung von Freitagnachmittag, 21.03. ca. 16:00 Uhr bis Montagmorgen, 24.03. ca. 5:30 Uhr im Bereich von Neckarstraße 7 bis einschließlich Neckarstraße 21 und Löhrbacher Straße 2. (bis Beginn Pflasterbelag).

Umleitung

Der Durchgangsverkehr wird über Kreidacher Höhe – Mörlenbach – Birkenau – Löhrbach sowie Birkenau – Weinheim – Gorxheimertal – Unter-Abtsteinach umgeleitet.

ÖPNV Linie 680 und 681

Die Busse des ÖPNV Linie 681 werden über die Steinachstraße umgeleitet. Die Ersatzhaltstelle Mackenheimer Straße wird zwischen Einmündung Netto und Einmündung Steinachstraße eingerichtet. Die Haltestelle Pfarrgarten entfällt. Der an diesem Wochenende gültige Fahrplan der Linien 680 und 681 ist beim VRN unter vrn.de abrufbar. Die geänderten Fahrten werden in der Regel rechtzeitig in der Verbindungsauskunft unter vrn.de bereitgestellt.

Insbesondere in der Steinachstraße beim Döner-Imbiss hatten am vergangenen Wochenende etliche Fahrzeuge im Halteverbot geparkt, so dass es hier zu Behinderungen kam.

Daher weisen wir nochmals darauf hin, dass die Parkverbote eingehalten werden. Sie dienen der sicheren und reibungslosen Durchfahrt von Bussen sowie der Feuerwehrfahrzeuge und den Rettungsdiensten. Bei Nichtbeachtung muss mit einem Bußgeld und in schwerwiegenden Fällen mit dem Abschleppen von Fahrzeugen gerechnet werden.

Feuerwehr und Rettungsdienste

Feuerwehr und Rettungsdienste werden je nach Einsatzort über die Waldskopfstraße/Wirtschaftsweg/Hohbergstraße, die Steinachstraße sowie Friedhofstraße, Brunnenstraße und Mackenheimer Straße umgeleitet. In den von Umleitungen betroffenen Straßen wird beidseitig ein absolutes Parkverbot eingerichtet.

Bauabschnitt 3 – Fr 28.03. - Mo 31.03.

a)

Neckarstraße, Fußgängerampel Kreuzung Steinachstraße/Mackenheimer Straße bis Neckarstraße 7

b)

Neckarstraße, Kreuzung Hohbergstraße/Steinachstraße bis Einmündung Bauhof

Vollsperrung von Freitagnachmittag, 28.03. ca. 16:00 Uhr bis Montagmorgen, 31.03. ca. 5:30 Uhr

a)

Neckarstraße, Fußgängerampel Kreuzung Steinachstraße/Mackenheimer Straße bis Neckarstraße 7

b)

Neckarstraße, Kreuzung Hohbergstraße/Steinachstraße bis Einmündung Bauhof

Beide Teilbauabschnitten a) und b) werden parallel betrieben und daher gleichzeitig voll gesperrt sein.

Umleitung

Der Durchgangsverkehr wird über – Kreidacher Höhe – Mörlenbach – Birkenau – Löhrbach sowie Birkenau – Weinheim – Gorxheimertal – Unter-Abtsteinach umgeleitet.

Anwohner der Steinach-, Garten- und Hardbergstraße nutzen die Zufahrt über den Forstweg (Fa. Plaha). Anwohner der Hohbergstraße und In der Häuselswiese nutzen die Zufahrt über die Waldskopfstraße und den Wirtschaftsweg. Der Netto-Markt ist über Siedelsbrunn erreichbar.

ÖPNV Linie 680 und 681

Die Busse der Linie 681 werden über Kreidach – Mörlenbach umgeleitet. Der Streckenabschnitt Ober-Abtsteinach – Unter-Abtsteinach – Gorxheimertal wird während des Bauabschnitts 3 nicht angefahren. Der an diesem Wochenende gültige Fahrplan der Linien 680 und 681 ist beim VRN unter vrn.de abrufbar. Die geänderten Fahrten werden in der Regel rechtzeitig in der Verbindungsauskunft unter vrn.de bereitgestellt.

Feuerwehr und Rettungsdienste

Feuerwehr und Rettungsdienste in Richtung Unter-Abtsteinach werden über Friedhof – Kunstweg – Siedelsbrunn – Buchbrunnenweg umgeleitet. Die Steinach- sowie Gartenstraße werden über Friedhof – Kunstweg – Hardbergstraße angefahren. Die Hohbergstraße und In der Häuselswiese werden über die Waldskopfstraße und den Wirtschaftsweg angefahren.

Allgemeine Informationen für alle Bauabschnitte

Wir empfehlen den Anwohnerinnen und Anwohner der Neckarstraße in den betroffenen Bauabschnitten, ihre Fahrzeuge gegebenenfalls außerhalb des Baustellenbereichs abzustellen, da eine Zu- und Abfahrt nicht gewährleistet werden kann.

Die Gehwege entlang der Neckarstraße sind von den Baumaßnahmen nicht betroffen und bleiben daher für Fußgänger begehbar.

Die eingerichteten Parkverbote in einzelnen Straßen dienen der sicheren und reibungslosen Durchfahrt von Bussen sowie der Feuerwehrfahrzeuge und den Rettungsdiensten. Daher dürfen Kraftfahrzeuge keinesfalls in Parkverboten abgestellt werden. Bei Nichtbeachtung muss mit einem Bußgeld und in schwerwiegenden Fällen mit dem Abschleppen von Fahrzeugen gerechnet werden.

Die Gemeinde Abtsteinach und HessenMobil bittet alle Mitbürgerinnen und Mitbürger um Verständnis für die Baumaßnahmen und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten. Kurzfristige Änderungen im Bauablauf sind möglich und werden im Hardbergboten sowie über Facebook und in der MeinOrt-App bekannt gegeben.

Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Abtsteinach gerne zur Verfügung.

  • Haupt- und Ordnungsamt, Stefan Pape, Tel. 9407-11, stefan.pape@abtsteinach.de
  • Bauamt, Nils Helfrich, Tel. 9407-19, nils.helfrich@abtsteinach.de