Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90,93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Abtsteinach am 02.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 6.649.389 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 6.643.254 EUR
mit einem Saldo von — +6.135 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 22.000 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0 EUR
mit einem Saldo von — +22.000 EUR
mit einem Überschuss von — +28.135 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — +398.741 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 865.530 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 2.991.850 EUR
mit einem Saldo von — -2.126.320 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 1.600.000 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 356.373 EUR
mit einem Saldo von — +1.243.627 EUR
mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf von — -483.952 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist,
wird auf — 1.600.000 EUR
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf — 1.000.000 EUR
festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf — 400 v.H. | |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 600 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf — 400 v.H. |
Die Festlegung der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer erfolgte bereits durch Satzung vom 10.11.2023 (Hebesatzsatzung). Die Wiedergabe der dort festgelegten Hebesätze in dieser Haushaltssatzung hat daher nur nachrichtlichen Charakter.
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Hiermit genehmige ich nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
| 1. | den in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Abtsteinach für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehene Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von |
| 1.600.000 € | |
| (in Worten: „Eine Million sechshunderttausend Euro“) | |
| gemäß § 103 Abs. 2 HGO; | |
| 2. | den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von |
| 1.000.000 € | |
| (in Worten: „Eine Million Euro“) | |
| gemäß §105 Abs. 2 HGO. | |
Der Haushaltsplan wird gemäß den aktuell geltenden Hinweisen zur Anwendung des Kommunalen Haushaltsrechts in der Zeit vom 02.04.2024 bis 12.04.2024 im Rathaus Abtsteinach, Kirchstr. 2, Zimmer 03, öffentlich ausgelegt. Weiterhin wird dieser in diesem Zeitraum auf der Homepage der Gemeinde Abtsteinach www.abtsteinach.de veröffentlicht.