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Hardbergbote - Mitteilungsblatt der Gemeinde Abtsteinach
Ausgabe 16/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Abtsteinach für das Haushaltsjahr 2023

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Abtsteinach am 10.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Festsetzung

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  6.358.444 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  6.351.927 EUR

mit einem Saldo von  — +6.517 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  96.000 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  0 EUR

mit einem Saldo von  —  +96.000 EUR

mit einem Überschuss von  —  +102.517 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  +437.103 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  180.000 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  3.433.650 EUR

mit einem Saldo von  —  -3.253.650 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  2.000.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  338.261 EUR

mit einem Saldo von  —  +1.661.739 EUR

mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf von  —  -1.154.808 EUR

festgesetzt.

§ 2

Investitionskredite

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf

2.000.000 EUR

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

1.000.000 EUR

festgesetzt.

§ 5

Hebesätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf  —  400 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf  —  503 v.H.

2. Gewerbesteuer auf  —  400 v.H.

§ 6

Haushaltssicherungskonzept

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Stellenplan

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 100 HGO

1.

Überplanmäßige Budgetüberschreitungen gelten nach § 100 HGO als unerheblich, wenn sie den jeweiligen Haushaltsplanansatz um nicht mehr als 10%, maximal 20.000 € überschreiten.

2.

Außerplanmäßige Auszahlungen je Investition gelten nach § 100 HGO als unerheblich, wenn sie den Betrag von 10.000 € nicht überschreiten.

3.

Unerhebliche überplanmäßige Budgetüberschreitungen bedürfen der Entscheidung der Bürgermeisterin bis zu 10% des Haushaltsansatzes, maximal bis 10.000 € bzw. des Gemeindevorstandes bis zu 10 % des Haushaltsansatzes, maximal 20.000 €. Unerhebliche außerplanmäßige Auszahlungen je Investition bedürfen der Entscheidung der Bürgermeisterin bis zu maximal 5.000 € und bedürfen der Entscheidung des Gemeindevorstandes bis zu maximal 10.000 €. Erhebliche überplanmäßige Budgetüberschreitungen sowie erhebliche außerplanmäßige Auszahlungen je Investition bedürfen der Entscheidung der Gemeindevertretung.

Abtsteinach, 10.02.2022
Der Gemeindevorstand
Beckenbach
Bürgermeisterin

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Hiermit genehmige ich nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

1. den in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Abtsteinach für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehene Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von

2.000.000 €

(in Worten: „Zwei Millionen Euro“)

gemäß § 103 Abs. 2 HGO;

2. den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

1.000.000 €

(in Worten: „Eine Million Euro“)

gemäß §105 Abs. 2 HGO.

Der Landrat des Kreises Bergstraße
Im Auftrag:
Behrend
Abteilungsleitung

Der Haushaltsplan wird gemäß den aktuell geltenden Hinweisen zur Anwendung des Kommunalen Haushaltsrechts in der Zeit vom 24.04.2023 bis 05.05.2023 im Rathaus Abtsteinach, Kirchstr. 2, Zimmer 03, öffentlich ausgelegt. Weiterhin wird dieser in diesem Zeitraum auf der Homepage der Gemeinde Abtsteinach www.abtsteinach.de veröffentlicht.

Abtsteinach, 17.04.2023
Der Gemeindevorstand
Beckenbach
Bürgermeisterina