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Hardbergbote - Mitteilungsblatt der Gemeinde Abtsteinach
Ausgabe 16/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Abtsteinach für das Haushaltsjahr 2026

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05. Februar 2026 (GVBl 2026 Nr. 8) hat die Gemeindevertretung am 19.02.2026 folgende Haushalssatzung beschlossen:

§ 1

Festsetzung

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

7.587.885 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

7.746.497 €

mit einem Saldo von

-158.612 €

imaußerordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

3.800 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 €

mit einem Saldo von

+ 3.800 €

mit einem Fehlbedarf von

-154.812 €

im Finanzhaushalt

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus

 

laufender Verwaltungstätigkeit auf

+218.266 €

und dem Gesamtbetrag der

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

525.800 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.204.643 €

mit einem Saldo von

-3.678.843 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.000.000 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

393.873 €

mit einem Saldo von

+2.606.127 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-854.450 €

festgesetzt.

§ 2

Investitionskredite

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf

3.000.000 €

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

1.000.000 €

festgesetzt.

§ 5

Hebesätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

400 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

500 v.H.

2. Gewerbesteuer auf

400 v.H.

Die Festlegung der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer erfolgte bereits durch Satzung vom 12.12.2024 (Hebesatzsatzung). Die Wiedergabe der dort festgelegten Hebesätze in dieser Haushaltssatzung hat daher nur nachrichtlichen Charakter.

§ 6

Haushaltssicherungskonzept

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Stellenplan

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 100 HGO

1.

Überplanmäßige Budgetüberschreitungen gelten nach § 100 HGO als unerheblich, wenn sie den jeweiligen Haushaltsplanansatz um nicht mehr als 10%, maximal 20.000 € überschreiten.

2.

Außerplanmäßige Auszahlungen je Investition gelten nach § 100 HGO als unerheblich, wenn sie den Betrag von 10.000 € nicht überschreiten.

3.

Unerhebliche überplanmäßige Budgetüberschreitungen bedürfen der Entscheidung des Bürger- meisters bis zu 10% des Haushaltsansatzes, maximal bis 10.000 € bzw. des Gemeindevorstandes bis zu 10% des Haushaltsansatzes, maximal 20.000 €. Unerhebliche außerplanmäßige Auszahlungen je Investition bedürfen der Entscheidung des Bürgermeisters bis zu maximal 5.000 € und bedürfen der Entscheidung des Gemeindevorstandes bis zu maximal 10.000 €. Erhebliche überplanmäßige Budgetüberschreitungen sowie erhebliche außerplanmäßige Auszahlungen je Investition bedürfen der Entscheidung der Gemeindevertretung.

Abtsteinach, 20.02.2026
Der Gemeindevorstand

 

 

Sven Bassauer

Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Hiermit genehmige ich nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

1.

die Abweichungen von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt;

2.

den in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Abtsteinach für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von

 

3.000.000 €

 

(in Worten: „Drei Millionen Euro")

 

gemäß §103 Abs. 2 HGO;

3.

den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

 

1.000.000 €

 

(in Worten: „Eine Million Euro")

 

gemäß §105 Abs. 2 HGO.

Der Landrat des Kreises Bergstraße
Im Auftrag:
Behrend
Abteilungsleitung

Der Haushaltsplan wird gemäß den aktuell geltenden Hinweisen zur Anwendung des Kommunalen Haushaltsrechts in der Zeit vom 14.04.2026 bis 24.04.2026 im Rathaus Abtsteinach, Kirchstr. 2, Zimmer 03, öffentlich ausgelegt. Weiterhin wird dieser in diesem Zeitraum auf der Homepage der Gemeinde Abtsteinach www.abtsteinach.de veröffentlicht.

Abtsteinach, 31.03.2026
Der Gemeindevorstand 

 

 

Sven Bassauer

Bürgermeister