Leider mussten wir in den letzten Tagen feststellen, dass erneut einige Erwerber von Baumgräbern die „Besonderen Gestaltungsvorschriften“ nicht akzeptieren und die jeweilige Fläche mit Zwiebelgewächsen und Sommerblumen umfangreich bepflanzt haben. Dieser Zustand blieb auch anderen Nutzungsberechtigten nicht verborgen und die Friedhofsverwaltung wurde darum gebeten, die Einhaltung dieser Vorschrift strenger zu kontrollieren.
Wir haben heute die unerwünschten Pflanzen umgehend entfernt und werden in den kommenden Tagen ein besonderes Augenmerk auf die Baumgräber haben.
Generell gilt: Wer sich für ein Baumgrab entscheidet, verzichtet auf jegliche Bepflanzung und das Platzieren von Grabschmuck. Nur für die Dauer von vier Wochen nach einer Bestattung darf Grabschmuck abgelegt werden.
Um Beachtung wird gebeten.