Leider wird immer wieder festgestellt, dass Gartenabfälle wie Laub, Reisig oder Rasenschnitt an öffentlichen Wegen oder in Wald- und Flurflächen entsorgt werden. Auch wenn es sich „nur“ um etwas Rasenschnitt handelt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz dar. Nach der gesetzlichen Lage besteht nämlich die Verpflichtung, Grünabfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ZAKB) zu überlassen. Laut Abfallgesetz müssen Gartenabfälle, die nicht in die Biomülltonne passen zu Grünschnittsammelstellen gebracht werden. Alternativ können bei der Gemeindeverwaltung Biomüllsäcke erworben werden, die neben die Biotonne zur Abholung bereitgestellt werden. Wer seinen Grünschnitt im Wald oder auf ähnlichen Flächen entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Das Bundesamt für Naturschutz weist in einer Pressemitteilung auf die Konsequenzen einer illegalen Entsorgung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen hin: Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus. Anspruchsvollere Pflanzen verschwinden dagegen.
Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasenschnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit des natürlichen Nährstoffkreislaufs. Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nicht-heimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen können.
Wir fordern die Verursacher auf, privaten (Bio-)Abfall künftig fachgerecht zu entsorgen. Für Grünabfall wie Laub, Reisig, Rasenschnitt ist die Biomülltonne der richtige Entsorgungsweg. Größere Mengen bis 1 m³ können kostenlos in den Wertstoffhöfen des ZAKB in Gorxheimertal, Rimbach, Mörlenbach angeliefert werden. Die jeweiligen Anschriften und Öffnungszeiten sind auf der Webseite des ZAKB unter www.zakb.de/wertstoffhoefe/unsere-wertstoffhoefe/ zu finden.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt, Herr Pape unter Tel. 9407-11 zur Verfügung.