Leider müssen wir zunehmend feststellen, dass vermehrt Gießkannen, Grabvasen, Pflanztöpfe und vieles mehr hinter den Grabsteinen deponiert wird. Dies ist gemäß unserer Friedhofsordnung § 39 (7) nicht nur untersagt, sondern bietet auch keinen schönen Anblick.
Wir fordern die betreffenden Nutzungsberechtigten hiermit auf, diese Gegenstände umgehend zu entfernen.
Ein weiteres Problem, das uns jedes Jahr beschäftigt, ist die Ausbreitung des Ackerschachtelhalmes im Bereich der Reihengräber. Hier können wir nur an die Nutzungsberechtigten der Gräber appellieren, sich rechtzeitig und vor allem regelmäßig um die Entfernung dieser invasiven Pflanze zu kümmern.