Nach § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sind von den Gemeinden in jedem fünften Jahr Vorschlagslisten für Schöffen aufzustellen und dem zuständigen Amtsrichter vorzulegen. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 12.05.2023 die entsprechende Vorschlagsliste aufgestellt.
Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom 19.-26.06.2023 im Rathaus Abtsteinach, 1. OG, Zimmer 11, Kirchstraße 2, 69518 Abtsteinach, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift mit der Begründung Einspruch erheben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen seien, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht aufgenommen werden sollten.