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Hardbergbote - Mitteilungsblatt der Gemeinde Abtsteinach
Ausgabe 28/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Schiedsfrau bzw. Schiedsmann und Stellvertreterin bzw. Stellvertreter für den Schiedsamtsbezirk Abtsteinach gesucht

Im Schiedsamt Abtsteinach ist zum 08.11.2023 die Stelle der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen. Die ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

Zu den Aufgaben von Schiedspersonen gehört es, insbesondere in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (zum Beispiel Nachbarschaftsstreitigkeiten) sowie in Strafdelikten, bei denen das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten. Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören, auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, schaffen die Schiedspersonen die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.

Das Amt der Schiedsperson und des Stellvertreters sollen daher von einer Person übernommen werden, die ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt ist. Für die Ernennung müssen gemäß § 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) folgende persönlichen Voraussetzungen gegeben sein.

  1. Vollendung des 30. Lebensjahres bis zum 75. Lebensjahr,
  2. Wohnsitz im Gebiet der Gemeinde Abtsteinach,
  3. Keine Beschränkung über die Verfügung des eigenen Vermögens.

Das Amt kann nicht bekleiden,

  1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
  2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde,
  3. wer als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin/Notar bestellt ist,
  4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt
  5. wer die rechtssprechende Gewalt als Berufsrichterin/Berufsrichter tätig ist, das Amt der Staatsanwaltschaft ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.

Sollten Sie Interesse haben, freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis zum 31. August 2023 an die

Gemeindeverwaltung Abtsteinach

Stefan Pape

Kirchstraße 2

69518 Abtsteinach

Bei Fragen steht Ihnen Stefan Pape im Rathaus, Zimmer 11, Telefon: 06207/940711, E-Mail: stefan.pape@abtsteinach.de zur Verfügung.