Im Schiedsamt Abtsteinach ist zum 08.11.2023 die Stelle der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen. Die ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Zu den Aufgaben von Schiedspersonen gehört es, insbesondere in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (zum Beispiel Nachbarschaftsstreitigkeiten) sowie in Strafdelikten, bei denen das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten. Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören, auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, schaffen die Schiedspersonen die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.
Das Amt der Schiedsperson und des Stellvertreters sollen daher von einer Person übernommen werden, die ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt ist. Für die Ernennung müssen gemäß § 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) folgende persönlichen Voraussetzungen gegeben sein.
Das Amt kann nicht bekleiden,
Sollten Sie Interesse haben, freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis zum 31. August 2023 an die
Gemeindeverwaltung Abtsteinach
Stefan Pape
Kirchstraße 2
69518 Abtsteinach
Bei Fragen steht Ihnen Stefan Pape im Rathaus, Zimmer 11, Telefon: 06207/940711, E-Mail: stefan.pape@abtsteinach.de zur Verfügung.