Punkt 1: Eröffnung und Begrüßung
Vorsitzende der Gemeindevertretung Karin Oberle eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Erschienenen und stellt fest, dass mit 13 Anwesenden die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
Einwände gegen die Ladung und Tagesordnung werden nicht vorgebracht.
Das Gremium beschließt einstimmig, die Punkte 13, 14 und 15 nichtöffentlich zu behandeln.
Punkt 2: Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 09.05.2025
Gegen die Niederschrift vom 09.05.2025 werden keine Einwände erhoben.
Punkt 3: Mitteilungen
Berichtswesen zum Haushaltsvollzug
Bürgermeister Sven Bassauer berichtet wie folgt:
Gemäß § 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.
Zum Stichtag 01.06.2025 entwickelten sich die Finanzen der Gemeinde weitestgehend im Rahmen der Plan zahlen.
Von dem im Haushalt 2025 veranschlagten Darlehenskontingent in Höhe von 1,6 Mio € wurde bisher noch nichts in Anspruch genommen. Die flüssigen Mittel belaufen sich zum Stichtag auf rund 4,34 Mio. €. Davon sind 1,8 Mio. € bis zum 08.07.2025 zu einem Zinssatz von 1,480 % angelegt. Das Termingeld wird monatlich angelegt und ist somit kurzfristig wieder verfügbar.
Die Steuereinnahmen aus der Grundsteuer A entwickeln sich wie geplant. Bei der Grundsteuer B beläuft sich die Sollstellung auf rund 517.000 € und liegt damit rund 3.000 € unter dem Planansatz.
Bei der Gewerbesteuer liegt die Sollstellung bei rund 1,38 Mio. € und damit bis jetzt rund 70.000 € unter dem Planansatz.
Der Anteil der Einkommenssteuer liegt nach der Abrechnung des 1. Quartals bei rund 615.000 €. Geplant wurden rund 2 Mio €.
Der Anteil an der Umsatzsteuer beträgt nach der Abrechnung des 1. Quartals rund 36.000 €. Geplant wurden rund 142.000 €.
Die Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsgesetz betragen nach dem 1. Quartal rund 32.000 €.
Geplant wurden rund 127.000 €. Beide Steueranteile liegen demnach im Plansoll.
Die zu zahlende Heimat- und Gewerbesteuerumlage entwickeln sich nach dem 1. Quartal gemäß dem Planansatz.
Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleiches erhält die Gemeinde seitens des Landes monatliche Schlüsselzuweisungen in Höhe von rund 48.010 €. Diese dienen als nicht zweckgebundene Zuweisung zur Aufstockung der eigenen Steuereinnahmen der Gemeinde. Ihre Höhe hängt maßgeblich von dem Umfang der eigenen Steuereinnahmen der Gemeinde und ihrer Einwohner ab.
Im Gegenzug muss die Gemeinde rund 181.007 € monatlich an Kreis- und Schulumlage abführen. Dies entspricht den Planzahlen.
Eine detaillierte Übersicht über den Haushaltsvollzug wird dem Protokoll beigefügt.
Bericht aus dem Gemeindevorstand
Seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung hat der Gemeindevorstand zweimal getagt und hat neben verschiedenen Personal- und Grundstücksangelegenheiten nachstehende relevante Beschlüsse gefasst:
• Kanalsanierung im Rahmen der Eigenkontrollverordnung
- Hohbergstraße
In der Sitzung vom 22.05.2025 wurde nun die endgültige Vergabe der Kanalsanierung in der Hohbergstraße vergeben. Insgesamt haben 5 Anbieter ein Angebot abgegeben und der Gemeindevorstand hat sich für das wirtschaftlichste Angebot entschieden.
Erfreulicherweise belaufen sich die Kosten der Sanierungsmaßnahme auf rund 157.000 Euro und somit deutlich unter der Kostenschätzung unseres Ingenieurbüros.
Die Arbeiten sollten eigentlich am 30.06.2025 beginnen und darüber hat das Rathaus am 25.06.2025 auch informiert. Leider wurde uns einen Tag später mitgeteilt, dass sich der Beginn der Sanierung um 3 Wochen verschieben wird.
• Neuvergabe der Unterhaltsreinigung der Kindergärten
In der Sitzung vom 22.05.2025 wurde die Neuvergabe der Unterhaltsreinigung in den Kindergärten diskutiert. Aufgrund der enorm hohen Kosten im letzten Jahr sowie die teilweise nicht zufriedenstellende Erledigung der Arbeiten, hat sich die Verwaltung entschieden, die bisherigen Reinigungsfirmen auszutauschen.
Es wurden insgesamt 6 Firmen aus dem Kreis Bergstraße sowie dem Rhein-Neckar-Kreis angefragt und wir haben uns auch hier für das wirtschaftlichste Angebot entschieden. Durch den Wechsel kann die Gemeinde insgesamt knapp 12.000 Euro jährlich an Kosten einsparen.
• Neuvergabe Hygieneartikel für die Kindergärten sowie das Rathaus
In der Sitzung vom 22.05.2025 wurde im Gemeindevorstand das Thema Hygieneartikel behandelt.
Hierzu zählen unter anderem die Schmutzfangmatten in den 3 Kindergärten, die regelmäßig getauscht, desinfiziert und gereinigt werden müssen. Zudem hat sich die Gemeindeverwaltung dazu entschieden, aufgrund von Nachhaltigkeitsgründen und Kostengründen zukünftig auf Papierhandtücher in den Kindergärten und dem Rathaus zu verzichten und dies über Stoffhandtuchspender abzudecken.
Dazu wurden mehrere Angebote eingeholt und sorgfältig geprüft. Den Zuschlag erhielt das aus Sicht der Verwaltung wirtschaftlichste Angebot.
Durch diese Entscheidung spart die Gemeinde künftig Kosten für die regelmäßige Beschaffung von Schmutzfangmatten und Papierhandtüchern – und setzt zugleich ein Zeichen für mehr Nachhaltigkeit.
• Wechsel des Caterers in den Kindergärten
Zum 01.08.2025 wechseln die Kindergärten Wirbelwind und Abenteuerland den Lieferanten vom Mittagessen. Aktuell werden beide Einrichtungen von KidsMeal aus Wilhelmsfeld beliefert. Leider hat sich im letzten halben Jahr die Auswahl an Speisen von 3 auf 2 Möglichkeiten reduziert und auch die Abwechslung wurde stark angepasst.Viele Kinder haben nur noch wenig bis nichts gegessen.
Daher hatten wir im April eine Probewoche mit Mittagessen von Catering-Service Rump&Ehrenfried aus Heppenheim. Dieser ist seit einem Jahr bereits der Lieferant von der Nachmittagsbetreuung der Steinachtal-Grundschule.
Die Probewoche verlief vielversprechend, so dass die Leitungen in Absprache mit dem Team entschieden haben zum neuen Kindergartenjahr den Lieferanten zu wechseln.
• Umsetzung der Trinkwassereinzugsgebietsverordnung Hessen
Die seit dem 12.12.2023 geltende TrinkwEGV verpflichtet die Gemeinden, bis spätestens 12.11.2025 umfangreiche Unterlagen zum Risikomanagement in Trinkwassereinzugsgebieten bei der zuständigen Behörde einzureichen. Dies umfasst u. a. Gefährdungsanalysen, Risikoabschätzungen sowie Untersuchungsprogramme und deren Auswertungen.
Zur Umsetzung dieser Vorgaben ist eine Erweiterung des bestehenden Softwaresystems GWManager um das Modul GWMmobil erforderlich. Dieses unterstützt die Verwaltung sowie den Wassermeister bei der Analyse und Dokumentation gemäß Verordnung.
Der Gemeindevorstand hat daher der zwingenden Erweiterung zu den folgenden Konditionen zugestimmt:
• GWMmobil (einmalig): 3.600,00 € netto
Die einmaligen Kosten sollen über die Investition „I110301-24 Quellen und Wasserschutzgebiete“ finanziert werden. Die jährlichen Kosten sind im Ergebnishaushalt zu berücksichtigen.
• Verein Leppertswiese – Auflösung Pachtvertrag
In der Sitzung vom 10.04.2025 wurde durch den Gemeindevorstand beschlossen, mit dem Verein Leppertswiese e.V. in Verhandlungen zur frühzeitigen Auflösung des Pachtvertrages einzutreten.
Nach mehreren guten Gesprächen und zwei Mitgliederversammlungen mit dem Verein Leppertswiese e.V. konnte nun eine Einigung getroffen werden. Die Gemeinde und der Verein Leppertswiese e.V. haben einen Aufhebungsvertrag geschlossen, in welchem das Pachtverhältnis zum 31.12.2026 endet. Das verpachtete Grundstück wird spätestens zu diesem Zeitpunkt geräumt und steht der Gemeinde dann zur freien Verfügung. Der Pachtvertrag hatte eine Laufzeit von 25 Jahren und wäre bis 2031 gelaufen und wird somit um 5 Jahre verkürzt.
Zudem wurde beschlossen, dass der Verein Leppertswiese e.V. die Auflösung des Vereins zum 31.12.2026 beantragen wird.
Weitere allgemeine Mitteilung der Verwaltung
• Mitteilung zu Geschwindigkeitskontrollen im Gemeindegebiet
Im Anschluss an die Gemeindevertretersitzung vom 09.05.2025 hat die Gemeinde Abtsteinach vermehrt Geschwindigkeitskontrollen im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Ziel ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen – insbesondere an sensiblen Bereichen wie Schulen und Kindergärten.
Bei zwei durchgeführten Messungen in der Oberen Hauptstraße in Unter-Abtsteinach wurden keinerlei Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Das zeigt, dass sich die Verkehrsteilnehmer dort vorbildlich verhalten – ein erfreuliches Ergebnis.
Anders stellt sich die Situation in der Löhrbacher Straße in Ober-Abtsteinach dar: Vor der Steinachtal-Grundschule wurde – wie lange gefordert – eine 30er-Zone in der Zeit von 7:00 bis 14:00 Uhr eingerichtet. Die dortige Kontrolle ergab jedoch über 160 Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Die höchste gemessene Geschwindigkeit lag bei über 70 km/h – ein absolut inakzeptabler und gefährlicher Wert, gerade in unmittelbarer Nähe einer Grundschule.
Aus diesem Grund wird die Gemeinde künftig mit höchster Priorität weitere Kontrollen im Bereich der Schule sowie am Kindergarten durchführen. Ziel ist es nicht nur, Verstöße zu ahnden, sondern auch, das Bewusstsein aller Verkehrsteilnehmer für die besondere Verantwortung in diesen Bereichen zu schärfen.
Eine weitere Verkehrskontrolle am Ortseingang von Ober-Abtsteinach aus Siedelsbrunn kommend hat ebenfalls einen sehr hohen Wert von über 90 Geschwindigkeitsüberschreitungen ergeben.
Wir appellieren daher nochmals an alle: Fahren Sie vorsichtig, halten Sie sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen – besonders dort, wo unsere Kleinsten oder Personen unterwegs sind.
• Abrechnung der Betriebskosten 2023 Kath. Kindergarten St. Josef
Die Abrechnungsstelle der Kath. Kirchengemeinde hat die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023 für den Kath. Kindergarten St. Josef erstellt.
Wir haben die Abrechnung vom 27.05.2025 erhalten und geprüft. Es ergibt sich eine Rückzahlung von 60.452,88 €, die in den nächsten Tagen auf das Konto der Gemeinde ausgezahlt wird.
Die Gemeinde Abtsteinach hatte für das Jahr 2023 Vorausleistungen i. H. v. 268.455,00 € für die Betriebskosten des Kindergartens St. Josef gezahlt. Der Anteil der Gemeinde an den Kosten betrug jedoch nur 208.002,12 €.
Daher errechnet sich die genannte Rückzahlung. Im Haushalt für das Jahr 2025 hatten wir eine Rückzahlung für das Jahr 2023 i. H. v. 50.000,00 € eingeplant.
Öffentliche Niederschrift der XII/5. Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.06.2025 6 von 11
Die Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.-31.07.2024 (ab 01.08.2024 Übernahme des Kindergartens durch die Gemeinde) wird nach Rücksprache mit der Abrechnungsstelle schnellstmöglich erstellt.
Sobald diese vorliegt werden wir die Gemeindevertretung hierüber informieren.
• Quellschüttungen deutlich rückläufig – Bitte um sparsamen Wassergebrauch
Der vergangene Winter und insbesondere das diesjährige Frühjahr waren deutlich zu trocken. Die Folgen zeigen sich nun deutlich: Unsere Quellschüttungen im Gemeindegebiet liegen aktuell bei nur etwa einem Drittel der Vorjahresmenge.
Die Wasserversorgung ist derzeit gesichert, doch sollte die trockene Wetterlage anhalten, könnte es im Herbst zu Einschränkungen kommen.
Die Verwaltung und unser Wassermeister bitten daher um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Wasser – insbesondere bei freiwilligen Verbräuchen wie Rasenbewässerung, Poolfüllungen oder Autowäsche.
• Hilfe für den Wald im Klimawandel – Bodenschutzkalkung im Steinachtal
Ab dem 1. Juli 2025 startet eine großflächige Bodenschutzkalkung in den Wäldern rund um Dossenheim, Schriesheim, Wilhelmsfeld, Heiligkreuzsteinach und Schönau – also auch in unserer direkten Nachbarschaft im Steinachtal. Ziel ist es, geschädigte Waldböden durch die Ausbringung von Dolomitkalk (Ca und Mg) zu regenerieren. Die Maßnahme soll die Bodenfruchtbarkeit, die Vitalität der Bäume sowie deren Widerstandskraft gegenüber Trockenheit verbessern.
Die Kalkung erfolgt per Helikopter auf über 1.000 Hektar Waldfläche und dauert bei günstiger Witterung etwa vier Wochen. Währenddessen kommt es zu zeitweisen Waldsperrungen – insbesondere rund um den Weißen Stein und Langen Kirschbaum. Eine gesundheitliche Gefährdung für Mensch oder Tier besteht nicht.
Grundlage für die Maßnahme ist ein bodenkundliches Gutachten, sensible Naturbereiche bleiben ausgespart. Die Bodenschutzkalkung wird stark durch EU-Mittel gefördert und vom Kreisforstamt organisiert und überwacht.
Die Maßnahme ist ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung stabiler und klimafitter Wälder in unserer Region.
• Ausbau Gehwege Weinheimer Straße – sowie Straßensanierung Abtsteinach-Trösel
L3257
Der ursprünglich für den 7. Juli 2025 geplante Start der Sanierungsarbeiten an der L3257 (zwischen Abtsteinach und Trösel) verzögert sich voraussichtlich um 1–2 Wochen. Hintergrund ist, dass sich das Ausschreibungsverfahren länger hingezogen hat als geplant.
Wir rechnen aktuell mit einem Baubeginn Mitte bis Ende Juli 2025.
In Folge dessen kommt es voraussichtlich auch zu Verzögerungen beim Gehwegausbau sowie dem Ausbau der Straßenbeleuchtung in der Weinheimer Straße.
Punkt 4: Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse
Die Vorsitzende Karin Oberle gibt den Beschluss aus der nicht-öffentlichen Sitzung vom 09.05.2025 bekannt.
Die Gemeindevertretung hat einstimmig ein Architektenbüro aus Viernheim mit der Architektenleistung für Kernsanierung und Nutzungsänderung des Gebäudes Hauptstraße 60 in Unter-Abtsteinach beauftragt.
Punkt 5: Neuwahl der stv. Schiedsperson
Beschluss:
Die Gemeindevertretung wählt Frau Barbara Beckert auf 5 Jahre zur stv. Schiedsperson.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Punkt 6: Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Abtsteinach zur Durchführung von Online- und Hybridsitzungen nach § 52a HGO
Beschluss:
Der Gemeindevertretung beschließt folgende Änderung der Hauptsatzung:
1. Die Hauptsatzung der Gemeinde Abtsteinach wird um folgenden Paragrafen ergänzt.
§ 5 Teilnahme an Sitzungen per Bild-Ton-Übertragung Mitglieder der Gemeindevertretung sowie des Gemeindevorstands können auch ohne physische Anwesenheit am Sitzungsort per Bild-Ton-Übertragung an Sitzungen teil-nehmen. Dies gilt nicht für den oder die Vorsitzende der Gemeindevertretung. Nähere Einzelheiten sind in § 52a der Hessischen Gemeindeordnung geregelt.
2. Die Nummerierung der nachfolgenden Paragrafen wird entsprechend angepasst.
3. Einzelheiten der Handhabung werden in der Geschäftsordnung geregelt. Eine Umsetzung soll ab der neuen Legislaturperiode erfolgen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Punkt 7: Änderung der Hauptsatzung zur Verkleinerung der Gemeindevertretung
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Hauptsatzung der Gemeinde Abtsteinach wie folgt zu ändern. In § 3 Abs. 1 wird die Zahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter von derzeit 15 auf 13 herabgesetzt. Gemäß HGO gilt diese Änderung ab der neuen Wahlzeit, die am 01.05.2026 beginnt.
Beratungsergebnis:
7 Ja-Stimmen (6 FWV; 1 SPD)
6 Nein-Stimmen (CDU)
Punkt 8: Änderung bzw. Anpassung der Ehrensatzung der Gemeinde Abtsteinach
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Entwurf der Verwaltung zur Änderung der Ehrensatzung der Gemeinde Abtsteinach zuzustimmen und unter § 1 der Satzung die Verleihung sämtlicher Ehrungen an den Gemeindevorstand zu übertragen, ausgenommen die Verleihung des Ehrenbürgerrechts.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Punkt 9: Verlängerung des Straßenbeleuchtungsvertrag
Vertragsdauer vom 01.01.2026 bis 31.12.2027
Beschluss:
Der Gemeindevertretung beschließt, den bestehenden Vertrag über den Betrieb und die Wartung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Abtsteinach über den 31.12.2025 hinaus um zwei Jahre – bis zum 31.12.2027 – zu verlängern.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen vertraglichen Anpassungen mit dem aktuellen Vertragspartner vorzunehmen und die interkommunale Abstimmung mit den Nachbarkommunen fortzuführen, mit dem Ziel, im Jahr 2026 eine gemeinsame europaweite Ausschreibung vorzubereiten und durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Punkt 10: Bauleitplanung der Gemeinde Abtsteinach
- Erweiterung Vöckelsbacher Weg, Flächennutzungsplanänderung
Beschluss:
Der Gemeindevertretung beschließt:
1) Zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine bauliche Entwicklung des Abtsteinacher Ortsteiles Mackenheim mit dem Ziel der Wohnraumschaffung wird die 4. Flächennutzungsplanänderung Abtsteinach im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Ortslage Mackenheim, 2. Änderung und Erweiterung“ beschlossen.
2) Auf Grundlage des vorliegenden Vorentwurfs der 4. Flächennutzungsplanänderung Abtsteinach und der Begründung soll die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
3) Der Gemeindevorstand der Gemeinde Abtsteinach wird durch die Gemeindevertretung beauftrag, den Aufstellungsbeschluss der 4. Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen.
4) Der Gemeindevorstand der Gemeinde Abtsteinach wird durch die Gemeindevertretung zudem damit beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung auf Grundlage des Vorentwurfs durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Punkt 11: Bauleitplanung der Gemeinde Abtsteinach
- Erweiterung Vöckelsbacher Weg, Bebauungsplanänderung
Beschluss:
Der Gemeindevertretung beschließt:
1) Zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine bauliche Entwicklung des Abtsteinacher Ortsteiles Mackenheim mit dem Ziel der Wohnraumschaffung wird das Bebauungsplanverfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Ortslage Mackenheim“ im Vollverfahren unter der Bezeichnung „Ortslage Mackenheim, 2. Änderung und Erweiterung“ durchgeführt.
Weiter wird der Geltungsbereich A um das Grundstück Gemarkung Mackenheim, Flur 3, Flurstücksnummer 11/23 und den Geltungsbereich B erweitert.
2) Auf Grundlage des vorliegenden Vorentwurfs der Planzeichnung, der textlichen Festsetzung und der Begründung zum Bebauungsplan sowie dem Umweltbericht soll die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
3) Der Gemeindevorstand der Gemeinde Abtsteinach wird durch die Gemeindevertretung beauftragt, den Wechsel des Bebauungsplanverfahrens in das Vollverfahren sowie die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen.
4) Der Gemeindevorstand der Gemeinde Abtsteinach wird durch die Gemeindevertretung beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung auf Grundlage des Vorentwurfs durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Punkt 12: Anfragen und Anregungen
Brigitte Wetzel bezieht sich auf die kürzlich erfolgte Zuwendung des Kreises Bergstraße für die Flüchtlingsangelegenheiten und bittet um Prüfung, ob die Zuwendung auch teilweise für die Finanzierung von Deutschkursen verwendet werden könnte. Bürgermeister Sven Bassauer will dies prüfen lassen.
Auf Nachfrage von Melanie Schmitt erläutert die Verwaltung die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen an der Grundschule Unter-Abtsteinach sowie an der Interimsschule in Ober-Abtsteinach. Aufgrund der Versetzung der 30 km/ wegen des Schulbetriebs an der Interimsschule galt infolge dessen diese Begrenzung an der Grundschule Unter-Abtsteinach nicht mehr. Aufgrund der Baustelle mit Fahrbahneinengung und dem nach wie vor stattfindenden Schulsport in der Mehrzweckhalle hat die Verwaltung sich jedoch dazu entschlossen, im dortigen Bereich selbst 30 km/h- Schilder aufzustellen.
Die Sitzung wird um 19:50 Uhr durch die Vorsitzende geschlossen.
Das vollständige Protokoll finden Sie im Gremienportal auf der Homepage der Gemeinde Abtsteinach. (www.abtsteinach.de)