Die Gemeindevertretung der Gemeinde Abtsteinach hat in ihrer Sitzung am 25.06.2026 den Beschluss zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch gefasst. Zudem wurde der Vorentwurf inkl. Begründung und der dazugehörigen Unterlagen gebilligt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Abtsteinach hat in ihrer Sitzung am 25.06.2026 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Sportgelände Ober-Abtsteinach und 2. Änderung des Bebauungsplans Tennisplätze Ober-Abtsteinach“ durchzuführen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Ortsteil Ober-Abtsteinach.
Die Lage ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen:
Der Geltungsbereich liegt im Osten von Ober-Abtsteinach, südöstlich des bestehenden Gewerbegebietes. Es werden die Flurstücke 50/3, 55/89 und 51/10, sowie Teile der Flurstücke 49/2 und 55/90 überplant. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 3,3 ha.
Die genaue Abgrenzung kann nach nachfolgender Abbildung entnommen werden:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Sportgelände Ober-Abtsteinach und 2. Änderung des Bebauungsplans Tennisplätze Ober-Abtsteinach“ sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine bauliche Entwicklung des Sportgeländes geschaffen werden. Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der Inhalt dieser Bekanntmachung, die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen sowie Begründung vom 10.07.2026 bis einschließlich 12.08.2026 auf der Internetseite der Gemeinde Abtsteinach (Link: https://www.abtsteinach.de) sowie in unserer Büro-Cloud (Link: https://nextcloud.ksk-concept.de/index.php/s/XbPJaW8ztWLDAAg) veröffentlicht werden.
Es wird darauf hingewiesen,
| - | dass Stellungnahmen während dieser Frist elektronisch an nils.helfrich@abtsteinach.de und bei Bedarf in Textform an Gemeinde Abtsteinach, Kirchstraße 2, 69518 Abtsteinach oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden können. |
| - | dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet die entsprechenden Unterlagen leicht zugänglich im Rathaus, Bauamt, UG, während den Dienststunden (Montag und Freitag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr, Dienstag 13:00 Uhr – 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 Uhr – 18:00 Uhr) sowie nach Vereinbarung zur Einsichtnahme ausliegen. |
| - | dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans „Sportgelände Ober-Abtsteinach und 2. Änderung des Bebauungsplans Tennisplätze Ober-Abtsteinach“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist. |
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| - | Vorentwurf des Umweltberichts, inkl. vorläufigen Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Stadt- und Landschaftsbild. Betrachtet werden insbesondere die Folgen für Flora und Fauna sowie die Immissionsbelastungen des Menschen. Als Anlage des Umweltberichts werden darüber hinaus beigefügt: |
| o | Vorentwurf Fachbeitrag Naturschutz mit der Beschreibung und Bewertung von Natur und Landschaft, landespflegerischer Zielvorstellungen und der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung |
| o | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit der Bestandserfassung europäischer Vogelarten, Reptilien und Fledermäusen, die Wirkfaktoren der Planung sowie mit Maßnahmenvorschlägen |