Punkt 1: Eröffnung und Begrüßung
Vorsitzende der Gemeindevertretung Karin Oberle eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Erschienen und stellt fest, dass mit 12 Anwesenden die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gemeindevertreter André Schmitt ist online zur Sitzung zugeschaltet.
Einwände gegen die Ladung und Tagesordnung werden nicht vorgebracht. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, den Punkt 11 nichtöffentlich zu beraten.
Punkt 2: Genehmigung der Protokolle der Sitzungen vom 26.03.2026 und 16.04.2026
Gegen die Niederschrift vom 26.03.2026 und 16.04.2026 werden keine Einwände erhoben.
Punkt 3: Mitteilungen
Bürgermeister Sven Bassauer gibt die Mitteilungen wie folgt bekannt.
Seit der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung im April 2026 hat der Gemeindevorstand dreimal getagt und neben Personalangelegenheiten folgende Beschlüsse gefasst:
Antrag auf Vereinsförderung des Angelsportvereins Rotauge e.V.
Der Gemeindevorstand hat auf Antrag des Angelsportvereins Rotauge in Unter-Abtsteinach beschlossen, dem Verein für das Jahr 2025 im Sinne der Gleichbehandlung aller gemeindlichen Vereine eine Förderung entsprechend den Vereinsförderrichtlinien zu gewähren.
Grundlage bildet die Stromverbrauchsrechnung 2025 in Höhe von 1.028,05 €. Gemäß den gelten den Förderrichtlinien wird ein Zuschuss in Höhe von 40 % der Energiekosten gewährt. Dies entspricht einem Förderbetrag von 411,22 €.
Die Förderung wird auf die bestehende Stromkostenrechnung angerechnet, sodass sich der verbleibende Rechnungsbetrag entsprechend reduziert.
Der Angelsportverein war in der bisherigen Richtlinie aus dem Jahr 2008 nicht berücksichtigt und konnte daher bislang keine Förderung in Anspruch nehmen. Zwischenzeitlich engagiert sich der Verein jedoch ebenfalls in besonderer Weise für das gemeindliche Wohl und führt regelmäßig erfolgreiche Veranstaltungen, insbesondere am Karfreitag sowie am 1. Mai, durch.
Mit der nun erfolgten Entscheidung wird eine einheitliche Behandlung aller Vereine sichergestellt.
Gehwegherstellung Weinheimer Straße - überplanmäßige Auszahlung Straßenbeleuchtung
Im Zuge der bereits bekannten Maßnahme zur Gehwegherstellung in der Weinheimer Straße sind im Bereich der Straßenbeleuchtung zusätzliche Kosten entstanden.
Für die Verlegung von ca. 130 m Straßenbeleuchtungskabel sowie die Errichtung von vier Auslegermasten wurden der Gemeinde durch die ENTEGA AG Kosten in Höhe von 22.567,16 € brutto in Rechnung gestellt.
Im Haushalt 2026 sind für diese Maßnahme Mittel in Höhe von 20.000 € veranschlagt. Daraus er gibt sich eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 2.567,16 €.
Der Gemeindevorstand hat der Leistung dieser überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 100 HGO zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch eine Mittelübertragung von der Investition I110501-22 „Neukonzeption Kläranlage“ zur Investition I120101-09 „Erweiterung Straßenbeleuchtung“.
Straßensanierung Hohbergstraße - Gehwegherstellung Hausnr. 20 - 20A
Im Gemeindevorstand wurde am 29.04.2026 einstimmig beschlossen, die Gehwegarbeiten im Bereich Hohbergstraße 20 / 20A ab dem 04.05.2026 aufzunehmen. Zuvor wurde die Maßnahme im Bau- und Umweltausschuss am 28.04.2026 erörtert und eine entsprechende Empfehlung an den Gemeindevorstand ausgesprochen.
Während der Durchführung der Arbeiten stellte sich heraus, dass das Betonfundament der angrenzenden Sandsteinmauer in den geplanten Gehwegbereich hineinragt. Der ursprünglich vorgesehene Regelaufbau aus Frostschutzschicht, Schottertragschicht und Splitt konnte daher nicht umgesetzt werden, da dies entweder zu erheblichen Mehrkosten oder zu einer möglichen Beschädigung des Mauerfundaments geführt hätte.
Aus technischen Gründen wurde stattdessen ein durchgehender Aufbau mit Magerbeton gewählt.
Hierdurch konnte das Fundament der Mauer unversehrt erhalten und gleichzeitig ein fachgerecht hergestellter Gehweg hergestellt werden. Zusätzlich war keine gesonderte Zulage für die Sicherung von Leitungen (insbesondere Glasfaser) erforderlich. Insgesamt führt diese Anpassung zu einer Reduzierung des Kostenaufwands für die Gehwegherstellung.
Nach Prüfung der Sachlage ist festzustellen, dass eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für diesen Abschnitt der Gehwegherstellung nicht möglich ist. Aufgrund der technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist eine Herstellung nach dem üblichen Regelaufbau nicht wirtschaftlich umsetzbar, sodass eine Beitragsabrechnung für diesen Bereich entfällt.
Ergänzend wird die Einfahrt Hohbergstraße 22 / Wirtschaftsweg auf einer Länge von ca. 15 Metern in Eigenleistung hergestellt. Die Ausführung erfolgt unter Verwendung der gleichen Pflastersteine wie im angrenzenden Gehwegbereich, um eine einheitliche Gestaltung sicherzustellen.
Renovierung und Neuausstattung des Trauzimmers im Rathaus
Das Trauzimmer im Rathaus befindet sich in einem insgesamt veralteten Zustand und entspricht derzeit nicht mehr den Anforderungen an einen würdigen und repräsentativen Ort für standesamtliche Trauungen.
Da die Eheschließung für Brautpaare ein besonderer und einmaliger Tag ist, sollen hierfür angemessen gestaltete und freundliche Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Zur Verbesserung des Erscheinungsbildes und der Aufenthaltsqualität sind daher gezielte Maßnahmen vorgesehen.
Geplant sind Malerarbeiten an Decke und Eingangstür (weiß streichen) sowie der Austausch der stark abgenutzten Bestuhlung. Für die Malerarbeiten liegt uns ein entsprechendes Angebot in Höhe von ca. 2.000,00 € brutto sowie ein Angebot für neue Stühle in Höhe von ca. 1.868,73 € brutto vor.
Insgesamt ergibt sich eine überplanmäßige Aufwendung im Ergebnishaushalt von rund 3.800,00 €.
Die Mehraufwendungen können durch Einsparungen innerhalb des laufenden Haushaltsjahres vollständig gedeckt werden.
Der Gemeindevorstand hat der Durchführung der Maßnahmen zugestimmt. Ziel ist es, den Traubereich optisch und funktional aufzuwerten und damit einen angemessenen Rahmen für diesen besonderen Anlass zu schaffen.
Vergabe Beratungs- und Planungsleistungen - Kommunale Wärmeplanung
Auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes ist die Gemeinde Abtsteinach verpflichtet, bis spätestens 30.06.2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Das vereinfachte Verfahren ist aufgrund der Einwohnerzahl anwendbar.
Eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Gemeinden Grasellenbach und Wald-Michelbach wurde geprüft, ist jedoch derzeit nicht möglich, sodass die Planung eigenständig erfolgt.
Für die Vergabe der Beratungs- und Planungsleistungen wurden vier Angebote eingeholt. Nach fachlicher und wirtschaftlicher Prüfung wurde das Angebot in Höhe von 33.201,00 € brutto als das wirtschaftlichste Gesamtangebot bewertet, da es den geforderten Leistungsumfang vollständig und transparent abbildet sowie sämtliche Nebenkosten beinhaltet.
Die Finanzierung ist durch Fördermittel in Höhe von 38.184,68 € im Jahr 2025, durch jährliche Zuschüsse in Höhe von 15.000 € bis einschließlich 2028 sowie durch im Haushalt 2026 eingeplante Mittel in Höhe von 50.000,00 € gesichert.
Der Gemeindevorstand hat die Vergabe der Leistungen an den Anbieter mit einem Angebotspreis von 33.201,00 € brutto beschlossen.
Kanalsanierung im Rahmen der Eigenkontrollverordnung (EKVO) - Götzensteinstraße
Im Rahmen der EKVO-Befahrung im Jahr 2022 wurden im Kanalnetz der Gemeinde zahlreiche Schäden festgestellt. Insbesondere Schäden der Zustandsklassen 0 (unmittelbare Gefahr) und 1 (starke Ex- und Infiltration) erfordern eine zeitnahe Sanierung.
Für die Jahre 2026 und 2027 ist die weitere Sanierung der Höhenstraße sowie der Götzensteinstraße vorgesehen. Die Verwaltung beabsichtigt, im Jahr 2026 zunächst die Götzensteinstraße zu sanieren, da diese eine geringere Länge aufweist und die Beeinträchtigungen für die Anwohner entsprechend geringer ausfallen.
Vor der geplanten Straßensanierung ist vorgesehen, die Kanalhauptleitung der Götzensteinstraße im Inliner-Verfahren zu sanieren. Darüber hinaus sollen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (jährlich 200.000 € im Bereich EKVO) drei weitere schadhafte Haltungen im angrenzenden Bereich der Höhenstraße mit saniert werden. Die entsprechenden Maßnahmen sind in der Kostenschätzung bereits berücksichtigt. Die übrigen Sanierungsmaßnahmen in der Höhenstraße sind für das Jahr 2027 vorgesehen.
Die Durchführung der Kanalsanierung ist für den Sommer 2026 geplant. Die Kosten für die Sanierungsarbeiten belaufen sich auf ca. 131.200 € brutto zuzüglich Ingenieurhonorar. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2026 unter der Investition „Eigenkontrollverordnung“ eingeplant.
Für die Planung und Umsetzung der Maßnahme ist die Beauftragung eines qualifizierten Ingenieurbüros erforderlich. Der Gemeindevorstand hat beschlossen, die Planungsleistungen an ein der Gemeinde bekanntes und bereits bewährtes Ingenieurbüro zu vergeben. Dieses verfügt über um fassende Erfahrung in der Kanalsanierung sowie über die notwendigen Bestandsdaten des Kanalnetzes.
Weitere Mitteilungen aus der Gemeinde:
Brennholzangebot aus dem Gemeindewald
Der Forstzweckverband Hessischer Odenwald informiert darüber, dass beim Brennholzverkauf neue Wege beschritten werden. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger im Verbandsgebiet Brennholz direkt über einen Online-Shop erwerben. In diesem Portal werden die bereits eingeschlagenen und gerückten Brennholz-Lose (Polter) zum Kauf angeboten.
Das bisherige System der Vorbestellungen wird nicht mehr fortgeführt. Im Revier Hardberg wurden bereits die ersten Polter online gestellt.
Der Erwerb von Brennholz aus dem Gemeindewald ist künftig über folgendes Portal möglich: www.timbertom.de
Mit der Umstellung soll der Verkaufsprozess transparenter, effizienter und für die Bürgerinnen und Bürger einfacher gestaltet werden.
Berichtswesen zum Haushaltsvollzug zum Stichtag 30.04.2026
Gemäß § 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.
Zum Stichtag 30.04.2026 entwickelten sich die Finanzen der Gemeinde weitestgehend im Rahmen der Planzahlen.
Von dem im Haushalt 2026 veranschlagten Darlehenskontingent in Höhe von 3,0 Mio € wurde bis her noch nichts in Anspruch genommen. Auch ein Liquiditätskredit wurde bisher nicht in Anspruch genommen. Die flüssigen Mittel belaufen sich zum Stichtag auf rund 3,36 Mio. €. Davon sind 1,45 Mio. € als Kündigungsgeld zu einem Zinssatz von 1,60 % angelegt.
Die Steuereinnahmen aus der Grundsteuer A entwickeln sich wie geplant. Bei der Grundsteuer B beläuft sich die Sollstellung auf rund 510.635,00 € und liegt damit rund 10.000 € unter dem Planansatz.
Bei der Gewerbesteuer liegt die Jahres-Sollstellung bei rund 1,53 Mio. € und damit bis jetzt rund 168.879 € unter dem Planansatz. Hier kommt es unterjährig oft zu weiteren Veränderungen.
Der Anteil der Einkommenssteuer liegt nach der Abrechnung des 1. Quartals bei rund 636.197,40 €. Geplant sind 2,17 Mio. €.
Der Anteil an der Umsatzsteuer beträgt nach der Abrechnung des 1. Quartals rund 43.721,05 €.
Geplant wurden rund 173.483,00 €.
Die Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsgesetz betragen nach dem 1. Quartal rund 32.660 €. Geplant wurden rund 129.950 €.
Die zu zahlende Heimat- und Gewerbesteuerumlage entwickeln sich nach dem 1. Quartal gemäß dem Planansatz.
Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleiches erhält die Gemeinde seitens des Landes monatliche Schlüsselzuweisungen in Höhe von rund 16.895,00 €. Diese dienen als nicht zweckgebundene Zuweisung zur Aufstockung der eigenen Steuereinnahmen der Gemeinde. Ihre Höhe hängt maßgeblich von dem Umfang der eigenen Steuereinnahmen der Gemeinde und ihrer Einwohner ab.
Im Gegenzug muss die Gemeinde rund 202.888,00 € monatlich an Kreis- und Schulumlage abführen. Dies entspricht den Planzahlen.
Eine detaillierte Übersicht über den Haushaltsvollzug wird dem Protokoll beigefügt.
Punkt 4: Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse
Die Vorsitzende Karin Oberle gibt einen Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.03.2026 bekannt.
Die Gemeindevertretung hat eine überarbeitete Vereinsförderrichtlinie beschlossen, die rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft getreten ist. Die bisher gültigen Vereinsförderrichtlinien vom 14.03.2008 werden mit Inkrafttreten aufgehoben. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Vereine über die neuen Richtlinien zu informieren und die entsprechenden Antragsformulare bereitzustellen.
Punkt 5: Änderungsantrag für die Eigenschadenversicherung sowie Antrag Vermögens-schadenhaftpflicht-Versicherung (Drucksache Nr. 48 - 2026)
Karin Oberle verliest die Mitteilungsvorlage wie folgt.
Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung unseres Versicherungsschutzes haben wir die bestehende Vermögenseigenschadenversicherung bei der GVV Kommunal Versicherung erneut bewertet und an die aktuellen Anforderungen unserer Gemeinde angepasst.
Bislang bestand eine Pauschalvollversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 125.000 Euro. In dieser waren die Personenkreise Bürgermeister, Beigeordnete, Rat- und Ausschussmitglieder sowie der Kämmerer eingeschlossen.
Nach intensiven Gesprächen und unter Berücksichtigung der aktuellen Risikolage - insbesondere vor dem Hintergrund der Vielzahl und des Umfangs laufender und geplanter Großprojekte - wurde die bisherige Deckungssumme als nicht mehr ausreichend bewertet. Aus diesem Grund haben wir eine Erhöhung der Versicherungssumme um 375.000 Euro vorgenommen.
Die maximale Deckungssumme beträgt somit nunmehr 500.000 Euro. Diese Anpassung erachten wir als sachgerecht und notwendig, um den gestiegenen Anforderungen und Haftungsrisiken angemessen Rechnung zu tragen. Der jährliche Mehraufwand für diese Erweiterung beläuft sich auf 209,00 Euro.
Darüber hinaus haben wir ergänzend eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Diese dient insbesondere der Absicherung gegen unberechtigte Forderungen sowie der entsprechenden rechtlichen Abwehr. Versichert sind hierbei folgende Personenkreise:
• Bürgermeister
• Beigeordnete
• Gemeindevertreter
• Organe von Zweckverbänden und Anstalten des öffentlichen Rechts
Für diese Versicherung wurde eine Deckungssumme in Höhe von 2.500.000 Euro vereinbart. Die jährlichen Gesamtkosten hierfür betragen 327,25 Euro.
Mit dieser zusätzlichen Absicherung sehen wir unsere Gemeinde sowie die handelnden Personen in verantwortlicher Position sehr gut gegen mögliche Vermögensschäden und Haftungsrisiken geschützt.
Der Punkt dient der Information; Beschlüsse sind nicht zu fassen.
Punkt 6: Vorstellung der Versicherungsabsicherung der Gemeinde Abtsteinach durch die GVV Kommunalversicherung (Drucksache Nr. 49 - 2026)
Die Vorsitzende Karin Oberle übergibt das Wort an Frau Moxter von der GVV Kommunalversicherung.
Frau Moxter stellt die Versicherungsabsicherung der Gemeinde Abtsteinach anhand einer Präsentation vor.
Der Punkt dient der Information; Beschlüsse sind nicht zu fassen.
Punkt 7: Änderung der Betriebserlaubnis im Kindergarten Stoanischer Abenteuer-Land (Aufnahme von 6 Kindern U3) - Anpassung der Benutzungssatzung (Drucksache Nr. 33 - 2026)
Frank Blänsdorf berichtet über die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss. Bürgermeister Sven Bassauer erläutert ergänzend die zugrunde liegende Thematik.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, den Entwurf der geänderten Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Abtsteinach (Benutzungssatzung) zu beschließen. Die Satzung tritt zum 01.08.2026 in Kraft, zeitgleich tritt die bisherige Satzung vom 01.04.2026 außer Kraft.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die beigefügte Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Abtsteinach (Benutzungssatzung). Die Satzung tritt zum 01.08.2026 in Kraft, zeitgleich tritt die bisherige Satzung vom 01.04.2026 außer Kraft.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Punkt 8: Änderung der Betriebserlaubnis im Kindergarten Stoanischer Abenteuerland (Aufnahme von 6 Kindern U3) - Anpassung der Kostenbeitragssatzung (Drucksache Nr. 34 - 2026)
Frank Blänsdorf berichtet über die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss. Bürgermeister Sven Bassauer erläutert ergänzend die zugrunde liegende Thematik.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, den Entwurf der geänderten Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Gemeinde Abtsteinach vom 01.08.2026 über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Abtsteinach zu beschließen.
Die Satzung tritt zum 01.08.2026 in Kraft, zeitgleich tritt die bisherige Satzung vom 01.04.2026 außer Kraft.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die beigefügte Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Gemeinde Abtsteinach vom 01.08.2026 über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Abtsteinach.
Die Satzung tritt zum 01.08.2026 in Kraft, zeitgleich tritt die bisherige Satzung vom 01.04.2026 außer Kraft.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Punkt 9: Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen im
Personalbudget 2025 (Drucksache Nr. 46 - 2026)
Die Vorsitzende Karin Oberle verliest zunächst den Sachvortrag.
Brigitte Wetzel kritisiert, dass die Thematik nicht zunächst im Haupt- und Finanzausschuss beraten wurde. Sven Bassauer entgegnet hierzu, dass dies nicht notwendig erscheine, da es um die Zahlen des Jahres 2025 gehe. Im Übrigen habe sich die Verwaltung bereits Gedanken darüber gemacht, wie vorhandene Überstunden- und Urlaubsansprüche abgebaut werden könnten, so Bassauer.
Auf Nachfrage von Özcan Sahin werden dem Gremium die Gründe für die entstandene Überschreitung des Personalbudgets eingehend erläutert; dabei wird insbesondere auf die Personalkostenplanung eingegangen.
Das Gremium bewertet es grundsätzlich positiv, dass zum 31.12.2025 Rückstellungen für Urlaubs- und Überstundenansprüche gebildet wurden und dass hieraus bereits Lösungsansätze zur Reduzierung entwickelt worden seien.
Beschluss:
Der Gemeindevertretung beschließt,
| a) | die überplanmäßigen Auszahlungen im Personalbudget der Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 86.721,37 € werden gemäß den haushaltsrechtlichen Vorschriften zu genehmigen. |
| b) | die überplanmäßigen Aufwendungen im Personalbudget der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 361.739,39 € ebenfalls zu genehmigen. |
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Punkt 10: Anfragen und Anregungen
Marco Fitzer spricht die Geschwindigkeitsmesstafeln in der Weinheimer Straße an und möchte wissen, warum mit verdeckter Anzeige gemessen wird. Die Verwaltung erklärt hierzu, dass mit einer verdeckten Messung genauere Ergebnisse dokumentiert werden können, da das Fahrverhalten unbeeinflusst bleibt.
Auf Nachfrage von Özcan Sahin erklärt die Verwaltung, dass nach der Auswertung der Geschwindigkeitswerte mobile Messungen durch die kommunale Ordnungspolizei Überwald durchgeführt werden können. Bei massiven Überschreitungen könne zudem die Genehmigung für einen festen Messplatz beantragt werden.
Die Sitzung wird um 21:16 Uhr durch die Vorsitzende geschlossen.
Das vollständige Protokoll finden Sie im Gremienportal auf der Homepage der Gemeinde Abtsteinach. (www.abtsteinach.de)