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Hardbergbote - Mitteilungsblatt der Gemeinde Abtsteinach
Ausgabe 29/2026
Aus unserer Gemeinde
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Kinderspielplätze sind kein Hunde-WC!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

manche Themen sollten eigentlich keiner wiederholten Erinnerung bedürfen. Leider gehört dieses offenbar nicht dazu.

Bereits mehrfach hat die Gemeinde darauf hingewiesen, dass Hunde auf Kinderspielplätzen nichts zu suchen haben. Trotzdem erreichen uns weiterhin Beschwerden, und leider müssen wir immer wieder feststellen, dass Hunde auf unseren Spielplätzen ausgeführt werden und dort sogar ihr Geschäft verrichten.

Besonders häufig wird dieses rücksichtslose Verhalten derzeit auf dem Spielplatz und auf dem Kerweplatz in Ober-Abtsteinach beobachtet. Selbstverständlich gilt das Hundeverbot jedoch für alle Kinderspielplätze im gesamten Gemeindegebiet.

Es kann und darf nicht sein, dass manche Menschen den Eindruck vermitteln, Hunde hätten einen höheren Stellenwert als unsere Kinder. Spielplätze sind keine Hundewiesen und erst recht keine Hundetoiletten. Sie sind Orte, an denen Kinder unbeschwert spielen, krabbeln und toben sollen – ohne Hundekot, ohne Verunreinigungen und ohne gesundheitliche Risiken. Die Gemeinde weist darauf hin, dass Spielplätze ausdrücklich dem Schutz und der Entwicklung von Kindern dienen.

Ein kleiner Denkanstoß: Würden Sie es akzeptieren, wenn fremde Hunde regelmäßig Ihren Vorgarten oder den Sandkasten Ihrer Kinder als Toilette benutzen? Wahrscheinlich nicht. Warum sollte das dann auf einem öffentlichen Kinderspielplatz in Ordnung sein?

Auch das Argument „Der tut doch nichts.“ hilft an dieser Stelle nicht weiter. Hundekot im Sandkasten interessiert sich herzlich wenig dafür, wie lieb der Hund ist.

Abtsteinach bietet genügend wunderschöne Wege, Wiesen und Waldflächen, auf denen Hunde artgerecht ausgeführt werden können. Ein Kinderspielplatz gehört ganz sicher nicht dazu.

Da wiederholte Hinweise und Appelle offensichtlich nicht ausreichen, wird die Gemeinde künftig konsequent handeln. Wer seinen Hund auf einem Kinderspielplatz mitführt oder dort gegen die geltenden Regeln verstößt, muss künftig mit einem Verwarngeld rechnen. Wir hätten uns gewünscht, dass gegenseitige Rücksichtnahme ausreicht. Offenbar ist das leider nicht bei allen der Fall.

Außerdem erinnern wir nochmals ausdrücklich an die Leinenpflicht während der Setz- und Brutzeit, soweit sie in unserer Gemeinde gilt. Sie dient dem Schutz unserer heimischen Wildtiere und ihrer Jungtiere. Freilaufende Hunde können erhebliche Schäden verursachen – oft unbemerkt durch ihre Halter. Rücksicht auf die Natur ist ebenso selbstverständlich wie Rücksicht auf unsere Mitmenschen.

Mein Appell richtet sich an die große Mehrheit der verantwortungsbewussten Hundehalterinnen und Hundehalter, die sich bereits heute an die Regeln hält. Helfen Sie mit, dass dies auch die wenigen Uneinsichtigen endlich tun.

Denn eines sollte uns allen wichtiger sein als jede Bequemlichkeit: die Gesundheit, Sicherheit und das Wohl unserer Kinder.

Ihr

Sven Bassauer
Bürgermeister