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Hardbergbote - Mitteilungsblatt der Gemeinde Abtsteinach
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Ehrenveranstaltung der Gemeinde Abtsteinach

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

auch im Jahr 2023 wird es wieder einen Frühjahrsempfang geben, eine Ehrenveranstaltung, bei der die Würdigung des ehrenamtlichen Engagements von Bürgerinnen und Bürgern sowie Vereinen und Organisationen im Vordergrund steht und der Dank für die vielfältig geleistete Arbeit zum Wohl der Allgemeinheit zum Ausdruck gebracht wird.

Der Frühjahrsempfang der Gemeinde Abtsteinach findet

am Sonntag, den 07. Mai 2023 statt, um wieder ein Podium für die Ehrungen von Verdiensten von Ehrenamtlichen zu bieten.

Die Ehrensatzung der Gemeinde Abtsteinach sieht vor, Bürgerinnen und Bürger, die sich über das normale Maß hinaus kulturell, wirtschaftlich oder karitativ für das Wohl und das Ansehen der Gemeinde einsetzen, den Dank und die Anerkennung zum Ausdruck zu bringen. Geehrt werden können Personen oder Personengruppen, die sich im ehrenamtlichen Bereich engagieren oder auch im Sport besondere Leistungen erbracht haben.

Wir bitten hiermit bis Freitag, 24.02.2023 entsprechende Vorschläge für die Ehrenauszeichnung sowie für den Ehrenamtspreis nach den §§ 5 und 6 der Ehrensatzung mit kurzer Begründung bei der Gemeindeverwaltung, Frau Daniela Marsch, Tel. 06207/9407-17, E-Mail daniela.marsch@abtsteinach.de, einzureichen.

Auszug aus der Ehrensatzung der Gemeinde Abtsteinach

Präambel

Durch eine Ehrung nach dieser Satzung soll der Dank und die Anerkennung gegenüber solchen Personen zum Ausdruck gebracht werden, die sich über das normale Maß hinaus für das Wohl und das Ansehen der Gemeinde und ihrer Bevölkerung eingesetzt haben.

§ 5 Ehrenauszeichnungen

Zur Auszeichnung von Personen, die sich in der Gemeinde auf kulturellem, wirtschaftlichem oder karitativem Gebiet verdient gemacht haben oder im Sport besondere Leistungen erbracht haben, wird eine Ehrenauszeichnung der Gemeinde Abtsteinach durch Überreichung einer Urkunde verliehen.

§ 6 Ehrenamtspreis

Die Gemeinde Abtsteinach verleiht alljährlich zum Jahreswechsel einen oder mehrere Ehrenamtspreise für besondere Leistungen von einzelnen Personen oder Organisationen im Bereich ehrenamtlicher Aufgabenerfüllung im abgelaufenen Jahr.

Vorschlagsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Organisationen.

Ihre Gemeindeverwaltung