Um pflegende Angehörige zu entlasten, wird das Pflegegeld erhöht. Die Höhe der Geldleistungen ist nach Pflegegraden gestaffelt und beträgt bei Pflegegrad 2 derzeit 316 Euro und bei Pflegegrad 5 aktuell 901 Euro monatlich. Das Pflegegeld soll ab Anfang 2024 um fünf Prozent erhöht werden. Es liegt dann für Pflegegrad 2 bei 332 Euro und bei Pflegegrad 5 bei 946 Euro.
Pflegesachleistungen sind in der häuslichen Pflege zum Beispiel zur Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes bestimmt. Die Pflegereform sieht auch hier eine Erhöhung ab 1. Januar 2024 um fünf Prozent vor. Bei Pflegegrad 2 käme das einer Erhöhung um rund 36 Euro auf 760 Euro gleich, bei Pflegegrad 5 um circa 100 Euro auf rund 2200 Euro.
Die Kosten für die Pflege hängen davon ab, wie sich die allgemeinen Preise und die Löhne für Pflegedienstleister entwickeln. Deshalb sollen alle Leistungen der Pflegeversicherung regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst werden. In Zukunft soll die Dynamisierung für alle Geld- und Sachleistungen in der Pflege gelten. Eine weitere Leistungserhöhung soll zum 1. Januar 2025 stattfinden. Alle Leistungen der Pflegeversicherung werden dann um 4,5 Prozent erhöht. Die nächste Erhöhungsrunde wird es am 1. Januar 2028 geben.
Der Beitrag für die Pflegeversicherung ist für Kinderlose ab 1. Juli 2023 von 3,4 Prozent des Bruttolohns auf vier Prozent angestiegen. Eltern mit einem Kind zahlen zukünftig 0,35 Prozentpunkte mehr, also 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens.
Für größere Familien wird der Pflegebeitrag für die Zeit der Erziehung gesenkt. Ab zwei Kinder bis zum fünften Kind wird der Beitrag bis zum 25. Lebensjahr des Kindes um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind reduziert. Ist ein Kind älter als 25 Jahre, entfällt diese Senkung.
Das bedeutet für viele Rentnerinnen und Rentner, deren Kinder älter als 25 Jahre sind, eine deutliche Mehrbelastung im Vergleich zu Eltern von jüngeren Kindern. Deshalb klagt der VdK gegen diese mit dem Gesetz verbundene Ungleichbehandlung.