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Hardbergbote - Mitteilungsblatt der Gemeinde Abtsteinach
Ausgabe 33/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Afrikanische Schweinpest

Durch den Fund eines mit der afrikanischen Schweinepest infizierten Wildschweins in Hemsbach ist nun auch Abtsteinach Teil der Sperrzone II. Gemäß der Allgemeinverfügung des Kreises Bergstraße gelten damit die folgenden Regeln:

  • Es gilt eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Diese gilt insbesondere in Wald, Feld und Flur, jedoch auch im bebauten Innenbereich.
  • Radfahren, Reiten und Spazierengehen ist ausschließlich auf befestigten Wald- und Wanderwegen gestattet
  • Veranstaltungen im Wald sind verboten
  • Das Sammeln von Pilzen, Beeren und Früchten sowie Geocaching und andere Formen der Schnitzeljagd sind untersagt
  • Das Einschlagen von Brennholz ist verboten
  • Wildschweinkadaver sind beim Veterinäramt zu melden, Tel. 06252/155877

Die Maßnahmen zielen darauf ab, eventuell infiziertes Wild möglichst nicht aufzuschrecken, so dass es sein Territorium nicht verlässt, um so nach Möglichkeit keine weiteren Tiere anzustecken.

Für den Menschen ist die Afrikanische Schweinepest völlig ungefährlich und man kann sich nicht mit dem Virus infizieren. Allerdings kann man den Erreger weitergeben, insoweit dienen die Maßnahmen der Eindämmung einer möglichen Verbreitung der Schweinepest.

Weitere Infos zur Afrikanischen Schweinepest, auch für die Landwirt- und Jägerschaft, sind auf der Startseite des Kreises Bergstraße unter www.kreis-bergstrasse.de zu finden. Alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Schweinepest werden zentral vom Veterinäramt des Kreises Bergstraße koordiniert.

Bei neuen Entwicklungen/Erkenntnissen werden wir wieder darüber informieren.