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Hardbergbote - Mitteilungsblatt der Gemeinde Abtsteinach
Ausgabe 34/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Anmeldung von Hunden gem. Hundesteuersatzung

Seit der letzten Hundebestandsaufnahme im Jahr 2020 muss die Gemeindeverwaltung feststellen, dass im Gemeindegebiet wieder vermehrt Hunde gehalten werden ohne dass diese bei der Verwaltung angemeldet wurden. Gem. § 3 (1) der Satzung über die Erhebung einer Hundsteuer im Gebiet der Gemeinde Abtsteinach entsteht die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird. Alle Hundehalter sind verpflichtet einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder - wenn der Hund ihr oder ihm durch Geburt von einer von ihr oder ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist - innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Gemeinde Abtsteinach - Steueramt - unter Angabe der Rasse und der Abstammung des Tieres schriftlich anzumelden (§ 9 (1) Hundesteuersatzung).

Die Anmeldung eines Hundes ist online über die Homepage www.abtsteinach.de oder persönlich während der Öffnungszeiten des Rathaus im Steueramt möglich.

Die Gemeindeverwaltung bittet um Beachtung!