Titel Logo
Hardbergbote - Mitteilungsblatt der Gemeinde Abtsteinach
Ausgabe 34/2022
Aus unserer Gemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der Friedhofsverwaltung

Schön, aber nicht auf einem Baumgrab

Kein Grabschmuck nach Baumbestattungen

Ablage von Blumen nur bis zu vier Wochen nach einer Bestattung möglich

Auf dem Friedhof in Abtsteinach sind verschiedene Bestattungsarten möglich. Für Erdbestattungen stehen ein- und zwei- und dreistellige Gräber zur Verfügung, für Urnenbestattungen Urnenreihengräber für eine Urne und Urnenwahlgräber für bis zu vier Urnen.

Auf allen diesen Gräbern dürfen Grabsteine errichtet und Bepflanzungen gemäß Friedhofsordnung vorgenommen werden.

Immer öfter wird aber auch nach pflegearmen Bestattungsmöglichkeiten gefragt. Die Kinder und Enkel sind außer Haus und wohnen teilweise weit weg. Oft ist niemand mehr da, der sich um die Pflanzen und, wie in den letzten heißen Sommern nötig, um das tägliche Gießen kümmern kann.

Die Gemeinde Abtsteinach bietet seit einigen Jahren im hinteren Bereich der Erweiterungsfläche des Friedhofes Baum- und Wiesenbestattungen an.

Eine Wiesenbestattung bedeutet eine Erdbestattung im Sarg, eine Beerdigung unter dem Baum eine Urnenbestattung.

Für beide Bestattungsarten gelten allerdings „besondere Gestaltungsvorschriften“.

Auf den Wiesen- und Baumgrabstätten ist die Errichtung von Grabmalen und Grabeinfassungen nicht zulässig. Das Ablegen von Grabschmuck ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung kann die Friedhofsverwaltung den Grabschmuck ohne Ankündigung beseitigen. Lediglich im Zusammenhang mit einer Bestattung kann Grabschmuck abgelegt werden. Dieser ist innerhalb von 4 Wochen durch den Nutzungsberechtigten zu entfernen.

Leider mussten wir in der Vergangenheit wiederholt feststellen, dass auf den nicht kenntlich gemachten Grabstellen rund um den Baum, Grabschmuck, auch über den Zeitraum von vier Wochen hinaus, abgelegt wird.

Nach gut zwei Jahren, in denen wir Erfahrungen mit dem Einhalten unserer Friedhofsordnung sammeln konnten, geben wir folgende Punkte zur Kenntnis:

-

Wir tolerieren das Ausstreuen von einzelnen Blütenblättern oder das Ablegen von einigen wenigen Blütenköpfen auf dem jeweiligen Grab.

-

Wir untersagen das Ablegen von Kränzen, Blumen mit Steckdraht, Keramikschalen oder ähnlichem Schmuck. Ebenso ist das Einpflanzen von klassischen Topfblumen oder Koniferen untersagt.

Wer sich für diese Art von Bestattung entscheidet, akzeptiert die Vorgaben der Friedhofsordnung.

Wir werden in der nächsten Zeit den Bereich der Baumbestattungen im Hinblick auf abgelegten Grabschmuck öfters kontrollieren und entsprechende Funde ohne Rücksprache mit Angehörigen entsorgen.

Auch wenn zurzeit aufgrund des geringen Wachstums keine Mäharbeiten auf diesem Areal anstehen, ist den Mitarbeitern des Bauhofs nicht zuzumuten, dass vor Beginn der Arbeiten und zum Schutz der Maschinen, zunächst diverse Ablageobjekte entfernt werden müssen.

Wir bitten dringend um Beachtung.