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Hardbergbote - Mitteilungsblatt der Gemeinde Abtsteinach
Ausgabe 34/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wahl zur Gemeindevertretung am 14.03.2021:

Amtliche Bekanntmachung über das Nachrücken einer Bewerberin in die Gemeindevertretung

Herr Konrad Abraham wurde bei der Wahl zur Gemeindevertretung am 14.03.2021 als Ersatzperson des Wahlvorschlags der CDU festgestellt. Er ist infolge Amtlicher Bekanntmachung vom 30.04.2021 in die Gemeindevertretung nachgerückt. Leider ist er am 13.08.2023 verstorben.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetztes (KWG) stelle ich fest, dass aus dem Wahlvorschlag der CDU als nächste, noch nicht berufene Bewerberin Frau Martina Conrad in die Gemeindevertretung nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Abtsteinach binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter im Rathaus, Zimmer 11, Kirchstr. 2, 69518 Abtsteinach, einzureichen.

Abtsteinach, 22.08.2023
Stefan Pape
Gemeindewahlleiter