Titel Logo
Hardbergbote - Mitteilungsblatt der Gemeinde Abtsteinach
Ausgabe 34/2026
Aus unserer Gemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Illegale Müllablagerung – Wilder Müll im Gemeindegebiet

 

Am 11.08.2026 wurde im Gemeindegebiet erneut eine illegale Müllablagerung festgestellt. Unbekannte Personen haben dort unter anderem Bodenbeläge, Teppiche sowie weiteren Hausrat widerrechtlich abgelagert.

Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass die Ablagerung von Abfällen außerhalb der dafür vorgesehenen Entsorgungswege nicht zulässig ist. Insbesondere das Ablagern von Sperrmüll, Hausrat, Bau- oder Renovierungsabfällen im öffentlichen Raum, an Straßen, auf Feldwegen oder in der freien Landschaft stellt eine unerlaubte Abfallablagerung dar.

Derartige Fälle sind keineswegs ein Kavaliersdelikt. Neben der erheblichen Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes entstehen der Gemeinde durch die Beseitigung und ordnungsgemäße Entsorgung unnötige Kosten, die letztlich von der Allgemeinheit getragen werden müssen.

Die Gemeinde wird illegale Müllablagerungen nicht hinnehmen und bei entsprechenden Hinweisen ordnungsgemäße Ermittlungen einleiten und mögliche Verursacher zur Verantwortung ziehen. Je nach Art und Umfang der Ablagerung können neben den Entsorgungskosten auch ordnungsrechtliche Maßnahmen und empfindliche Bußgelder die Folge sein.

Die Bevölkerung wird daher gebeten, verdächtige Beobachtungen oder Hinweise zu illegalen Müllablagerungen der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Wer Abfälle illegal ablagert, handelt rücksichtslos gegenüber Umwelt, Mitmenschen und der gesamten Gemeinde.

Müll gehört ordnungsgemäß entsorgt – nicht in die Landschaft!

Die Gemeinde appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, Verantwortung zu übernehmen und Abfälle ausschließlich über die hierfür vorgesehenen Entsorgungsmöglichkeiten zu beseitigen.