Punkt 1: Eröffnung und Begrüßung
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung Karin Oberle eröffnet um 19:05 Uhr die Sitzung, begrüßt die Erschienen und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
Einwände gegen die Ladung und Tagesordnung werden nicht vorgebracht. Die Vorsitzende nimmt Punkt 8 „Bauleitplanung der Gemeinde Abtsteinach“ von der Tagesordnung. Der Punkt soll zunächst nochmal im Bau- u. Umweltausschuss behandelt werden.
Zudem soll Punkt 10 „Grundstücksangelegenheiten“ nicht öffentlich beraten werden. Das Gremium stimmt dem zu.
Punkt 2: Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 15.07.2022
Gegen die Niederschrift vom 15.07.2022 werden keine Einwände erhoben.
Punkt 3: Mitteilungen
Seit der letzten Sitzung der GV hat der Gemeindevorstand viermal getagt. Neben der Beratung der heute auf der Tagesordnung stehenden Punkte wurden u.a. folgende wesentlichen Beschlüsse gefasst.
Beschlüsse aus dem Gemeindevorstand:
Sonstige Mitteilungen:
Vertragliche Situation
Der aktuelle Vertrag stammt aus dem Jahr 1997 mit Ergänzungen 2007:
Kostenteilung:
50 % Gemeinde zzgl. Müll, Wasser und Abwasser zu 100 %
25 % Kirche
25 % Elternanteil – für die Ü3 Kinder entfällt dieser Anteil jedoch durch die vom Land Hessen beschlossene Beitragsfreistellung – da die Entschädigung des Landes aber wesentlich geringer ist als dieser Kostenanteil, muss die Gemeinde diesen Anteil zusätzlich tragen
Landesfördermittel reduzieren nur den kirchengemeindlichen Finanzierungsanteil.
Kirchengemeinde hat Personalhoheit und entscheidet eigenständig über Einstellungen, Entlassungen und sonstige Personalfragen. Keine weitere Mitsprachemöglichkeit der Gemeinde geregelt.
Vertrag Außengruppe 2019
Schaffung von 20 zusätzlichen Betreuungsplätzen Ü3 (im Bedarfsfall mit Ausnahmegenehmigung des Jugendamtes auch höhere Anzahl möglich) Antrag für 25 Kinder ist gestellt.
aufgrund der räumlichen Gegebenheiten aber keine Betreuung von U 3 Kindern möglich
Erhöhung um 2 Fachkräfte mit insgesamt 60 Wochenstunden, zunächst befristet bis 31.07.2022
Gemeinde trägt die Umbaukosten sowie die Personal- und Betriebskosten zu 100 %
Keine Kostenbeteiligung der Kirche
Landesförderung wird anteilig an die Gemeinde gewährt
Aktuelle Situation zum Vertrag
Derzeit finden mit der Katholischen Kirchengemeinde und dem Bistum Mainz Verhandlungen zum Neuabschluss eines Betriebsvertrages für den Katholischen Kindergarten statt.
Neue Regelungen:
Kath. Kirche beteiligt sich nur noch mit 15 % anstatt wie seither mit 25 % an den Betriebskosten
anteilige Kostenübernahme für Sanierungen und Investitionen durch die Gemeinde
Vorteil: Landeszuschüsse reduzieren auch den Gemeindeanteil
Sämtliche Kosten der Außengruppe gehen weiterhin zu 100% zu Lasten der Gemeinde abzgl. der Landeszuschüsse. Auch weiterhin keine Kostenbeteiligung der Kirche
Bildung eines Kindertagesstättenausschusses mit Mitspracherecht der Gemeinde bei Aufnahmekriterien, Investitionsplanung, Zuschussverwendung,
Informationsaustausch Personalplanung und Betriebskonzept
Betriebskostenabrechnung
Abrechnung 2021 liegt noch nicht vor.
Abrechnung 2020:
Kommunalanteil nach Abzug der Landesförderung für die Außengruppe
und U3 Elternbeiträge rund 360.000 €
Trägeranteil Kath. Kirche nach Abzug der Landesförderung rund 25.000 €
Personalkosten der Gemeindeverwaltung sind hier nicht berücksichtigt.
Klarstellung Personal
Personalmangel liegt nicht in der Verantwortung der Gemeinde.
Gemeinde unternimmt alles im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die allerdings sehr begrenzt sind, um die Personalsituation zu verbessern:
Bereits Ende 2021 Entfristung der beiden Stellen in der Außengruppe
Anteilige Kostenübernahme von 2 Auszubildenden
Anteilige Kostenübernahme einer FSJ Kraft
Und vor allem:
Um die benötigten Fachkraftstunden unbefristet ausschreiben zu können, hat die Gemeinde zugesagt, bei einer evtl. Überbelegung von Fachkraftstunden hierfür bis April 2023 die Personalkosten zu 100 % zu übernehmen.
Aktuelle Situation:
Die vorübergehende Schließung der Nestgruppe, Einbindung der bereits aufgenommenen U3 Kinder in die Regelgruppen und der Aufnahmestopp für U 3 ist der fehlenden Besetzung von ca. 3 Vollzeitkräften geschuldet und mit dem Jugendamt seitens des Trägers so abgestimmt. Solange dieses Mindestpersonal nicht zur Verfügung steht, kann sich an der Aufnahmesituation leider nichts ändern.
Ich möchte betonen, dass die gesetzliche Verpflichtung ausreichend Kindergartenplätze zur Verfügung zu stellen, seitens der Gemeinde erfüllt wird. Aufgrund des Fachkräftemangels können diese aber leider durch den Träger nicht angeboten werden. Bleibt zu hoffen, dass sich durch die laufenden unbefristeten Ausschreibungen die Situation in naher Zukunft verbessert.
Überlegungen der Gemeinde:
Zur Schaffung weiterer Ü3-Kindergartenplätze wurde in der Kindergartenkommission über die Einrichtung einer Natur-/Waldkindergartengruppe beraten. In einem ersten Schritt gab es hierzu eine Interessensabfrage bei den Eltern und das Interesse ist nach den eingegangenen Rückmeldungen sehr groß. Über das weitere Vorgehen wird nun in der nächsten Sitzung beraten.
Rückfragen und Anmerkungen aus dem Gremium:
Im Gremium wurde nachgefragt, inwieweit die Unstimmigkeiten zwischen dem Träger und der Gemeinde zu verstehen seien. Die Unstimmigkeiten würden sich hauptsächlich auf die verschiedenen Kostenquoten sowie dem Wertgutachten für die Sanierungs- / Investitionskosten beziehen. Nach Begehung des Kindergartens mit fachkundigen Mitgliedern des Gemeindevorstands konnte kein Sanierungsstau im Kindergarten vorgefunden werden.
Aktuell befände sich die Gemeinde mit der Trägerschaft in einer Vertragsübergangsphase, da der alte Vertrag bereits abgelaufen sei und der neue Vertrag noch nicht geschlossen ist. Trotz dem Ablauf des Vertrages würden derzeit die Konditionen aus dem abgelaufenen Vertrag gelten.
Bei einer Auflösung der Trägerschafft mit der Kirche, würde die Betreuungspflicht wieder auf die Gemeinde übergehen.
Zudem wurde verdeutlicht, dass bei einer Bildung eines Kindertagesstättenausschusses die Gemeinde ein Mitspracherecht bei Aufnahmekriterien, Investitionsplanung, Zuschussverwendung hätte, jedoch kein Mitbestimmungsrecht.
Zudem wird in dem Vertrag ein Passus fixiert, der bei Übernahme der Trägerschaft durch die Gemeinde eine frühzeitige Kündigung ermöglicht.
Die Außengruppe sei derzeit nicht geöffnet, da zu wenige Fachkräfte angestellt seien. Die Fachkräfte seien derzeit gebündelt in der Kindergartenstätte im Einsatz.
In einer Mitteilung des Landrats am 11.09.2022 heißt es: „In Abstimmung mit dem kirchlichen Kita-träger entwickelt die Gemeinde Konzepte, um zwei weitere Betreuungsgruppen entstehen zu lassen“. Dies sei nicht ganz korrekt, da die Gemeinde dies im eigenen Auftrag prüfen würde.
Punkt 4: Reaktivierung Überwaldbahn (Drucksache Nr. 69 - 2022)
Beschluss:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, nachstehenden Beschluss zu fassen:
Eine anteilige Kostenübernahme von 4,5 % (6.075 €) wird abgelehnt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Punkt 5: Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung
(Drucksache Nr. 70 - 2022)
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die „Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung“.
Beratungsergebnis:
9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Punkt 6: Neufassung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Abtsteinach
(Drucksache Nr. 72 - 2022)
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Neufassung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Abtsteinach, als Satzung.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Punkt 7: Beschaffung eines (E-)Kraftfahrzeugs für den gemeindeeigenen Bauhof
(Drucksache Nr. 68 - 2022 1. Ergänzung)
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, entsprechend der Vorgaben im Haushalt 2022, die Ersatzbeschaffung eines Kraftfahrzeugs mit Verbrennungsmotor für den Wassermeister vorzunehmen.
Beratungsergebnis:
8 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Punkt 8: Bauleitplanung der Gemeinde Abtsteinach
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Hardbergstraße 3a-d“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten verfahren nach § 13a BauGB
Offenlagebeschluss des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Hardbergstraße 3a-d“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
(Drucksache Nr. 73 - 2022)
Dieser Punkt wurde von der Vorsitzenden von der Tagesordnung genommen.
Punkt 9: Anfragen und Anregungen
Das Gremium erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand des Landschaftspflegeverband Kreis Bergstraße e. V. Laut Frau Beckenbach hätte am 14.09.2022 die letzte Vorstandssitzung stattgefunden. Die Eintragung des Vereins durch das Registergericht ist nach einer Bearbeitungszeit von sechs Monaten erst im September erfolgt.
Derzeitig werden Vertragsverhandlungen zur Einstellung eines Geschäftsführers geführt, mit der Hoffnung, dass bis Mitte November der neue Geschäftsführer eingestellt werden könnte. Der neue Geschäftsführer wird am Anfang seiner Dienstzeit seine Arbeitstätigkeit voraussichtlich nicht in Vollzeitform wahrnehmen (Jobsharing). Die Geschäftsräume in der Gemeinde Lautertal seien bereits angemietet.
Der Ausbau des Glasfasernetzes in Abtsteinach schreitet voran. Derzeitig werden die Trassen an den Landesstraßen Abschnittsweise verlegt. Löhrbacher Straße, Neckarstraße, Weinheimer Straße sowie Hauptstraße. Die Arbeiten entlang der Grundschule sind zwingend in den Herbstferien zu erledigen. Parallel dazu werden bereits erste Hausanschlüsse hergestellt. Aufgrund dessen sei in manchen Straßen noch keine Deckschicht verlegt worden. Diese würde erst nach der Verlegung der Hausanschlüsse folgen.
Einstimmig wird von den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, dass soweit dies organisatorisch möglich ist, die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses auf Mittwoch 19:00 Uhr verlegt werden.
Der Bebauungsplan Sportgelände in Ober-Abtsteinach befände sich aktuell in der Entwurfsphase. Entscheidend hierbei sei die noch nicht vollends geklärte Ausweisungsfrage des Grundstücks unterhalb der Tennisplätze im Bebauungsplan.
Vor dem nächsten Bau- und Umweltausschuss am 04.10.2022 soll eine Arbeitssitzung mit Vor-Ort-Begehung (18:00 Uhr) in der Ringstraße (Hausnummer 2, 4) mit einem alternativen Ingenieurbüro stattfinden. Vorab sei entlang des Hanges so aufzugraben, dass die Sichtung des Unterbaus möglich wird.
Die Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:20 Uhr.
Das vollständige Protokoll ist über das Gremienportal auf der Homepage der Gemeinde Abtsteinach einsehbar. (www.abtsteinach.de)