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Hardbergbote - Mitteilungsblatt der Gemeinde Abtsteinach
Ausgabe 41/2022
Aus unserer Gemeinde
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Informationen und Beschlüsse aus der Sitzung des Bau- u. Umweltausschusses vom 04. Oktober 2022

Punkt 1: Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 06.09.2022

Gegen die Niederschrift vom 06.09.2022 werden keine Einwände erhoben.

Punkt 2: Bauleitplanung der Gemeinde Abtsteinach Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Hardbergstraße 3a-d“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Offenlagebeschluss des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Hardbergstraße 3a-d“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Drucksache Nr. 73 - 2022 1. Ergänzung)

Beschluss:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen folgenden Beschluss zu fassen:

1. Zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine bauliche Entwicklung mit dem Ziel der Wohnraumschaffung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenent-wicklung „Hardbergstraße 3a-d“ gemäß § 2 Abs. 1 im beschleunigten Verfahren nach § 13aBauGB beschlossen.

2. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Abtsteinach wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3. Dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf wird zugestimmt.

4. Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Von der Durchführung einer Umweltprüfung, der Erarbeitung eines Umweltberichts sowie der zusammenfassenden Erklärung wird ebenfalls abgesehen.

5. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Abtsteinach wird zudem beauftragt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung auszufertigen und hiernach die Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten

6. Dieser Beschluss ist mit Angabe des Ortes und der Dauer der Auslegung im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Abtsteinach zu veröffentlichen. Alle im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingehenden Einwendungen und sonstigen Äußerungen sind zu prüfen und mit einer fachlichen Beurteilung zur Beratung sowie Behandlung und Beschlussfassung vorzulegen.

7. Mit den Grundstückseigentümern ist eine Grunddienstbarkeitserklärung zur Sicherung der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes verlaufenden Rohwasserleitung der Gemeinde abzuschließen. Diese ist zudem in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes zu fixieren.

8. Im Zuge der Erschließung ist die gemeindeeigene Rohwasserleitung zu erneuern und in den künftigen mit „Geh-, Fahr- und Leitungsrecht“ bezeichneten Bereich des Bebauungsplanes umzulegen.

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Punkt 3: Anfragen und Anregungen

Die bisherigen Energieeinsparungen, insbesondere der Straßenbeleuchtung, wurden vom

Gremium erfragt. Hier lege eine Beschlussvorlage dem Gemeindevorstand vor, die in den einzelnen Fraktionen ausführlicher behandelt werden soll.

Der aktuelle Stand der Bepflanzung des Gewerbeschutzwalls sowie deren letzte Kontrolle wurde im Gremium thematisiert. Der aktuelle Stand wird von der Verwaltung dem Gremium nachgeliefert.

Zuletzt wurde die Parksituation im Gewerbegebiet, insbesondere im Steinböhl kritisiert. Parkende Autos auf den Gehwegen trotz Halte- und Parkverbot sowie zugeparkte Einfahrten werden erwähnt. Das Gremium bittet die Verwaltung, bzw. den Ordnungsbezirk, die Angelegenheit genauer zu verfolgen und ggfs. weitere Maßnahmen zu treffen.

Die Sitzung wird um 19:28 Uhr durch den Vorsitzenden geschlossen.

Das vollständige Protokoll ist über das Gremienportal auf der Homepage der Gemeinde Abtsteinach einsehbar. (www.abtsteinach.de)