VdK-Mitglieder können sich in allen Angelegenheiten des Sozialrechtes wohnortnah in Hessen und in Thüringen bei der zuständigen VdK-Verbandsstufe beraten und auch im Widerspruchs- oder Klageverfahren vor den Sozialgerichten vertreten lassen (Sozialrechtsschutz). Beratung und Sozialrechtsschutz werden unter dem Oberbegriff Sozialberatung zusammengefasst. VdK-Mitglieder können sogar vor dem Bundessozialgericht in letzter Instanz von der VdK-Bundesrechtsabteilung der VdK Deutschland vertreten werden, wenn es Aussicht auf Erfolg gibt.
Wenn Mitglieder beim Ortsverband Fragen zu Beratung und Vertretung haben, werden sie an die zuständige Stelle im Verband weitergeleitet (Lotsenfunktion). Die Beratung erfolgt grundsätzlich auf der nächstgelegenen Kreisgeschäftsstelle durch geschulte (grundsätzlich ehrenamtliche, teils hauptamtliche) Sozialrechtsberater, teils durch geringfügig-beschäftigte hauptamtliche Kreisassistenten (Hessen) bzw. hauptamtliche Kreisgeschäftsführer (Thüringen). Sozialrechtsschutzvertretung findet grundsätzlich auf der nächstgelegenen Bezirksgeschäftsstelle durch hauptamtliche VdK-Rechtsschutzjuristen statt. Es gibt 7 Bezirksgeschäftsstellen in Hessen (Thüringen 3). Die Vertretung erfolgt durch angestellte Volljuristen / Rechtsassessoren mit beiden juristischen Staatsexamen; einige davon sind zudem zugelassene Anwälte. In vielen Bezirksgeschäftsstellen werden auf bestimmten Gebieten Widersprüche von Sachbearbeitern geführt, die nicht unbedingt Volljuristen sind und sein müssen. In einigen wenigen Sonderrechtsgebieten im Sozial- und Verwaltungsrecht bei Behinderungszusammenhang hingegen beraten und vertreten zentral einige VdK-Volljuristen in der Landesgeschäftsstelle, Abt. V Recht und Beratung. Diese umfassende Beratung und der Sozialrechtsschutz sind und bleiben das wichtigste Standbein der Verbandsarbeit. Das Angebot umfasst die gesamte Palette des Sozialrechts. Den Mitgliedern stehen dazu folgende Leistungselemente zur Verfügung: